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gasgas felge gerissen gewährleistung???

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  • gasgas felge gerissen gewährleistung???

    Hi.
    Hab Anfang August diesen Jahres eine 12er EC250R gekauft. Lt. Händler waren 20 - 25 BH drauf. Der Radsatz wäre neu. Gestern hab ich festgestellt, dass an der hinteren Felge am Außenbett ein 1cm langer Riß ist. Ca. 5cm davon entfernt ist eine kleine Beule, aber nur minimal. Ich denke nicht, dass die Beule mit dem Riß was zu tun hat. btw vorne hatte ich ne große Beule drin. Die ließ sich richten und nix war gerissen.

    Ich bin ca. 18 BH mit der Gasn gefahren. Gibts da noch sowas wie Gewährleistung? Der Händler meinte, dass das in Spanien bzw. bei Excel nicht nachvollzogen werden kann, woher der Schaden kommt und man dann in die Röhre schaut.

    Habt ihr einen Tip für mich. Danke und Gruß

    Kalla

  • #2
    also die Gewährleistung muß der Händler schon abwickeln und wenn der sagt das das Werk sich keinen Reim drauf machen kann dann sieht es wohl schlecht aus. Evtl. kannst du mit dem Händler ja einen Deal machen, wenn er mal wieder neue Radsätze hat. Versuch macht kluch....
    Fakt ist, das du dir ein Sportgerät gekauft hast und da die Gewährleistung und Garantie halt immer etwas merkwürdig behandelt wird.
    Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

    Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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    • #3
      Der Riss ist garantiert an der Schweissnaht der Felge. Hatte ich mal bei hinteren Felge der KTM. Sieht man wenn der Reifen demontiert ist dass da die NAht ist.
      Da brauchst nen neuen Felgenring...schweissen hält hier von 12 bis mittag nur!
      Soll der Händler dir ma nen euen Ring einspeichen lassen! :-)
      Mein persönlicher Marktplatz

      http://www.psychoparts.de



      DIRT, SEX & ROCK`N`ROLL

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      • #4
        naja gut. ich werd am WE nochmal mit ihm reden. Evtl. geht ja noch was. Wg der Naht schau ich mal nach. Wenns da sein sollte, dann wäre meiner nach eher schon ein Fertigungsdefekt gegeben. Naja nen Ring werd ich mir so oder so bestellen müssen.

        Danke schon mal für eure Meinungen.

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        • #5
          Kannst von mir günstig einen gerade mal 3h gefahrenen Felgensatz samt neuwertiger FIM-Reifen einer EC300 von 2009 haben. Alles dran, brauchst nur reinstecken
          Bayrisch ist wie Latainisch, nur die Intelligenten sprechen es

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          • #6
            also ich hab mir auch mal nen gebrauchten felgensatz gekauft mit riss an der schweißnat der hinteren felge.

            bin mit der felge etwas mehr als ein jahr gefahren. auch melz extrem und so sachen , aber es ist nicht schlimmer geworden.....

            schweißen geht nur wenn mans richtig macht!!!!!
            dann hält es auch

            mfg chris
            SES - Racing

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            • #7
              Bezüglich schweißen hab ich schon bei einem Schweißbetrieb, die eigentlich alles schweißen, nachgefragt. Die machen das aber nicht, wenn was passiert danach. Ok ist aus deren Sicht nachvollziehbar.

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              • #8
                Schweißen ist auch vergebene Mühe! Versuch doch das ganze mit Nachdruck beim Händler, oder mal direkt beim Hersteller zu reklamieren.
                „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

                Zitat K.A.

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                • #9
                  Zitat von 1kalla1 Beitrag anzeigen
                  Hi.

                  Ich bin ca. 18 BH mit der Gasn gefahren. Gibts da noch sowas wie Gewährleistung? Der Händler meinte, dass das in Spanien bzw. bei Excel nicht nachvollzogen werden kann, woher der Schaden kommt und man dann in die Röhre schaut.

                  Habt ihr einen Tip für mich. Danke und Gruß

                  Kalla
                  Wenn die GG jünger als 6 Monate ist, hast Du gesetzliche Gewährleistung. Da kommt Dein Händler nicht raus. ER muss beweisen, das der Schaden beim Verkauf noch nicht war. Das kann er aber nicht.

                  Hatte ein ähnliches Problem damals.
                  An meiner GG war der FMF TubineCore II defekt. 3 Tage vor der 6 Monatefrist. Händler lehnte Garantie und Gewährleistung ab. Habe Ihn über die Rechtslage informiert( die wusste er garantiert). Und mir Androhung (Anwalt und so) lenke Er dann ein. Hab dann auf Gewährleistung einen neuen Dämpfer bekommen.

