Moped in der Werkstatt, wer haftet bei Diebstahl

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    Moin,

    gleich vorweg, es liegt kein aktueller Fall vor, es beschäftigt mich nur,
    weil wir fast alle Maschinen besitzen, die sich vom "Zündschloss" her baulich
    entschieden von den Massenmotorrädern unterscheiden. ;-) ;-)

    Also...Enduro oder Crosser wird vom Besitzer zur Inspektion oder Reparatur
    in die Vertragswerkstatt gebracht, Aufenthalt ein paar Stunden oder über Nacht.
    Wer haftet, wenn die Karre in der Werkstatt,
    auf dem Hof/Betriebsgelände oder vor dem Laden abgestellt, gestohlen wird?
    Ist ja für Diebe nicht so schwer und für den Besitzer besonders blöd, speziell
    wenn es sich um eine Maschine mit Straßenzulassung + KFZ-Versicherung handelt.

    Bei einem Kollegen war es neulich so, daß die Enduro im Laden zur Motorrevision abgegeben wurde,
    zügig repariert war und er sie dann
    nach Anruf des Werkstattmeisters abholen und bezahlen sollte.
    Als wir auf das Betriebsgelände kamen, stand die Maschine vorm Laden,
    für jedermann zugänglich mit nicht eingerastetem Lenkradschloss
    und natürlich ohne gesicherte Zündung (hat die Karre serienmäßig nicht)
    Jeder vorbeilaufende A*sch mit etwas Sachkenntnis oder ein anderer Kunde hätte dieses "Geschenk" in Empfang nehmen können,
    ohne Schleife und Papier entfernen zu müssen.
    Der Meister hatte das Fahrzeug nach der Probefahrt einfach so vorm Laden
    abgestellt, wie lange schon, wusste niemand dort.
    Ich frage mich seit dem, wie die Rechtslage bei einem Diebstahl wäre und
    die Haftungsfrage, wenn dem Dieb mit der Kiste ein Unfall im Straßenverkehr passiert...
    Einen Raparaturschein für die abgegebene Maschine, also irgendwas Schriftliches hatte der Kollege von dem Laden natürlich nicht,
    es gab nur hinterher eine Rechnung, also hätten die ja einfach sagen können,
    die Maschine sei vom Kunden da so abgestellt worden.
    Ich bin keine 18 mehr und von daher bei Versicherungs- und Haftungsgeschichten immer etwas skeptisch.
    Mein Kopfkino fing an zu rattern...:rolley:

    Wie ist Eure Einschätzung der Sachlage?

  • #2
    Normal die Werkstatt, aber wie schon geschrieben muss man die Abgabe ggf. beweisen.
    Interessant wird es wenn man das Moped dort hin bringt und noch kein Auftrag gemacht wurde, oder fertig gestellt und ewig nicht abgeholt.

    Wie immer im Leben konkreter Fall mit viel unbekannten.
    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Zitat K.A.

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    • #3
      Das wäre dann ein sogenannter Obhutsschaden. Dafür sind die Werkstätten versichert. Auch wenn der Mechaniker bei einer Probefahrt das Moped zerstört. Allerdings ohne schriftlichen Reparaturauftrag ist das wie immer so eine Sache ohne Zeugen.

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      • #4
        Was habt ihr denn für Werkstätten? Ich hatte 2 Werkstätten, in denen ich mein Moped damals abgegeben habe. Keine von beiden hätte nach einem Diebstahl gesagt, "Nö, dass Moped war nie hier". Ob mit oder ohne Reparaturauftrag. Da bin ich mir sicher.
        ****************************************
        Et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange!

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        • #5
          Mir wurde zum Glück noch kein Moped geklaut, aber vor ein paar Wochen konnte mal was lustiges im Nachbarforum verfolgen.
          Die nächste Frage ist ob die Versicherung de Händlers in letzter Konsequenz haftet, da könnte sich eine Meinung aber ganz schnell ändern.
          Der nächste Punkt ist da man manche Mopeds nach Reparaturende noch Ewigkeiten beim Händler stehen sieht, warum auch immer :D
          Keine Ahnung ob sich da der Händler heldenhafter verhält als er muss
          „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

          Zitat K.A.

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          • #6
            Meine Beta 450 kostet mich keine 130€ Versicherung im Jahr und das bei Vollkasko

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            • #7
              Moin Moin,
              interessante Betrachtung, doch aus meiner Sicht ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie anderswo geklaut wird. Z.B. an der Eisdiele... :)) oder auf einer Enduro-Veranstaltung.

              So ist bei einer zugelassenen Enduro Teilkasko Pflicht aus meiner Sicht.

              Gruß
              Jan
              KTM Freeride E + 350 EXC Sixdays
              - Honda Dominator NX650 RD08 - Yamaha Raptor YFM 700 R - Gas Gas Contact JT25 - KTM 990 SMR - KTM 500 EXC - Yamaha XT660 X - KTM 690 SMC - KTM 525 EXC - KTM Freeride 250R

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              • #8
                Zitat von Kochmütze Beitrag anzeigen
                Meine Beta 450 kostet mich keine 130€ Versicherung im Jahr und das bei Vollkasko
                ......dito hab ich genauso gemacht um allem shit aus dem Wege zu gehen....Risiko ohne Versicherung ist mir zu groß......

                trotzdem ist so etwas beim seriösen Händler Bestandteil der Geschäftsinhaltsversicherung, Unterpunkt: Fremde Fahrzeuge in eigener Obhut

                Eine Firmenhaftpflicht und Geschäftsversicherung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, eine kurze Nachfrage beim Händler des Vertrauens ist daher nicht unnütz und jeder Chef beantwortet diese Frage gerne, es sei denn er hat keine:D

                Fragen kost nix :gut2:

                auch so : Unterschied in der Abrechnung besteht darin das bei eigner Versicherung die SB abgezogen wird und der Rabatt u U flöten geht, also immer besser die Firmenhaftpflicht in Anspruch nehmen die zahlt Zeitwert ohne Abzug !
                Zuletzt geändert von ageess; 01.02.2014, 11:57.
                E-Biking is a crime :))

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