Anhänger mit 100 Kmh

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  • #46
    So teuer auch nicht... :))

    https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger/
    Oben bleiben!

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    • #47
      Zitat von nowayray Beitrag anzeigen
      Naja...
      80km/h darfst fahren... 100 gemessen... Macht 70 Euro plus 1 Punkt. ..
      Hört sich erstmal nicht viel an. Aber
      Dann evtl noch 2x irgendwo 20 oder 30 Euro bezahlen wegen zu schnell.... Innerhalb von 12 Monaten. ..
      Dann is die Fahrerlaubniss für 4 Wochen weg...

      Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk
      Wieso ist am Ende vom "können",immer noch soviel Gelände übrig?

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      • #48
        Zitat von Fallsucht Beitrag anzeigen
        Hierzulande entscheidet nämlich das Finanzamt, Ob du einen PKW hast oder einen LKW. Und für das FA ist es ein PKW auch wenn in den Papieren LKW steht.
        Ich hatte das Problem auch mal.
        Da konnte ich aber den Jeep als Kombinationskraftfahrzeug eintragen lassen. D.h. 172 Euro steuern im jahr, trotzdem genehmigungsfrei sonntags mit Anhänger fahren.
        Das geht aber meines wissen nicht mehr.
        Entweder lkw oder pkw Zulassung.


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        Wieso ist am Ende vom "können",immer noch soviel Gelände übrig?

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        • #49
          tach ock
          kannst doch mit dem lkw und anhänger fahren die ganze woche wenn du unter 3,5 tonnen bleibst :))
          gruß schmuddel
          wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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          • #50
            Zitat von schmuddel Beitrag anzeigen
            tach ock
            kannst doch mit dem lkw und anhänger fahren die ganze woche wenn du unter 3,5 tonnen bleibst :))
            gruß schmuddel
            Das stimmt so nicht. Generell gibt es erstmal ein Fahrverbot für alle LKW mit Anhänger, ganz egal was der LKW und der Anhänger für ein Gewicht hat. Will man Trotzdem Fahren braucht man eine Ausnahme Genehmigung. Es gibt mittlerweile eine Ausnameregelung für Freizeitanhänger und den Transport von Freizeitgeräten. Aber obwohl die eigentlich Bundesweit gelten soll, hat die sich wohl immer noch nicht bis in jedes Bundesland und zu jeder Polizeidienststelle herum gesprochen.
            Unbekannt bekannt

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            • #51
              Auszug:

              Begründung: Zusatz zu § 30 StVO: 1. Das Sonntagsfahrverbot gilt ferner nicht für: 1.1. Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, 1.2. Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt, 1.3. Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z.B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger), 1.4. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, 1.5. Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen, 1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.

              Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk
              Wieso ist am Ende vom "können",immer noch soviel Gelände übrig?

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              • #52
                in Wiesbaden bekommt man die 100 Zulassung für Sportanhänger der jünger als Bj. 1990 ist, gegen Gebühr für 12,60 € für das Stadtsiegel auf dem 100 Km/h Aufkleber. Hatte vorher auch den Scheiß mit Ablastung gemacht. Wäre aber nicht notwendig gewesen. Deshalb erstmal erkundigen auf der Zulassungsstelle. Die Reglung gilt nicht überall in D.

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                • #53
                  Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                  Das stimmt so nicht. Generell gibt es erstmal ein Fahrverbot für alle LKW mit Anhänger, ganz egal was der LKW und der Anhänger für ein Gewicht hat. Will man Trotzdem Fahren braucht man eine Ausnahme Genehmigung. Es gibt mittlerweile eine Ausnameregelung für Freizeitanhänger und den Transport von Freizeitgeräten. Aber obwohl die eigentlich Bundesweit gelten soll, hat die sich wohl immer noch nicht bis in jedes Bundesland und zu jeder Polizeidienststelle herum gesprochen.
                  Ich habe mir den Landeserlass (RegBz Arnsberg) ausgedruckt und für den Fall der Fälle, wenn BAB die Kelle schwingt, zurecht gelegt. Bei unseren Pferden hat das in Niedersachsen schon mal gut funktioniert. Mit den Moppeds wurde ich noch nicht rausgewunken.

                  Nur Achtung - die Sportenduro nicht als Firmenfahrzeug zulassen ;) - dann ist es kein Sport/Freizeit Transport sondern ein gewerblicher.


