Wildkameras

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    Hallo,

    gerade in der aktuellen online-C't gefunden:

    Im Wald fühlen sich viele unbeobachtet. Doch die Zahl der hier versteckten Fotofallen wächst rasant. Jäger wollen so erfahren, wann wo welches Wild unterwegs ist. Das alarmiert die Datenschützer. In Rheinland-Pfalz drohen bereits Geldbußen und Prozesse.


    Dies birgt eine Menge an, je nachdem, Unannehmlichkeiten oder Gefahren.

    Dienlich kann die folgende Information sein:

    Diese Website steht zum Verkauf! plk-kiel.de ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf plk-kiel.de alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!


    Es ist, zitiert aus obigem:

    Das Recht am eigenen Bild ist als hochrangiges Gut geschützt und wertiger, als die Überwachung des Waldes.

    Also gilt es nachzufragen, ob das kompromittierende Bildmaterial rechtens aufgenommen wurde oder nicht.
    Es ist auch zu hinterfragen, ob dies durch aufzeichnende und kompromittierende Mitschnitte durch Dritte
    rechtens und damit beweislich verwertbar ist.

    Hiermit gilt folgendes, auch für die Handynutzer oder GoPro-etc-Nutzer, ggf. auch durch die Gegenseite
    verwendbar (also wenn die Helmkamera eine z.B. Auseinandersetzung filmt, dann muß die Gegenseite
    über die laufende Kamera informiert werden):


    1. Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

    Ausdrücklich wird die Straftat genannt, z.B. Körperverletzung oder dergl. Dies bedeutet nicht für Ordnungswidrigkeiten.

    Es stellt sich auch die Frage nach der Vernichtung der bildlichen Daten nach Auswertung.

    (Fragt spaßeshalber mal im örtlichen McDoodles nach, wie dort sichergestellt wird, daß das Bildmaterial
    der Kamera über der Kasse auch nachweislich sicher vernichtet wird, wenn die Transaktion rechtlich
    einwandfrei abgeschlossen wurde denn nach 19a müssen sie das tun...)

    Zeichnet also jemand auf, Hintermann, wie der Vordermann vom Bike geschubst wird, so kann
    das Bildmaterial zur Sicherstellung eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorganges
    genutzt werden. Ist es nur ein Anschiß vom Nachbarn, sicher nicht. Daher dann die Kamera öffnen
    und den Chip löschen... Wenn der Typ darauf besteht ist das das beste Verhalten.

    Also - wer beim Wandern in eine Wildkamera blickt oder mitbekommt, daß von hinten eine
    einen erblickt, sieht ggf. den Aufsteller mit rechtlichen Konsequenzen tangiert, die er nicht im
    Sinne hat. Klug, wenn der Betreiber der Wildkamera den Chip löscht. Werden die
    Bilder verwendet, ggf. einen Rechtsbeistand zuziehen, ob die Verwendung rechtens ist und
    Gegenmaßnahmen einleiten.

    Augen auf beim unterstützen Wandern!

    Dinge, die wir im Vokabular haben:

    - Recht am eigenen Bild
    - schutzwürdige Interessen
    - Löschung der Daten nach bestimmungsgemäßen Gebrauch
    - Nutzung nur bei möglichen Straftaten, nicht sonst
    - Geeignete Maßnahmen zur Kenntlichmachung: Hinweise auf Videoüberwachung
    - Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz ziehen empfindliche Bußgelder nach sich. Auch auf der Seite der Helmkameraträger!

    Im Zweifel - Rechtsanwalt einschalten.

    LG,
    Circa.

  • #2
    Die Landesregierung in RLP edrwägt gerade eine Geldstrafe in Höhe von 5000€, für jede aufgehängte Wildkamera.....

