ich habe da eine Frage zum Reglement der Mons-Balade:
Dort wird im Art. 3 gesagt, dass jeder Fahrer im Besitz einer "insurance card" sein muss. Ist damit die Krankenversicherungskarte gemeint? Wenn ja, wie verhält es sich dann bei Leuten, die sowas nicht besitzen ??
Grüne Versicherungskarte. Hat den Hintergrund das du nachweislich eine Haftpflicht für das Fahrzeug haben musst.
In Deutschland sagt ja der Fahrzeugschein das sie angemeldet und versichert ist. In einigen Nachbarländern kannst du auch zulassen ohne Haftpflicht.........
Um aber sicher zu stellen das DU bei DEINEM Fahrzeug eine bestehende Haftpflichtversicherung hast wollen die einen Nachweis sehen.
Also Fahrzeugschein, Grüne Versicherungskarte und org. Kennzeichen mit zur Abnahme nehmen und alles ist gut.
Bayrisch ist wie Latainisch, nur die Intelligenten sprechen es
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