ich habe mir bei eBay einen Motorradanhänger ersteigert. Das Teil steht noch in ca. 50KM Entfernung beim Verkäufer und will abgeholt werden. Ich habe heute mit dem Verkäufer gesprochen und er sagt, dass ich den Hänger auch ohne Zulassung und eigene Nummer abholen kann. Begründen tut er dieses mit der alleinigen Nutzung zum Transport von Sportgeräten (Enduro ohne Zulassung). Ich kann das nicht ganz glauben und habe diesebezüglich nur den §3 FZV (Notwendigkeit einer Zulassung) gefunden. Dieser befreit "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten" von der Zulassung. Laut Verkäufer wird an den Anhänger die Nummer des Zugfahrzeug gemacht.
Stimmt das so???
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