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    mal ne info für leute die ihre music und andres ausm inet runterladen ;)



    Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus

    Landgerichte setzen die Hürde für einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen weiter unterschiedlich hoch an.
    Kernkriterium für die entsprechende Abfrage von Kundendaten, die zu einer verdächtigen IP-Adresse gehören, ist laut dem noch jungen Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte das "gewerbliche Ausmaß" von Rechtsverletzungen.
    Im Gegensatz zum Landgericht Frankenthal sehen Kammern auf der gleichen Ebene in Bielefeld (Az.: 4 O 328/08), Oldenburg (Az.: 5 O 2421/08), Frankfurt am Main (Az.: 2-06 O 534/08) und Nürnberg (Az.: 3 O 8013/08) diese Schwelle bereits beim Anbieten eines einzelnen Musikalbums oder Hörbuches erfüllt.
    Dies teilten der Bundesverband Musikindustrie und der Börsenverein des deutschen Buchhandels am heutigen Montag gemeinsam mit.

    Die vier Landgerichte folgten demnach den beiden zuerst bekannt gewordenen Beschlüssen zum Auskunftsanspruch aus Köln und Düsseldorf. Besonders weit gehen laut den beiden Lobbyverbänden die Richter in Oldenburg.
    Sie sehen bereits in der einfachen Nutzung einer Tauschbörse ein Indiz dafür, dass der Rahmen des Privaten "endgültig" überschritten sei. Demgegenüber hatten die Kollegen im pfälzischen Frankenthal geurteilt, dass der Gesetzgeber mit seiner schwammigen Formulierung eine "eindeutige Entscheidung zu Gunsten privater Nutzer von Tauschbörsen getroffen" habe und der Auskunftsanspruch bei ihnen nicht greife.
    Eine endgültige Klärung der Voraussetzung dürfte noch eine Weile in Anspruch nehmen.

    "Viele Zivilrichter scheinen das Problem illegaler Downloads höher zu bewerten als einige Staatsanwälte, die seit Sommer die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen bei Fällen von Internetpiraterie verweigern", freut sich Stefan Michalk, Geschäftsführer der Interessensvertretung der Musikindustrie über die jüngsten Entscheidungen.
    "Niemand, der illegal Songs, Hörbücher, Filme, Games oder Software im Internet anbietet oder herunterlädt, darf sich sicher fühlen", ergänzt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
    Von Zugangsanbietern seien bereits erste Auskünfte zu Anschlussinhabern erteilt worden. Letztere müssen jetzt mit Schadensersatzforderungen sowie nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten rechnen.

    Statt straf- oder zivilrechtlicher Verfolgung würde die Kreativwirtschaft laut Skipis Lösungen wie in Frankreich oder England bevorzugen, bei denen "Internetpiraten" zunächst eine Warnung ohne juristische Konsequenzen erhalten sollen.
    Dafür sei aber die Mitwirkung der Provider notwendig, die dazu bisher wenig Bereitschaft zeigten. Gegner von Systemen der skizzierten "abgestuften Antwort" auf Urheberrechtsverletzungen halten dagegen, dass die Rechteinhaber letztlich eine Kappung von Internetanschlüssen bei wiederholten Verstößen fordern würden.
    Zudem könnten Provider als Hilfspolizisten eingesetzt und zu einer flächendeckenden Überwachung des Netzverkehrs angehalten werden. Gegen derlei Verfahren hat sich das EU-Parlament vergangene Woche zum wiederholten Mal ausgesprochen.

    (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

    quelle: heise.de
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