Naturpark vs Naturschutzgebiet // Endurowandern

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    Servus zsamm!

    Nach der Hilfe einiger Forumsmitglieder habe ich nun endlich das Mopped meiner Träume (wieder)gefunden: Eine DRZ400E soll es werden.
    Der Zweck: Endurowandern im In- und Ausland.
    (Auch wenn es hierzulande nicht ganz legal ist, sollte es gehen, wenn man nicht allzu rabiat durch den Wald hackt.)

    Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass, wird man in einem Naturschutzgebiet erwischt, die Strafen um einiges höher werden. Statt der 100EUR + Verwarnung soll es dann in die Tausender gehen + Führerscheinentzug.

    Ich suche hier nicht nach Erfahrungen oder Strafen - davon gibt es genug Beiträge hier, und jeder kann sich selbst ein Bild davon machen.

    Viel eher suche ich nach dem "rechtlichen" Unterschied von Naturparks und Naturschutzgebieten. Sind diese identisch, oder gibt es Unterschiede, die sich auch auf eventuelle Strafen für das Fahren in dem ein oder anderen niederschlagen würden?

    Hintergrund: Ich komme aus dem Osten der Republik, und direkt vor meiner Haustür hat es wunderschöne Wälder, von denen nur ein Bruchteil Naturschutzgebiete sind. Allerdings gehört hier jeder noch so hässliche Stein zu einem riesigen Naturpark....
    Quelle: http://www.geodienste.bfn.de/schutzg...000?layers=556

    Da bin ich mal gespannt :)

  • #2
    Das sollte es hinreichend erklären: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturpark

    Demzufolge sind Naturparks zusammengefaßte Gibiete aus überwiegend Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten, wie z.B. das Altmühltal... klar kannst da im Prinzip fahren, wenn es kein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet mit Zusatzverbot KFZ ist... Sollte man ja auch nicht tun... Ich glaub es war OSM Maps, wo die NSGs ganz gut gekennzeichnet sind...
    ______________________
    Dolor hic tibi proderit olim!

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    • #3
      Danke für deine schnelle Antwort, Chris!

      Den Wiki Artikel hatte ich auch schon gesehen, aber ich war mir nicht sicher was das nun rechtlich bedeutet, da diese Gebiete ebenfalls dem "Gebietsschutz" unterstehen.
      Hast natürlich recht, dass bei den NPs keine offiziellen Schilder darauf hinweisen (zumindest hier nicht), während NSGs von der gelben Eule bewacht werden. Aber hierzulande muss das ja nichts heißen....

      Kommentar


      • #4
        In MV ist das alles unter Naturschutzflächen zusammengefasst.
        Geahndet mit Strafen von bis zu 20000€.
        Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Naturschutzflächen MV.jpg
Ansichten: 1
Größe: 116,4 KB
ID: 906223
        Um zu zeigen das man es kann, reicht auch eine Runde :weg:
        Lasst mich einfach sitzen, irgendwann hör ich von alleine auf zu heulen.:luder:

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        • #5
          Zitat von chimpsociety Beitrag anzeigen
          Danke für deine schnelle Antwort, Chris!

          Den Wiki Artikel hatte ich auch schon gesehen, aber ich war mir nicht sicher was das nun rechtlich bedeutet, da diese Gebiete ebenfalls dem "Gebietsschutz" unterstehen.
          Hast natürlich recht, dass bei den NPs keine offiziellen Schilder darauf hinweisen (zumindest hier nicht), während NSGs von der gelben Eule bewacht werden. Aber hierzulande muss das ja nichts heißen....
          Ich habe Das so verstanden: Ein NP ist eine Region, die sowohl aus ganz normaler Fläche, aber hauptsächlich aus Schutzgebieten besteht. Diese Region ist dann besonders geschütz und soll dem Tourismus / Naturschutz dienen... also mal eben ne Fabrik reinbauen... is nich... fahren in den "normalen" Flächen (auf Strassen! ;-) ) ist kein Problem... deckt sich auch mit meinen Erfahrungen bei Ausflügen ins Altmühltal...

          Das kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein...
          ______________________
          Dolor hic tibi proderit olim!

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