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Motorradimport Tschechien- Zulassung Deutschland?

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  • Motorradimport Tschechien- Zulassung Deutschland?

    Hallo,

    hat jemand Erfahrungen, wie es sich verhält, wenn ich in Tschechien ein Motorrad kaufe und dieses in Deutschland zulassen möchte? Geplantes Motorrad: AJP PR5

    Grüße, Mario

  • #2
    Tschechien ist doch seit 2004 in der EU?
    Also kriegst auch das COC Document und somit...einfach zugelassen.
    Wie es mit der Mehrwertsteuer ist???
    http://www.psychoparts.de

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    • #3
      Super, klingt schonmal sehr gut- danke! Zwecks MwSt muss ich mal noch schauen...

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      • #4
        Die MWST musst du hier zahlen soweit ich weiß.
        Unbekannt bekannt

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        • #5
          Zitat von Herbrenner Beitrag anzeigen
          Tschechien ist doch seit 2004 in der EU?
          Also kriegst auch das COC Document und somit...einfach zugelassen.
          Wie es mit der Mehrwertsteuer ist???
          genau auf COC Dokument achten, Mehrwertsteuer must Du auch vor Ort in Tschechien zahlen, also der Einkauf erfolgt Brutto, es sei Du bist Händler oder Gewerbetreibender dann erfolgt der Kauf netto in der EU !

          Gruß Alfredo
          " Wie lang geht das noch soooo "
          ------------------------------
          :psy: www.endurorom.de

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          • #6
            MwSt Tschechien und Deutschland?

            Zitat von Alfredo Beitrag anzeigen
            genau auf COC Dokument achten, Mehrwertsteuer must Du auch vor Ort in Tschechien zahlen, also der Einkauf erfolgt Brutto, es sei Du bist Händler oder Gewerbetreibender dann erfolgt der Kauf netto in der EU !

            Gruß Alfredo
            Heißt das, dass ich die MwSt zweimal, also in Tschechien und Deutschland zahlen muss ?
            Wenn ich ein Neu-Motorrad in Deutschland erstmalig zulassen will, reicht wirklich nur die COC-Bescheinigung? Frage nur deshalb, weil die neue AJP 250 PR5 offiziell in Deutschland noch nicht angeboten wird.

            Grüße, Mario

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            • #7
              Zitat von hoerb02 Beitrag anzeigen
              Heißt das, dass ich die MwSt zweimal, also in Tschechien und Deutschland zahlen muss ?
              Wenn ich ein Neu-Motorrad in Deutschland erstmalig zulassen will, reicht wirklich nur die COC-Bescheinigung? Frage nur deshalb, weil die neue AJP 250 PR5 offiziell in Deutschland noch nicht angeboten wird.

              Grüße, Mario
              Märchensteuer zahlst als Privatkäufer im Land des Kaufs! Und auch nur einmal.
              Wenn Du das Ding beim Händler kaufst, nimm für die Erstzulassung eine Bestätigung mit, das das Motorrad noch nie zugelassen war, bzw. Noch keine Papiere erstellt wurden.
              Manche Zulassungsstellen verlangen das!
              Hat mich mal 3 Stunden Wartezeit gekostet.
              Geht nicht gibt's nicht! :-)

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Balou 1805 Beitrag anzeigen
                Märchensteuer zahlst als Privatkäufer im Land des Kaufs! Und auch nur einmal.
                Wenn Du das Ding beim Händler kaufst, nimm für die Erstzulassung eine Bestätigung mit, das das Motorrad noch nie zugelassen war, bzw. Noch keine Papiere erstellt wurden.
                Manche Zulassungsstellen verlangen das!
                Hat mich mal 3 Stunden Wartezeit gekostet.
                Prima und danke!

                Gruß, Mario

                Kommentar


                • #9
                  Umsatzsteuer für Fahrzeugeinfuhr?

                  Zitat von Balou 1805 Beitrag anzeigen
                  Märchensteuer zahlst als Privatkäufer im Land des Kaufs! Und auch nur einmal.
                  Wenn Du das Ding beim Händler kaufst, nimm für die Erstzulassung eine Bestätigung mit, das das Motorrad noch nie zugelassen war, bzw. Noch keine Papiere erstellt wurden.
                  Manche Zulassungsstellen verlangen das!
                  Hat mich mal 3 Stunden Wartezeit gekostet.
                  Habe auf der Homepage meiner heimatlichen Zulassungsstelle folgenden Hinweis bzw. "Einfuhr von EU-Neufahrzeugen" gefunden:

                  "Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter­gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen­über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel­be­steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten."

                  Hilfe!- Was bedeutet nun das schon wieder- doch nochmal extra Geld zahlen? Bin Privatperson, und die sollen laut Gesetz auch betroffen sein?

