Belogen beim Kauf

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  • Belogen beim Kauf

    Hallo jungs, mein Kumpel hatte sich vor 1ner Woche einen Crosser gekauft. Im Mobile inserat stand Scheiben+Beläge neu. Ich und mein Kumpel mal hingefahren.

    Ich weis nicht warum ich nicht danach geschaut hab aber aufjedenfall ist uns erst daheim aufgefallen das nur die Vordere Scheibe neu war und die hintere am Verschleismaß.

    Nach einem "Freundlichen" Anruf bei dem Verkäufer was das soll und ob wir uns die Kosten für eine Neue Scheibe Teilen könnten weil im Mobile inserat ja stand neue Scheibe kam nur ein Lachen zurück und da es Privatkauf war können wir nichts machen.

    Ich habe extra mal ein Screenshot von dem Inserat gemacht.

    Stimmt des dann man dagegen nichts tun kann. ER hat ja praktisch was in Mobile geschrieben was garnicht stimmt.

    Soll sich jetzt nicht so anhören als ob er nicht die 50€ für eine Neue Scheibe hätte, aber wo kommen wir den da hin???:Haue:

    Bitte um Hilfe


    mfg

  • #2
    Ich denk schon, dass du was machen könntest. Den verschleiß der bremsanlage kannte er somit war das täuschung oder wie das heißt. Gilt auch bei Privat zu Privat.

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    • #3
      Belogen beim Kauf

      Sowas nennt man Lehrgeld






      Gesendet mit meinem Apfelfon using Tapatalk 2
      Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

      Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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      • #4
        Zitat von Elvis74 Beitrag anzeigen
        Sowas nennt man Lehrgeld






        Gesendet mit meinem Apfelfon using Tapatalk 2
        So is das richtig hättet ja nach gucknen können
        "Geschwindigkeit stabilisiert!"

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        • #5
          Da machste garnichts gegen... Privatverkauf heißt gekauft wie gesehen. Und wenn du vorher ncht ordentlich guckst ist das leider so. Mußte auch diese Erfahrung schon machen,leider.


          Klagt nicht,kämpft!!!

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          • #6
            Beides kann stimmen und hängt vom Kaufvertrag ab:
            Bekannte Mängel müssen auch bei Privat zu Privat genannt werden. Mängel, die dem Verkäufer bekannt sein müßten und nicht genannt werden, können zur Rückabwicklung führen.

            Das die Bremsscheibe, entgegen der Beschreibung nicht neu ist und die Beläge ebenfalls, ist recht einfach dem Verkäufer nachzuweisen.

            Aber wenn im KV drinnen steht, wie besichtigt und probegefahren, bei solch einfach einsehbaren Teilen......wird man nix dagegen tun können.

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            • #7
              Ja stimmt, könnte mir selber nein arsch beißen. Warum ich da nicht geschaut hab weis ich selber nicht. Werden warscheins auch nichts machen. Finds es nur Richtig scheise wie die heutige Gesellschaft nur so verlogen sein kann

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              • #8
                Zitat von Lionmartin Beitrag anzeigen
                Da machste garnichts gegen... Privatverkauf heißt gekauft wie gesehen. Und wenn du vorher ncht ordentlich guckst ist das leider so. Mußte auch diese Erfahrung schon machen,leider.
                Da bin ich ganz bei Dir!
                In so einem Fall kann man nur hoffen, daß er Verkäufer, der einen auf´s Kreuz gelegt hat, den Sack Schrauben wieder zurücknimmt!
                "Barby war zwar mit Ken zusammen, aber BigJim hat sie gebumst!"

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                • #9
                  Zitat von Lionmartin Beitrag anzeigen
                  Da machste garnichts gegen... Privatverkauf heißt gekauft wie gesehen. Und wenn du vorher ncht ordentlich guckst ist das leider so. Mußte auch diese Erfahrung schon machen,leider.

                  Dem kann ich mich nur anschließen!!!

                  Gekauft ist gekauft!!!
                  Realität ist die Illusion, die aus Mangel an Alkohol entsteht.:holler::Bier:

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                  • #10
                    Zitat von butcher Beitrag anzeigen
                    Dem kann ich mich nur anschließen!!!

                    Gekauft ist gekauft!!!
                    Gelogen betrogen und die Katz am Schwanz gezogen! :holy:
                    "Barby war zwar mit Ken zusammen, aber BigJim hat sie gebumst!"

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Petzi300 Beitrag anzeigen
                      Gelogen betrogen und die Katz am Schwanz gezogen! :holy:
                      Man sollte sich den Verkäufer vorher ganz genau anschauen

                      Gibt halt überall schwarze Schafe!!!!
                      Realität ist die Illusion, die aus Mangel an Alkohol entsteht.:holler::Bier:

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                      • #12
                        Zitat von Lionmartin Beitrag anzeigen
                        Da machste garnichts gegen... Privatverkauf heißt gekauft wie gesehen. Und wenn du vorher ncht ordentlich guckst ist das leider so. Mußte auch diese Erfahrung schon machen,leider.
                        In solchen Fällen hab ich schon von großherzigen Privatverkäufern gehört:gut2:
                        Gehst du nicht mit der Zeit, gehst du mit der Zeit!

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                        • #13
                          Ja, sowas ist mist... aber daraus musst Du für Dich eine Lehre ziehen... Und machen wirst Du auch nichts können..
                          I rather ride twostrokes >:)

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                          • #14
                            Zitat von butcher Beitrag anzeigen
                            Man sollte sich den Verkäufer vorher ganz genau anschauen

                            Gibt halt überall schwarze Schafe!!!!
                            Da hatte der Verbrecher noch gut lachen! >:)
                            "Barby war zwar mit Ken zusammen, aber BigJim hat sie gebumst!"

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                            • #15
                              Na ja der wird halt sagen das er mit neu die vordere Bremse gemeint hat, die scheint ja in Ordnung zu sein.
                              So ist das ganze dann entweder eine Geschichte für die man vor Gericht ziehen kann und dann warten was passiert, oder man bucht es als Lehrgeld ab.
                              Denn Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Dinge.
                              Klar darf auch ein Privatverkäufer nicht das Blaue vom Himmel lügen, aber man muss es halt A beweisen können und B wenn er sich Quer stellt vor Gericht ziehen und das ganze dort durch bekommen. Da Anwalt und Gericht auch nicht umsonst sind und selbst die wenn überhaupt vorhandene Rechtschutz meist eine Selbstbeteiligung hat kann es Passieren das man am ende mehr Geld ausgegeben hat wie das ganze überhaupt wert ist. Von dem ganzen Ärger und der Zeit noch nicht mal zu reden.
                              Versuchen vernünftig mit dem Verkäufer zu reden und schauen was er sagt. Wie gesagt vernünftig, denn der Spruch wie man in den Wald rein ruft so kommt es auch hinaus, stimmt meist.
                              Unbekannt bekannt

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