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Was bringt ein Haftungsauschluss wirklich?

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  • Was bringt ein Haftungsauschluss wirklich?

    Servus,

    da ich heute durch ein anderes Thema auf diese Frage gestoßen bin, habe ich mal etwas im Netz geschaut:

    Als Basis dieser ganzen Diskussion zählt wohl das, was im BGB (§ 309 in Nr. 7a und b) steht:

    Somit sind ausgeschlossen:
    7. (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)

    a) (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
    ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;

    b) (Grobes Verschulden)
    ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;



    Ein (ausfürliches!) praktisches Beispiel, bei dem man "im Sinne des Haftungsausschlusses" (wenn man das so sagen kann) geurteilt hat, konnte ich auch finden; nur leider nicht aus dem Enduro/Cross-Sport:
    Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. April 2003, Az.: VI ZR 321/02

    Mal ein paar Zitate aus der Urteilsbegründung:
    • "Der Ansicht des Berufungsgerichts, für die Teilnehmer einer solchen Rennveranstaltung sei die Haftung in gewissem Umfang ausgeschlossen, ist unter den Umständen des Streitfalls im Ergebnis zu folgen."
    • "In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird ein Haftungsausschluss bei sportlicher Betätigung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, vielfach auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele bejaht"
    • " Die Grundsätze, die der Senat bisher zur Inkaufnahme von Schädigungen bei regelgerechtem Kampfspiel entwickelt hat, sind auf Rennveranstaltungen der vorliegenden Art übertragbar. Sie gelten allgemein für Wettkämpfe mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht."
    • "Den Fahrern, die an einem solchen Wettbewerb teilnehmen, sind die damit verbundenen Gefahren im großen und ganzen bekannt."



    Wenn ich das richtig recherchiert habe, fällt das ganze unter den sogenannten "stillschweigend vereinbarten wechselseitigen Haftungsverzicht der Teilnehmer".
    Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

  • #2
    ich hab mich mal mit diversen Versicherungen über diesen Haftungsverzicht unterhalten und alle waren sich einig.
    Im Falles eines Falles, ist der total egal, weil jede Versicherung, egal welche, wird sich an den Veranstalter wenden und ermittel ob er doch in irgend einer Form Haftbar gemacht werden kann, damit der Versicherer sein Geld zurück bekommt.
    Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

    Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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    • #3
      Aber dass genau das nicht zum Erfolg geführt hat, steht doch da!? :kratz:

      "Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenversicherung, begehrt von dem Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Mitglieds R. den Ersatz von unfallbedingten Heilbehandlungskosten...Die der Klägerin dadurch entstandenen Heilbehandlungskosten sind Gegenstand der Klage.Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Mit der vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr erstinstanzliches Begehren weiter."
      Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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      • #4
        Ist aber nochnicht zu ende die sache? Was aus der revision geworden?

        Ich meine in der ersten runde...da kann man noch sagen (obwohl man ja selber verantwortlich ist und die strecke begehen sollte und nicht im blindflug) ich wusste nicht worauf ich mich einlasse, die sind ja wahnsinnig...

        aber was ist in runde zwei wenn man alles gesehen hat und einmal durch ist....aber dann könnte ein findiger mensch immer noch sagen : die reizüberflutung des adrenalins hat mich leichtsinnig gemacht....dann hätte bei der anmeldung ein begleitblatt liegen müssen wo steht das endurosport gefährlich ist und gesundheitliche folgen haben kann????

        fragen über fragen...:))
        Sprüche aus meiner Kindheit:
        Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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        • #5
          Wir sind ja schliesslich im korinthenkackergebiet deutschland...da gibts für alles schilder verbote und warnhinweise.....
          Sprüche aus meiner Kindheit:
          Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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          • #6
            Zitat von effeff70 Beitrag anzeigen
            Ist aber nochnicht zu ende die sache? Was aus der revision geworden?
            "Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2002 wird zurückgewiesen.
            Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen."
            Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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            • #7
              Jo...aber heisst für mich trozdem nix...das war 2002 und jezz is 2014.....da kann man ja nochmal was anleihern...ich denke so ne lizenzveranstaltung hat ne menge vorteile für den veranstalter...auf jeden fall weniger nachteile...:gut2:
              Sprüche aus meiner Kindheit:
              Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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              • #8
                Zitat von effeff70 Beitrag anzeigen
                Jo...aber heisst für mich trozdem nix...das war 2002 und jezz is 2014.....da kann man ja nochmal was anleihern...ich denke so ne lizenzveranstaltung hat ne menge vorteile für den veranstalter...auf jeden fall weniger nachteile...:gut2:
                Eine Versicherung auch...
                possunt quia posse videntur