    Nicht jeder Waldspaziergang bleibt unbeobachtet, klagen Datenschützer. In den Bäumen sollen Tausende Fotofallen hängen. Weil die nicht nur Wildtiere, sondern auch Passanten fotografieren, drohen Jägern Prozesse und hohe Geldbußen.
    Klug war es nicht, aber Geil! :))

    Kommentar


    • #3
      ok, steht auch oben im "heise-Artikel"....
      Klug war es nicht, aber Geil! :))

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      • #4
        Wie der Name schon sagt, machen die Dinger nur Aufnahmen von Wildcrossern, da haben wir also nix zu befürchten

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        • #5
          Zitat von Kochmütze Beitrag anzeigen
          Wie der Name schon sagt, machen die Dinger nur Aufnahmen von Wildcrossern, da haben wir also nix zu befürchten
          Hi, stimmt schon so in etwa. Nur - gerade halt mal über den letzten Trip nachgedacht. Österreich, keine Menschenseele weit und breit, alter, gammeliger Wanderweg (wenn man so will). Nun, ich brauche halt manchmal einen Stop: Entweder vor einer Hürde die mich zwingt oder weil ich Luft brauche... Bin nicht fluchtfähig in dem Sinne. WENN nun ein geschickter Förster denkt wie ein Endurist gemäß "Sei deinen Freund den nah, deinen Feinden noch näher", dann weiß er wo sich ein solcher Starenkasten für Orangewild rentiert... Und nach einer Anhöhe oder kleinen Komplikation baut man dann halt einen Kasten hin, HD, mit Weitwinkel... Ich meine, hey, Du weißt doch auch, wie man einen guten Trail findet und die kennen ihn auch. LG, Circa

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Circa Beitrag anzeigen
            Hi, stimmt schon so in etwa. Nur - gerade halt mal über den letzten Trip nachgedacht. Österreich, keine Menschenseele weit und breit, alter, gammeliger Wanderweg (wenn man so will). Nun, ich brauche halt manchmal einen Stop: Entweder vor einer Hürde die mich zwingt oder weil ich Luft brauche... Bin nicht fluchtfähig in dem Sinne. WENN nun ein geschickter Förster denkt wie ein Endurist gemäß "Sei deinen Freund den nah, deinen Feinden noch näher", dann weiß er wo sich ein solcher Starenkasten für Orangewild rentiert... Und nach einer Anhöhe oder kleinen Komplikation baut man dann halt einen Kasten hin, HD, mit Weitwinkel... Ich meine, hey, Du weißt doch auch, wie man einen guten Trail findet und die kennen ihn auch. LG, Circa

            :Auge2:

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            • #7
              Hier auch... MDR...



              Naja, das ist schon heftig. Zeigt aber auch, wenn man die Kommentare durchgeht,
              daß das Bewusstsein für die Nöte der Geländesportler nicht bekannt sind, bzw. die
              Verfasser der Kommentare durchaus nichtoffene Interessen verfolgen. Eine
              Art contradictio in adiecto. Sarkastisch, wohlgemerkt.

              Erinnert ihr euch an den Thread über die Thesen für Endurosport? Warum der
              Wald nicht leidet? Derzeit sind Kommunalwahlen. Die Aspiranten stehen Rede
              und Antwort. Ich wagte es, direkt nach Möglichkeiten für den Geländesport
              im nahen Wald unter Kooperation mit den lokalen Verbänden zu fragen, und
              zwar in der mir eigenen fordernden, insistierenden und bisweilen stark
              nachfassenden Art. Mit aus dem Stehgreif vorgerechnetem Businessplan.

              War wie ein tiefes und weiches Kieselbett. Bin voll auf die 12 geflogen, aber
              mit Anlauf und Schub. :mauer:

              Was mich interessiert: Du findest dich vor solch einer Kamera. Du bist sicher,
              daß du fotographiert wurdest. Darfst Du mit dem Bordwerkzeug rangehen und
              das Speichermedium an dich nehmen? Es kann zu einem späteren Zeitpunkt
              zurückgegeben werden. Ist die Entnahme/Beschädigung zur Vermeidung der
              Verletzung des Rechtes am eigenen Bild übergeordnet zu möglichen Beschädigungen
              des Apparates?



              Ist hier irgendjemand mit juristischer Bildung im Forum?

              LG,
              Typischer Circa

              Kommentar


              • #8
                "Ist hier irgendjemand mit juristischer Bildung im Forum?"