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                  • #54
                    Zitat von Dr. HC. Check Disk Beitrag anzeigen
                    in Wiesbaden bekommt man die 100 Zulassung für Sportanhänger der jünger als Bj. 1990 ist, gegen Gebühr für 12,60 € für das Stadtsiegel auf dem 100 Km/h Aufkleber. Hatte vorher auch den Scheiß mit Ablastung gemacht. Wäre aber nicht notwendig gewesen. Deshalb erstmal erkundigen auf der Zulassungsstelle. Die Reglung gilt nicht überall in D.
                    Was willst du uns damit sagen.

                    Die Regeln für die 100km/h Zulassung sind ein Bundesgesetz und somit überall gleich.
                    Da es keine Bindung mehr an das Zugfahrzeug gibt bekommt man natürlich die Plakette für den Anhänger auch ohne Ablasten. Mit welchen Fahrzeug man dann auch 100km/h fahren darf steht im entsprechenden Gesetzt. Wenn der Anhänger dann ein zu hohes zugelassenes Gewicht für das vorhandene Zugfahrzeug hat darf man halt nur 80 fahren. Oder man Lastet den Anhänger doch ab um damit 100 Fahren zu dürfen oder besorgt sich ein Passendes Zugfahrzeug.
                    Was dann das Amt für die Plakette verlangt ist ein anderes Thema, da mag es unterschied geben.
                    Unbekannt bekannt

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                    • #55
                      Hi

                      Gehört zwar nicht speziell zu diesem Thema, aber wollte ich trotzdem mal hier reinwerfen, weil ich es bis gestern auch noch nicht wußte. In Holland und in der Schweiz ist es nicht erlaubt, ein vorhandenes Abreißseil bei gebremsten Anhängern, nur über den Kugelkopf zu legen. Kann grade in der Schweiz sonst recht teuer werden.

                      Gruß Thomas
                      Bin weg, um nach mir zu suchen.Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin,
                      sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!

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                      • #56
                        Wo wird das festgemacht?

                        Gesendet von meinem MotoE2(4G-LTE) mit Tapatalk

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                        • #57
                          Zitat von matze234 Beitrag anzeigen
                          Wo wird das festgemacht?

                          Gesendet von meinem MotoE2(4G-LTE) mit Tapatalk
                          Bin weg, um nach mir zu suchen.Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin,
                          sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!

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                          • #58
                            Da stellt sich mir eine andere Fage: Wie war das doch gleich mit dem internationalen Verkehrsabkommen? Sind nicht Fahrzeuge aus anderen Ländern, die sich nur vorübergehend im Land aufhalten von solchen Regelungen ausgenommen, sofern der technische Zustand im Ursprungsland zulässig ist? Haben die Niederlande und die Schweiz nicht unterschrieben?
                            :kratz:
                            ______________________
                            Dolor hic tibi proderit olim!

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                            • #59
                              Doch schon, aber da gibt es noch eine Klausel die sowas erlaubt, ich das morgen mal raus...

                              Matze:
                              Entweder du hast eine öse daran oder du musst was basteln...

                              Noch als Zusatz:
                              Man muss auch eine Kette/Seil an einem UNGEBREMSTEN Hänger haben...

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                              • #60
                                Hallo
                                ja das mit den Hänger ist echt Wahnsinn.
                                Man geht immer vom Theo. Gewicht aus nicht vom tatsächlichen geladen Gewicht.
                                Also Hänger ungebremst 750 kg Auto 2,5 to dann 100 Auto 1,5 dann 80
                                Hänger ungebremst 750 kg mit max. 400 kg beladen Auto 2,5 to dann 100 Auto 1,5 dann 80
                                beim Tüv ablasten auf 500kg beladen mit 400kg Auto 1,5 to dann 100.
                                Technisch nichts verändert aber man darf 100 Fahren.
                                mit dem gleichen Hänger gleiche Ladung dann in Frankreich 130. (wollte ein Brendup kaufen der hatte diese EU Zulassung)

                                Diesen Irrsinn kann kein Prüfer Techniker technisch begründen nur Bürokraten!!!!!!!

                                Und Beamte kontrollieren die Vorschriften .
                                Ich hab dann einen gebremsten mit 100km gekauft fertig kein Diskussion!
                                Ich haber den Vorteil gesehen das ein gebremster in Kurve sicherer ist.
                                Hänger sind ja eh mehr ein Kapitalanlage und kein Verlustgeschäft.

                                Grüße .
                                Hab den Alu Anhänger von Schultes gekauft top teil teuer aber perfekt zum verstauen in der Garage.

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