nachdem ich für folgenden Satz
"Ich habe mir einen Dienstleister gesucht (Melzer Motors) der mir etwas geholfen hat aber auch da war ich mit dem Ergebnis und dem Preis nicht zufrieden..."
eine anwaltliche Aufforderung der Firma Melzer Motors zur Löschung erhalten habe, und mir anwaltlich erklärt wurde, dass ich nicht berechtigt bin, eine negative Kritik an der Firma Melzer Motors zu üben und ich den Firmennamen
Melzer Motors zu löschen hätte, frage ich mich nun, wo die Grenzen verlaufen.
Tatsache ist, dass eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung ohne anwaltliche Unterstützung kaum beantwortet werden kann.
Da dieser Fall aber meist nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt ist, entstehen erst mal Kosten, auf denen man dann auch meist sitzen bleibt.
In meinem Fall juckt mich das nicht sonderlich, es gibt aber auch sicherlich Fälle, in denen solche Firmen wie Melzer Motors damit durch kommen, da der Kunde, selbst bei berechtigter und sachlicher Kritik,
angesichts der drohenden Kosten den Schwanz einzieht.
Ich für meinen Fall habe beim Admin nachgefragt ob meine Kritik an der Firma Melzer Motors in Form und Sache ein Problem ist, die Antwort war eindeutig und für Herrn Melzer sicherlich nicht leicht zu ertragen....
Bleibt die Frage offen, wo die Grenzen verlaufen und wie im Falle eines netten Briefs vom Anwalt hier im Forum damit umgegangen werden sollte...
Gruß..... ...der MOF
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