                Bestimmt nicht.... :kratz:
                Christian
                www.lange-koeln.de

                Kommentar


                • #9
                  Wir haben Juristen an Board, aber ob man da pauschal eine Antwort geben kann bezweifele ich.
                  Ich kann mir auch nicht vorstellen, das solche Aufnahmen als Beweismittel gelten würden.
                  Meine Meinung:Nicht in der direkten Nähe des Wohnortes fahren, ständig wechselnde Routen und das frisch abgebrochenes Kennz immer im Rucksack mitführen:Auge2:.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Kochmütze Beitrag anzeigen
                    Wir haben Juristen an Board, aber ob man da pauschal eine Antwort geben kann bezweifele ich.
                    Ich kann mir auch nicht vorstellen, das solche Aufnahmen als Beweismittel gelten würden.
                    Meine Meinung:Nicht in der direkten Nähe des Wohnortes fahren, ständig wechselnde Routen und das frisch abgebrochenes Kennz immer im Rucksack mitführen:Auge2:.
                    Zusammengefasst: Du hast einfach Recht.

                    :daumen:

                    Kommentar


                    • #11
                      So, nachdem ich den Threadersteller oben ein wenig erschreckt hab, sag ich doch mal was dazu: Ich hab da nämlich tatsächlich wenig Ahnung von.

                      Scheint mir aber das immerwiederkehrende Problem zu sein, dass die Justiz hinter der Technik her hinkt:

                      Grundsätzlich kann man vom anderen verlangen, dass der ein Bild, dass er ohne Einwilligung von einem gemacht hat, nicht für alles mögliche verwenden kann.

                      Wenn nun der Schäfersepp mit der kleinen Försterlisel ein Schäferstündchen vor Försters Kamera gehabt hat, wird vielleicht das nächste Gespräch ein klärendes, möglicherweise auch unangenehmes sein. Der Förster wird aber kaum der WWWeltöffentlichkeit mitteilen wollen, wo sein Töchterchen wie rasiert ist.

                      Wenn der Schäfersepp beim selbigen Akt mit selbiger Kamera, vom selbigen Förster, aber mit der Frau vom eh als Wilddieb verdächtigen Huber erwischt wird, dann ist der Förster vielleicht weniger diskret mit dem kompromittierenden Material. Wenn der Förster das dann ins Web stellt, hat der Sepp zwar ein Recht vom Förster zu verlangen, dass der sowas unterlässt. Da das ganze dann aber bis man das Recht durchgesetzt hat, längst von allen interessierten Bekannten und Voyeuren runtergeladen wurde und weiter verbreitet wird, nützt der ganze Anspruch tatsächlich wenig. Weiter geheim zu halten, dass man im Revier des Försters und zugleich im Revier des Wilddiebs gewildert hat, hat sich schlichtweg dann erledigt. Mit oder ohne Justizia.

                      Was passiert dem Förster? Hat der ein Bußgeld zu fürchten, wenn die Kamera entdeckt wird? Wenn er bestreitet, dass das seine Kamera ist, wird man ihm das Gegenteil schwerlich nachweisen können, es sei denn, er schreibt im Internet das ganze "Wer, Wann, Wo und Weshalb" noch dazu. Sonst könnte es ja auch der dorfbekannte Spanner Vicktor Voyeur gewesen sein, der da so ein Ding aufgehängt hat.

                      Was passiert dem ungewollt gefilmten Enduristen? Zumindest bekommt er weniger vom Wilddieb aufs Maul, als der Schäfersepp. Und das obwohl der Wilddieb den Enduristen auch nicht leiden kann.

                      Wenn der Endurist aber auch noch anhand des Kennzeichens oder des Gesichts zu erkennen ist? Wär mal interessant zu verteidigen.
                      Das Kennzeichen alleine wird nicht reichen, weil es keine Halterverantwortlichkeit gibt und man den Fahrer damit alleine kaum identifizieren kann.
                      Das Bild vom Gesicht und dem Moped und der Örtlich alleine wird so auch kaum reichen, kann ja z.B. schon sein, dass das zu ner Zeit geschehen ist, wo es inzwischen längst verjährt ist.