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                • #9
                  Zitat von effeff70 Beitrag anzeigen
                  Wir sind ja schliesslich im korinthenkackergebiet deutschland...
                  Es ließe sich sicher jemand finden, der dir die Qual in so einem schlimmen Land leben zu müssen, abnimmt und mit dir tauscht. Frag mal in der Ukrainie oder so... :Auge2:

                  Zitat von effeff70 Beitrag anzeigen
                  Jo...aber heisst für mich trozdem nix...
                  Dafür gibt es ja auch Juristen! :daumen:

                  Zitat von effeff70 Beitrag anzeigen
                  Ich denke so ne lizenzveranstaltung hat ne menge vorteile für den veranstalter...auf jeden fall weniger nachteile...
                  Da stimme ich dir zu!

                  Hier hilft viel (oder mehr) wahrscheinlich wirklich viel (oder mehr).
                  Außerdem gibt es ja noch Veranstalterhaftpflichtversicherungen.

                  Verklagen lassen muss man sich halt im Zweifel. Aber Fälle wie der obige und diverse Versicherungen geben einem schon ein gutes Stück Rechtssicherheit, wie ich finde.
                  Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                  • #10
                    Zitat von Eliot Beitrag anzeigen
                    Eine Versicherung auch...

                    Das auf jeden fall...:gut2:
                    Sprüche aus meiner Kindheit:
                    Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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                    • #11
                      Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen
                      Es ließe sich sicher jemand finden, der dir die Qual in so einem schlimmen Land leben zu müssen, abnimmt und mit dir tauscht. Frag mal in der Ukrainie oder so... :Auge2:

                      .

                      Nö....ich mobb lieber paar von den flachwichsern ausm land....:)) Und die freiheiten dies hier nicht gibt geniesse ich ich den angrenzenden nachbarländern ...und auch in den nichtangrenzenden....
                      Sprüche aus meiner Kindheit:
                      Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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                      • #12
                        schon mal im Jahre 2014 mit CE zu tun gehabt????

                        Da wird der Hersteller von Gütern die CE Kennzeichnungspflichtig sind in die Pflicht genommen sich im Vorfeld Gedanken über möglich vorhersehbare Fehlanwendungen oder Fehler zu machen.
                        Soll heißen, wenn ein Streckenabschnitt über den Graben von Korinth geht (Robbie Maddison) dann ist ein Vorhersehbarer Unfall ein möglicher Absturz.
                        Wenn der Veranstalter trotz Haftungsverzicht keine Auffangnetze gespannt hat, ist er in der Pflicht, weil das vorhersehbar war.

                        Ist leider so in Europa, hat mit gesundem Menschenverstand nichts zu tun.
                        Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                        Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                        • #13
                          Ich wollte in dem Beitrag eigentlich keine Diskussion und Meinungsabfrage starten...

                          Tatsächliche Urteile und Gesetzestexte finde ich da viel verlässlicher. Was in 2002 von einem Gericht entschieden wurde, muss heute nicht zwingend unwirksam sein.

                          Was mich interessieren würde, wäre ein Fall, bei dem ein Kläger vor Gericht tatsächlich Recht bekommen hat, obwohl er einen Haftungsausschluss unterschrieben hat.

                          In Bezug auf das Telemediengesetz ist das bspw. anders: Da haben sich schon einige am Haftlunsgausschluss ("Link Disclaimer") die Finger verbrannt...
                          Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                          • #14
                            Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen
                            Ich wollte in dem Beitrag eigentlich keine Diskussion und Meinungsabfrage starten...

                            ..


                            Heisst das wir sind hier unerwünscht und du möchtest unsere meinung nicht hören?


                            ok....bin dann mal weg.....:weg:
                            Sprüche aus meiner Kindheit:
                            Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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                            • #15
                              Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen

                              Was mich interessieren würde, wäre ein Fall, bei dem ein Kläger vor Gericht tatsächlich Recht bekommen hat, obwohl er einen Haftungsausschluss unterschrieben hat.
                              Wenn ich dran denke such ich am Freitag mal auf der Arbeit nach Urteilen...

                              Vom Gefühl her ist so´n Haftungsausschluss schonmal ein guter Ansatz, ob der tatsächlich immer greift wage ich zu bezweifeln.


                              *edit - wozu soll dir der Spaß eigentlich dienen?
                              http://www.fortbewegungsfreunde.de

                              Pavian Parade

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