* Absichern des Unfallorts und Retten von Verletzten
* Absetzen eines Notrufs
* Stabile Seitenlage des Notfallpatienten
* Herzdruckmassage, Beatmung und Defibrillation
* Blutstillung, Schockbekämpfung.
Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen.
Den lebensrettenden Sofortmaßnahmen geht die Sicherung des Eigenschutzes voraus, einzelne Maßnahmen haben zu unterbleiben, wenn sie nur unter Gefahr für Leib und Leben des Ersthelfers durchzuführen wären.
Quelle
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