Enduro kaufen ohne Brief

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Enduro kaufen ohne Brief

    hab interesse an einem neuen mopped.

    handelt sich um eine 2005er EXC

    allerdings hat der besitzer keinen brief/zulassung den er auch vom vorbesitzer nicht bekommen hat. lief nur auf der cross-strecke.

    die frage ist, wie bekommt man raus ob sie jemals zugelassen war? war sie es nicht kann ichs mir eh alles klemmen.

    an wen muss man sich wenden?

    neuer brief kostet wohl um die 60 -70€ bloss die wollen einen tüv bericht haben aber der ist, total überraschend, auch nicht vorhanden.
    Lieber Zweitaktpower als Viertakttrauer!

  • #2
    Zitat von Heretic Beitrag anzeigen

    die frage ist, wie bekommt man raus ob sie jemals zugelassen war? war sie es nicht kann ichs mir eh alles klemmen.

    an wen muss man sich wenden?
    Straßenverkehrsamt ( Zulassungsstelle) über die Rahmennummer müssten die dann Daten haben .

    Kennst du den Verkäufer ?? Nicht das das Ding geklaut ist .
    So fährt man aber nicht Gelände :holler: :Laugh:

    Kommentar


    • #3
      kenn ihn nicht.. aber wenn er nix zu verbergen hat rückt er die nummer raus und ich schau mal nach was sich machen lässt.

      danke!
      Lieber Zweitaktpower als Viertakttrauer!

      Kommentar


      • #4
        ..wenn das ding noch nie zugelassen war, wirste die auch nicht mehr zugelassen bekommen !!

        Kommentar


        • #5
          was ich ja schon schrob ;)
          Lieber Zweitaktpower als Viertakttrauer!

          Kommentar


          • #6
            über das KBA in flensburg brauchst du eine unbedenklichkeitsbescheinigung, dann ein tüvgutachten oder nen vergleichbaren brief für die daten ( ohne tüv gehts garnicht und am einfachsten is das gutachten mit nem anderen brief )damit dann zur zulassung und beten das den nicht noch was neues einfällt

            aber zuerst die rahmennummer der maschine
            wer einem rechtschreibfehler findet darf ihn behalten

            Kommentar


            • #7
              Zitat von casicool Beitrag anzeigen
              ..wenn das ding noch nie zugelassen war, wirste die auch nicht mehr zugelassen bekommen !!
              glaub ich nicht mit tüvgutachten geht alles mögliche und mit der rahmennummer können die vom tüv (Baurat) das datenblatt für das modell rauskriegen
              wer einem rechtschreibfehler findet darf ihn behalten

              Kommentar


              • #8
                Enduro kaufen ohne Brief

                Da wäre ich vorsichtig. Soweit ich weiß könnte es durchaus Probleme geben, sie bei Erstzulassung noch zugelassen zu bekommen.
                Also recherchiere das am besten vorher genau. Schlagwort Abgasnorm.http://www.motorradonline.de/recht-u...s-311207/96919
                Zuletzt geändert von Donny; 27.06.2013, 04:16.
                "Egal wo man ist, es gibt immer ein Arschloch"

                „Wichtig sind die unzähligen kleinenTaten unbekannter Menschen, die den Grundstein für die bedeutendenEreignisse in der Geschichte legen.
                Sie sind es, die in der VergangenheitDinge erreichten. Sie sind es, die es auch in Zukunft tun müssen"
                Howard Zinn

                Kommentar


                • #9
                  Es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen des KBA mehr. Du brauchst ein technisches Gutachten vom Sachverständigen einen gültigen Prüfbericht und gibts eine Eidestattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle ab. Die bestellen dann ein Aufgebot, d.h. die stellen eine Behördliche Anfrage. Ist das Dingens nicht sauber hast Du ein Verfahren wegen Meineids am Hals.
                  Abgastechnisch kenn ich mich da nicht aus.
                  Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
                  Ausser Katzenkacke :angst:

                  WWW.NORTHTRAIN.COM

                  Kommentar


                  • #10
                    Enduro kaufen ohne Brief

                    Und den schriftlichen Kaufvertrag nicht vergessen, mit dem du beweisen kannst/musst das du das Moped gekauft hast und nicht irgendwo gefunden......
                    Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                    Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Unicorn Beitrag anzeigen
                      Es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen des KBA mehr. Du brauchst ein technisches Gutachten vom Sachverständigen einen gültigen Prüfbericht und gibts eine Eidestattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle ab. Die bestellen dann ein Aufgebot, d.h. die stellen eine Behördliche Anfrage. Ist das Dingens nicht sauber hast Du ein Verfahren wegen Meineids am Hals.
                      Abgastechnisch kenn ich mich da nicht aus.
                      Kenn ich so,noch nicht,letztes Jahr wars noch so.Anfrage beim KBA,TÜV-Vollabnahme,fertig.Allerdings wenn das Motorrad noch nie Zugelassen war bekommst du es auch nicht mehr Angemeldet,weil dies dann als Neufahrzeug gilt und die aktuellen Abgasnormen erfüllen muß.:angst:
                      die Schwachstelle, ist das Problem !

                      Kommentar


                      • #12
                        ich bekomme es es zugelassen, ich biete 1 euro, bitte kontakt des verkäufers an mich
                        YOLO
                        DIE TOTEN REITEN SCHNELL :craz:

                        Kommentar


                        • #13
                          Exc

                          in Österreich hättest keine Chance die nochmal anzumelden....

                          Kumpel wollte seine 07 EXC wieder anmelden - geht nicht mehr... zulange abgemeldet und nicht vorgeführt ...

                          aufgrund der Normen usw. nicht mehr zulassungsfähig

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von cope911 Beitrag anzeigen
                            in Österreich hättest keine Chance die nochmal anzumelden....
                            Also bei mir gab's da letztes Jahr (2004er seit 2007 abgemeldet) keine Probleme. Zuerst §57a und dann zur Zulassungsstelle. :gut2:

                            Kommentar


                            • #15
                              Also wenn die Laut KBA nicht gestohlen gemeldet ist und schon mal zugelassen war sollte es möglich sein sie angemeldet zu bekommen. Datenblatt vom TÜV erstellen lassen und dann Anmelden. Das Risiko ist natürlich das der Brief noch irgendwo als Sicherheit schlummert und das Fahrzeug zwar nicht gestohlen gemeldet ist aber trotzdem unterschlagen wurde. Wenn das irgendwann, wie auch immer, später heraus kommt stehst du dumm da und bist das Ding los.
                              Das Ding müsste schon verdammt günstig sein damit ich mir das ganze antuen würde.
                              Unbekannt bekannt

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X