                      Wenn man da nen Nachweis mit führen will, müsste der Förster schon als Zeuge zusätzlich sagen "Ich hab die Kamera in der Zeit von .. bis ... da und da aufgestellt, voher war nix auf der Speicherkarte, danach Eddy Endurist auf dem Moped vom Stadtbekannten Volker Vollkrosshonk." Das wird er aber vermutlich kaum tun, denn der Förster kümmert sich lieber um andere Böcke als den, der Bußgeldbehörde haarklein alles zu schildern, was ihn selbst in der Folge 5.000,- € kosten kann.

                      Derselbe Grund wird den Förster auch davon abraten, den Verlust seiner Speicherkarte bei der Polizei anzuzeigen.

                      Wär natürlich auch interessant, mal in so nem Verfahren die Möglichkeiten und Zuverlässigkeiten von solchen Billigkameras sachverständig durchchecken zu lassen. Dazu braucht der Mandant aber in aller Regel eine gute Rechtsschutzversicherung oder viel Spielgeld.

                      Letztlich ist das aber alles Spekulation. Zum einen kann man den Fall, in dem man erwischt wird, nicht mit allen Unwägbarkeiten planen, zum anderen hab auch ich jetzt nur ins Blaue hinein überlegt. Ist kein Rechtsrat! Ich hab dazu auch weder in Gesetze und noch weniger in irgendwelche Rechtsprechung geschaut, ich hatte auch bisher noch nie so einen Fall. Was ich sicher sagen kann: Im Wald illegal rumfahren wird bestraft. Speicherkarten oder sonstiges fremdes Eigentum zu klauen oder zu zerstören wird noch mehr bestraft! Also lasst das sein!

                      Und lasst auch die Finger von Hubers Frau! Dass der Wilddieb ist, ist ihm bisher nie nachgewiesen worden. Dass er feste zuschlägt, schon. Mehr darf ich wegen Mandatsgeheimnis nicht verraten. (Achtung, wieder ein verdeckter Scherz, ich kenn den Huber gar nicht und auch nicht seine Frau!)

                      Falls die Försterlisel und die Frau vom Huber zu Patzis Cousinen gehören, gehts sicher bald in nem anderen Thread weiter...




                      P.S.: Die grundsätzliche Diskussion "Überwachungsstaat etc." will ich hier gar nicht wieder lostreten. Aber ich und meine Kollegen aus der Justiz warten sicher gespannt auf jeden Fall, in dem die umfangreichen Infos aus der Black-Box des neuen Autos oder Computers als Beweismittel verwendet werden. Wenn man drüber nachdenkt, dass der Computer oder dass Auto mittels Fingerabdruck entriegelt werden und ständig Standortinfos senden können, dann wird die Ausrede "Ich war das gar nicht auf dem Bild mit der Försterlisel, ich hab einen viel längeren als der, der da gefilmt wurde." irgendwann auch nicht mehr funktionieren.
                      Christian
                      www.lange-koeln.de

                      Kommentar


                      • #12
                        Ja wie jetztbin verwirrt:kratz:.

                        Also:
                        -Eine Wildkamera hängt im Wald und zeichnet auf
                        -Zu sehen ist ein ungewollter Endurist mit viel Jägermeister im Blut
                        -Durch den Alk wird er charmant rollig und bekommt sexuelles Interesse an der Försterlisel
                        -Und dafür hat er dann vom Wilddieb auf die Fresse gekriegt???

                        Ach so, jetzt kapier ich`s
                        Das ist die Verfilmung von BILSTAIN 20/12

                        Kommentar


                        • #13
                          :Laugh::Laugh::Laugh: ich lach mich schlapp...

                          ihr seid so großartig!!!
                          Der Unterschied zwischen Magen und Hirn ist, wenn der Magen leer ist, meldet er sich.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Kochmütze Beitrag anzeigen
                            Das ist die Verfilmung von BILSTAIN 20/12


                            Das ist eine gewagte these....


                            Sprüche aus meiner Kindheit:
                            Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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