Händler Gewährleistungspflicht bei Trialer ???

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  • Händler Gewährleistungspflicht bei Trialer ???

    Hallo,
    inwiefern hat ein Händler, wenn er mir als Privatmann, eine gebrauchte Trialmaschine verkauft eine Gewährleistungspflicht bei Mängeln bzw. Schäden nach Auslieferung?
    Ist das Vergleichbar wie beim Kfz?:kratz:
    Gruß matthias

  • #2
    was steht denn im kaufvertrag ?
    Das Leben ist eine Krankheit. Sie wird durch Geschlechtsverkehr übertragen und endet immer tödlich.

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    • #3
      Zitat von Cobra Beitrag anzeigen
      Hallo,
      inwiefern hat ein Händler, wenn er mir als Privatmann, eine gebrauchte Trialmaschine verkauft eine Gewährleistungspflicht bei Mängeln bzw. Schäden nach Auslieferung?
      Ist das Vergleichbar wie beim Kfz?:kratz:
      Was glaubst du warum er die als Privatmann verkauft?
      Als Händler muss er Gewährleistung bieten.
      Egal was im Vertag steht.


      O.T. Gesendet von meinem IPad ohne Tapatalk aus der Badewanne.
      Hoppla, nu ist reinge
      Pavian Parade

      Mein YouTube Kanal :gut2:
      http://www.youtube.com/user/Elrubio450

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      • #4
        nein er hat als händler verkauft, ich bin der Privatmann :))

        Kaufvertrag such ich gleich mal raus und schau nach
        Gruß matthias

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        • #5
          ich denk mal wenn da nich grade n rahmen und ne kiste schrauben als kaufobjekt drinnsteht gibts möglichkeiten
          Das Leben ist eine Krankheit. Sie wird durch Geschlechtsverkehr übertragen und endet immer tödlich.

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          • #6
            folgendes steht im Kaufvertrag (siehe Anhang)

            also steht er doch eigentlich in der Gewährleistungspflicht!

            Defekt ist:
            Thermostat und nach nicht einmal einer Stunde qualmt die Karre wie sau, wahrscheinlich Simmerringe an der Kurbelwelle!


            Ich hab das Motorrad jetzt bei der Werkstatt um die Ecke, (auch Sherco Händler) weil der besagte ist 250km entfernt, das dürfte doch keine Probleme machen wenn ich die Zeilen richtig deute?

            Danke schonmal für die schnelle Hilfe
            Gruß matthias

            Kommentar


            • #7
              Zitat von ElRubio Beitrag anzeigen
              Was glaubst du warum er die als Privatmann verkauft?
              Als Händler muss er Gewährleistung bieten.
              Egal was im Vertag steht.


              O.T. Gesendet von meinem IPad ohne Tapatalk aus der Badewanne.
              Hoppla, nu ist reinge

              Dafür aber jetzt mal sauber.>:)
              WER KÄMPFT KANN VERLIEREN, WER NICHT KÄMPFT HAT SCHON VERLOREN

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              • #8
                Zitat von Cobra Beitrag anzeigen
                folgendes steht im Kaufvertrag (siehe Anhang)

                also steht er doch eigentlich in der Gewährleistungspflicht!

                Defekt ist:
                Thermostat und nach nicht einmal einer Stunde qualmt die Karre wie sau, wahrscheinlich Simmerringe an der Kurbelwelle!


                Ich hab das Motorrad jetzt bei der Werkstatt um die Ecke, (auch Sherco Händler) weil der besagte ist 250km entfernt, das dürfte doch keine Probleme machen wenn ich die Zeilen richtig deute?

                Danke schonmal für die schnelle Hilfe
                Aber natürlich ist es ein Problem wenn du jetzt den anderen Händler dran Schrauben lässt und dem Verkäufer vorher nicht um Erlaubnis gefragt hast.
                Du muße bei Gewährleistungsansprüchen immer erst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
                Und mache alles schriftlich wie in deinem Vertrag unmissverständlich erklärt.
                Pavian Parade

                Mein YouTube Kanal :gut2:
                http://www.youtube.com/user/Elrubio450

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von ElRubio Beitrag anzeigen
                  Aber natürlich ist es ein Problem wenn du jetzt den anderen Händler dran Schrauben lässt und dem Verkäufer vorher nicht um Erlaubnis gefragt hast.
                  Du muße bei Gewährleistungsansprüchen immer erst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
                  Und mache alles schriftlich wie in deinem Vertrag unmissverständlich erklärt.
                  sehe ich auch so.....steht ja auch unter punkt 3.
                  wer schön sein will muß leiden od. zahlen

                  Beta-Supersenior

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                  • #10
                    Du kannst die Ansprüche aus der sachmänglhaftung immer nur beim Verkäufer geltend machen!!! Wenn ein anderer dran schraubt ist er raus! Selber am eingeben Geldbeutel erfahren.
                    Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                    Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                    • #11
                      aber mit schriftlicher Zustimmung des Händlers wäre es so möglich?!
                      Ich werde mich nun schriftlich an ihn wenden und mal seine Reaktion abwarten...weil ich werde die Trial definitiv keine 250 km weit in die Werkstatt fahren, ich denke die Spritkosten für am Ende 1000 km stehen nicht im Verhältnis zur Reparatur....
                      Gruß matthias

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                      • #12
                        Der Verkäufer ist dein Vertragspartner und er muss als Händler immer die Gesetzliche Sachmängelhaftung erfüllen. Steht nichts im Vertrag sind es 2 Jahre, bei Gebrauchten Sachen kann man auf 1 Jahr Verkürzen. Aber nach 6 Monaten musst du nachweisen das der Fehler schon beim Kauf Vorhanden war, davor der Händler das es nicht so war.
                        Aber dazu musst du dem Händler schon den Mangel anzeigen und ihm die Möglichkeit geben den Fehler in einer angemessenen Zeit zu beseitigen. Läst du da jemand anders dran Schrauben ist er raus, warum soll er die Arbeit die er selber machen kann jemand anders machen lassen und dafür bezahlen.
                        Also hinbringen und ihn machen lassen oder selber Zahlen. Wenn er trotzdem etwas Zahlt ist das schön für dich, aber das macht er dann freiwillig aus Kulanz.
                        Unbekannt bekannt

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                        • #13
                          Willst du mir mal verraten welchen Händler du meinst als persönliche Nachricht? Ich habe nämlich den Selben "scheiß"
                          kannst du im Ankotz Thread lesen....
                          Mein Händler ist unter anderem auch ein Sherco Händler, darum frage ich.

                          Gruß Winni
                          :craz:...wer immer brav am Kabel zieht, kommt schnell aus der Gefahrenzone...

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                          • #14
                            Grundsätzl. musst du zuerst bei dem Händler anfragen, das ist sicher. Außerdem weiß ich nicht wie das mit der Gewährleistung bei "Wettbewerbsmotorräder" ist, glaube da gibt es Unterschiede.

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                            • #15
                              ........er hat sogar die Gelegenheit 3 mal nachzubessern bevor du woanders hingehen kannst, mit Erlaubnis natürlich jederzeit ortsnah...hättest ihn vielleicht kontaktieren sollen :-)....
                              E-Biking is a crime :))

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