Nachdem scheinbar nicht geklärt ist was rechtlich ein Sportgerät ist müsste ja auch die nicht zugelassene (Sport-)Enduro ohne Kennzeichen angezweifelt werden können. Oder gibt es da eine rechtsverbindliche Definition? Ich denke das ist wieder mal die "Wie man in den Wald reinschreit" Geschichte. Kommst du dem Cop blöd ist es halt kein Sportgerät.
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Zitat von visual Beitrag anzeigen
Nachdem scheinbar nicht geklärt ist was rechtlich ein Sportgerät ist müsste ja auch die nicht zugelassene (Sport-)Enduro ohne Kennzeichen angezweifelt werden können. Oder gibt es da eine rechtsverbindliche Definition? Ich denke das ist wieder mal die "Wie man in den Wald reinschreit" Geschichte. Kommst du dem Cop blöd ist es halt kein Sportgerät.Oben bleiben!
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Ja genau so ist es halt , selbst die nicht zugelassene enduro könnte Probleme machen...
Aber wie du sagst, wo kein Kläger da kein Richter.
Aber wenn sie wollen können Sie dich halt über das gesamte Programm drann bekommen
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ich habe mal in meine zulassung geschaut. da steht sdah also anhänger f.Sportgeräte. hab dann mal die schlüsselnummer nachgeschaut, da steht beim kba, bzw. strassenverkehrsamt ledeglich sportgeräte hinterlegt. das ist nicht mal auf motorräder beschränkt. ich denke das sollte also ok sein. denn auch ein fahrrad ist ein strassenzugelassenens verkehrsmittel, ein boot ebenso (halt auf wasserverkehrswegen...). in der verordnung steht nichts weiteres drin.
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Zitat von engl Beitrag anzeigenmein altes Bett darf ich dann auch damit wegfahren! Is ja n Sportgerät!
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KochmützeReputation:Beiträge:
Zitat von engl Beitrag anzeigenmein altes Bett darf ich dann auch damit wegfahren! Is ja n Sportgerät!
Dein altes Bett ist ein Sportplatz, also verboten
Aber die Wettkampf äh Bettkampf Teilnehmerinnen gelten in diesem Fall als Sportgeräte und dürfen somit transportiert werden.
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Jetzt noch mal zurück zum Thema.
Sportmotorräder sind nur Sportmotorräder, wenn da sowas wie Racing draufsteht. Z. B. TM RACING. Alles andere zählt nicht. Eventuell ein Hochglanzkatalog wo ready to race drin steht, das ist dann aber schon grenzwertig.
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Eine zugelassene oder auch nicht zugelassene aktuelle Enduro ist doch im Grunde garnicht zulassungsfähig und demnach garnicht legal auf der eigenen Achse zu bewegen, falls das das Kriterium sein sollte!
Meine Anhänger, ob nun der für die Mopeds, die Pferde oder der Kastenanhänger für alles mögliche, haben eine schwarze Nummer!
Kostet nun wirklich kein Vermögen und ich gehe jeglicher Diskussion aus dem Weg!
Bei einem Bootsanhänger, wo nun gegebenenfalls wirklich nichts anderes mit transportiert werden könnte als ein Boot würde ich eventuell anders handeln!
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