                  Das GG Werk hat mit Deinem Fall nichts zu Tun. Der Händler hat die Gewährleistung zu geben. Ihr beide habt einen Vertag abgeschlossen. Was der Händler am Ende mit dem Werk abrechnet, kann Dir egal sein. Hauptsache Du bekommst neu neue Felge in der gesagten 6 Monatefrist.

                  Diese Infos hab ich damals von meinen Rechtsbeistand bekommen.

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                  • #10
                    Theoretisch alles gut so wie du es beschreibst, jedoch war die GG gebraucht und somit ändert sich alles.
                    Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                    Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                    • #11
                      Nee auch gebraucht vom Händler bedeutet Gewährleistung vom Händler. Genau so wie dort beschreiben sieht es aus.
                      Unbekannt bekannt

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                      • #12
                        Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                        Nee auch gebraucht vom Händler bedeutet Gewährleistung vom Händler. Genau so wie dort beschreiben sieht es aus.
                        theoretisch richtig, in der Praxis sieht es leider anders aus und die Gerichte entscheiden leider viel zu häufig für den Händler.
                        Ausserdem ist es ein Sportgerät, welches auch so bewegt wurde und bei Sportgeräten die dann noch auf einer Rennstrecke gefahren wurden.......
                        Die Frage ist ob der Händler sich kulant zeigt oder nicht!
                        Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                        Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                        • #13
                          Zitat von 1kalla1 Beitrag anzeigen
                          Ca. 5cm davon entfernt ist eine kleine Beule, aber nur minimal. Ich denke nicht, dass die Beule mit dem Riß was zu tun hat.
                          die beule kann schon ursächlich für den riss sein wenn dieser an der schweissnaht ist.
                          und meiner erfahrung nach reissen die felgen immer nur an der naht, das ist die schwächste stelle.

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                          • #14
                            Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                            Nee auch gebraucht vom Händler bedeutet Gewährleistung vom Händler. Genau so wie dort beschreiben sieht es aus.
                            Genau so ist es. Egal ob neu oder gebraucht. Der Händler ist auf jeden Fall die ersten 6 Monate in der Gewährleistungpflicht. Egal ob Sportgerät, Flugzeugträger oder Raumschiff.
                            Laut Gesetz ist das so. Ist mit dem Händler und den Kunden irgendwelche Sondervereinbarungen getroffen worden, MÜSSEN die schriftlich hinterlegt sein. Wenn nicht, hat der Kunde egal was er kauf laut Gesetz 6 Monate Gewährleistung, wo der Händler in der Gewährleistungsplicht ist.
                            Gewährleistungsplicht heisst, der Händler hat die Beweisplicht. Da dies für den Händler unmöglich ist, sollte er kulanter Weise die Gewährleistung abwickeln.
                            Nach 6 Montaten des Kaufes, ist der Käufer in der Gewährleistungsplicht.
                            Nun steht der Käufer in der Beweispflicht. Wie soll ich das als Käufer aber beweisen? Geht also nicht.

                            Bitte verwechselt Garantie nicht mit Gewährleistung, das sind zwei verschiedene Welten.

                            Zurück zum Hinterrad. Wenn Du eine Felge auf Gewährleistung bekommen solltest, muss die Felge ja noch eingespeicht werden. Das ist eine Montageleistung und die mus vom Kunden getragen werden. Oder es gibt besondere Vereinbarungen.
                            Die defekte Felge geht zu lasten des Kunden zurück zum Händler. Denn der ist jetzt Eigentümer. Und nicht mehr der Kunde.

                            Also mach richtig Druck auf Deinen Händler. INNERHALB von 6 Monaten nach Kauf der GG ist er in der Beweispflicht. Das GG Werk hat hiermit nichts zu tun.
                            Da ja die GG gebraucht gekauft, hast Du laut GESETZ 6 Monate Gewährleistung wo der Händler in der Beweispflicht ist. von den 6.-12. Monat ist der Käufer in der Beweispflicht.

                            Das ist Gesetz und da haben sich auch die Gerichte dran zu halten.
                            da gibt es kein wenn und aber.

                            Ich kenne Deinen Kaufvertag nicht, keine Ahnung was da drinn steht.
                            Sind da Sondervereinbarungen vermerkt sieht das alles wieder anders aus.

                            Hab mich damals sehr gut beraten lassen. Mein Händler hatte auch ne andere Auffassung darüber. Aber alle Argumente von Ihm konnte ich wiederlegen.

                            Viel Glück.

                            Nur soviel. Ist das ein kompetenter Händler ist er sicher interessiert eine friedliche Lösung zu finden. In beiderseitigen Einverständnis natürlich.

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                            • #15
                              Danke für eure Hilfe. Werd am WE nochmal mit ihm reden. Evtl kommen wir ja zu einer Einigung. Ansonsten werd ich am Montag nochmal demontieren und schauen obs wirklich die Naht ist. Wenn nicht dann kann ich aber auch nix für. Ich hoffe mal das Beste.

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