                  Grüße, Mario

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                  • #10
                    Widersprüche???

                    Zitat von Balou 1805 Beitrag anzeigen
                    Märchensteuer zahlst als Privatkäufer im Land des Kaufs! Und auch nur einmal.
                    Wenn Du das Ding beim Händler kaufst, nimm für die Erstzulassung eine Bestätigung mit, das das Motorrad noch nie zugelassen war, bzw. Noch keine Papiere erstellt wurden.
                    Manche Zulassungsstellen verlangen das!
                    Hat mich mal 3 Stunden Wartezeit gekostet.
                    Es wird immer diffuser- Info aus Autoscout:
                    "...Neue Fahrzeuge sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich in dem Mitgliedsstaat zu versteuern, in das sie „bestimmungsgemäß“ gelangen. Steuerrechtlich als neu gelten dabei Fahrzeuge, die weniger als 6000 Kilometer auf dem Tacho haben oder deren erste Betriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt."

                    Würde ja in dem Fall bedeuten, ich muss doch in Deutschland die Steuer bezahlen ?????!!!!

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von hoerb02 Beitrag anzeigen
                      Es wird immer diffuser- Info aus Autoscout:
                      "...Neue Fahrzeuge sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich in dem Mitgliedsstaat zu versteuern, in das sie „bestimmungsgemäß“ gelangen. Steuerrechtlich als neu gelten dabei Fahrzeuge, die weniger als 6000 Kilometer auf dem Tacho haben oder deren erste Betriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt."

                      Würde ja in dem Fall bedeuten, ich muss doch in Deutschland die Steuer bezahlen ?????!!!!
                      Das betrifft nur Händler!
                      Du bist Privatperson und zahlst keine Umsatzsteuer!
                      Geht nicht gibt's nicht! :-)

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Balou 1805 Beitrag anzeigen
                        Das betrifft nur Händler!
                        Du bist Privatperson und zahlst keine Umsatzsteuer!

                        genauso ist s, er hats kurz und verständlich gesagt, alles anderes sind Geschichten !
                        " Wie lang geht das noch soooo "
                        ------------------------------
                        :psy: www.endurorom.de

                        Kommentar


                        • #13
                          Begriffen...

                          Zitat von Alfredo Beitrag anzeigen
                          genauso ist, er hats kurz und verständlich gesagt, alles anderes sind Geschichten !
                          Also nochmal besten Dank und ich hab's begriffen :kratz:!

                          Grüße, Mario

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                          • #14
                            Zitat von Balou 1805 Beitrag anzeigen
                            Das betrifft nur Händler!
                            Du bist Privatperson und zahlst keine Umsatzsteuer!
                            Bist du da sicher :kratz:
                            Wobei Umsatzsteuer zahlt er mit Sicherheit, die frage ist nur wo.
                            Ich kenne nur Fälle aus Österreich, da haben Deutsche die Mopeds auch als Privatkäufer ohne Steuer bekommen. Sie mussten dann in Deutschland die MWST Zahlen. Da manche die Mopeds nicht zugelassen haben, haben sie nicht gezahlt, bis irgendwann mal das Finanzamt die Daten abgeglichen hat. Dann wurde es Teuer.
                            Ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen und dann mit dem Händler Sprechen.
                            Wobei ich vermute das man nur in einem Land die Steuer zahlen muss, du also entweder hier oder da zahlst bei einem EU Land.

                            Unbekannt bekannt

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                            • #15
                              Es gibt im deutschen/europäischen Umsatzsteuerrecht eine Ausnahmeregelung für motorisierte Landfahrzeuge. Auch als Privatperson kann man im EU-Ausland ein Fahrzeug erwerben OHNE die Umsatzsteuer direkt entrichten zu müssen. Beim Anmelden in Deutschland muß man dann in dem Fall die (Einfuhr-)Umsatzsteuer bezahlen.

                              Habe das früher einige Male bei Mopedkäufen in Italien gemacht. Das erklärt die Infos bei den Zulassungsbehörden.

                              Mach' Dir jedenfalls keine Sorgen, die Umsatzsteuer ist nur einmal zu entrichten. Wenn Du die Steuer im EU-Ausland bezahltst, dann muß Du Dir das nur entsprechend bescheinigen lassen. Erkundige Dich am besten vorher bei Deiner Zulassungstelle, ob die normale Händlerrechnung ausreicht. Beachte, dass sich die Regelung auf NEUE Fahrzeuge bezieht, aus den Unterlagen muß auch das für die Behördentypen hinreichend ersichtlich sein.
                              Zuletzt geändert von birdy; 11.02.2013, 15:48.

                              Ora et endura :holy:

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