Zangsstillegung nach offener Eintragung

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    Mir ist vor kurzem dieses Thema im Husaberg Forum begegnet. Das könnte für diejeniger die ihre Enduros offen eingetragen haben interessant sein.

    Kurze Zusammenfassung:

    Es wurde einem Besitzer einer FS 650 vom Straßenverkehrsamt angeschrieben. Das Amt teilte ihm mit, das sein Fahrzeug zwangsstillgelegt wird, da ein Gutachten zur Betriebserlaubnis aus dem Jahr 2008 für ungültig erklärt wurde. Hinterher hat sich dann rausgestellt, das alle 650er die auf Grund dieses Gutachtens offen eingetragen wurden, zwangsstillgelegt wurden. Angefangen hat es wohl als eine 650er in ne Polizeikontrolle kam und dort auffiel, dass diese viel zu laut ist. Ist auf jeden Fall ganz schön scheiße für die Betroffenen.



    Gruß

  • #2
    War doch nur eine Frage der Zeit das es mal jemanden Auffällt das die Offenen Gutachten von einem Tauben und Blinden Prüf Ing. Erstellt worden sein Müssen.
    Interessant wäre wie die da drauf gekommen sind das so genau zu überprüfen.
    Ich würde ja vermuten das jemand anstatt einfach das Ticket zu bezahlen und gut, so lange dagegen vorgegangen ist und behauptet hat alles wäre Legal, bis sie sich das Gutachten mal genauer angeschaut haben.
    Jetzt ist nicht nur der dran sondern noch haufenweise andere.
    Das Ganze bestätigt mich in meiner Meinung das die Ganzen Offenen Eintragungen keiner richtigen Kontrolle standhalten und mir das Papier nicht wert Wären.
    Unbekannt bekannt

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    • #3
      Das sehe ich auch so ghost, ich habe mich immer gefragt, wie einige Händler es schaffen "iwelche Umbaumaßnahmen" oder was auch immer zu finden, sodass die Karren zugelassen werden. Und die Hersteller sollen dazu nicht in der Lage sein? Das kann ich mir überhaupt gar nicht vorstellen. Die haben ja eine ganze Horde von Ingenieuren etc. die sich mit der Thematik befassen und die alle sollen da keine Lösung für gefunden haben aber irgendein Händler? Halte ich für unwahrscheinlich.

      Und zum Thema wie das passieren konnte kann ich dir auch nur zustimmen, anstatt das zu akzeptieren und zu sagen jo war zu laut, hat der bestimmt darauf bestanden, das er die Werte einhält und hat ne Messung durchführen lassen. Und das war dann der Anstoß.

      Gruß

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      • #4
        ...so einfach ist das aber nun auch nicht, ein zugelassesne Moped zwangsweise stillzulegen. Immerhin muß zunächst das ganze Verwaltungsrechtsverfahren durchlaufen werden...Rücknahme eines begünstigten Verwaltungsaktes...

        Grüße

        m.c.

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        • #5
          Zitat von M.C.Krohn Beitrag anzeigen
          ...so einfach ist das aber nun auch nicht, ein zugelassesne Moped zwangsweise stillzulegen. Immerhin muß zunächst das ganze Verwaltungsrechtsverfahren durchlaufen werden...Rücknahme eines begünstigten Verwaltungsaktes...

          Grüße

          m.c.
          So what?

          Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) § 48 - (1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit...
          http://www.fortbewegungsfreunde.de

          Pavian Parade

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