Unfall gehabt. was krieg ich bezahlt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Unfall gehabt. was krieg ich bezahlt?

    moin leute, ich wurde heute aufm weg zur arbeit an der ampel stehend vom hintermann gerammt und bin von meinem roller geflogen. der ist natürlich total verkratzt und ein wirtschaftlicher totalschaden. Aber ich bin natürlich auch aufn helm gefallen und da man den ja nach jedem sturz auch wenn nichts zu sehen ist austauschen sollte, müsste der ja eigtl auch erseztzt werden, werds auf jeden fall versuchen. hat einer zufällig schon sowas gehabt und kann davon berichten?

    gruß teamgreen

  • #2
    "Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Motorradfahrer ein Recht auf Erstattung der beim Unfall beschädigten Schutzkleidung. Üblicherweise wenden die Versicherer eine altersbedingte Abnutzung ein und kürzen die geltend gemachten Schadensbeträge erheblich. Dieser sogenannte Abzug "Neu für Alt" ist aber nach Ansicht des Landgerichts Darmstadt unzulässig.

    Insbesondere der Helm ist nach einem Unfall aus Sicherheitsgründen zu ersetzen. Doch auch Motorradjacke, Hose und Stiefel sind keine der allgemeinen Abnutzung unterliegenden Modeartikel, sondern notwendige Schutzkleidung. Gerade dabei geht es nicht um einen altersbedingten Wertverlust. Die Richter führen in ihrem Urteil sogar das Gegenteil ins Feld. Sie weisen auf einen besonderen Markt für getragene Lederkleidung hin. Die natürliche Patina stellt offensichtlich in ihren Augen sogar eine Werterhöhung dar. Im verhandelten Fall sprach das Gericht dem geschädigten Motorradfahrer den Neupreis zu (LG Darmstadt, Az. 13 O 602/05)."
    Live for this, if you don't live for something, you'll die for nothing.


    :holy:Dirtbike Squirrels!

    http://vimeo.com/25669395

    Kommentar


    • #3
      Erstmal wars ein Arbeitsunfall! Das ist sehr wichtig: Solltest du an Spätfolgen leiden und nicht mehr arbeiten können usw., hat das dann irgendwie mit der BG zu tun!

      Ansonsten würd zum Rechtsanwalt und zum Arzt gehen!

      Der RA kriegt fürs ärgern Geld, Du wirst blos verarscht!

      Der Arzt kann feststellen, ob du nicht irgendwelche Beschädigungen hast; wenn auf den Kopf geknallt, würd ich nicht bis morgen warten damit!


      muß ja nichts passiert sein, aber Schleudertrauma tut gern erst später weh.

      Und wenn dein Anwalt bischen was taugt, kriegst du alles ersetzt, was dir der Drauffahrer kaputt gemacht hat: Helm, Mopped, KLeidung usw, was halt angekratzt ist!
      Gruß engl

      Kluge Menschen sind voller Zweifel.
      Glaube ich.....

      Kommentar


      • #4
        Zitat von engl Beitrag anzeigen
        Erstmal wars ein Arbeitsunfall! Das ist sehr wichtig: Solltest du an Spätfolgen leiden und nicht mehr arbeiten können usw., hat das dann irgendwie mit der BG zu tun!

        Ansonsten würd zum Rechtsanwalt und zum Arzt gehen!

        Der RA kriegt fürs ärgern Geld, Du wirst blos verarscht!

        Der Arzt kann feststellen, ob du nicht irgendwelche Beschädigungen hast; wenn auf den Kopf geknallt, würd ich nicht bis morgen warten damit!


        muß ja nichts passiert sein, aber Schleudertrauma tut gern erst später weh.

        Und wenn dein Anwalt bischen was taugt, kriegst du alles ersetzt, was dir der Drauffahrer kaputt gemacht hat: Helm, Mopped, KLeidung usw, was halt angekratzt ist!


        Möglichst ein Fachanwalt Verkehrsrecht!

        Am besten sofort!!!

        Falls die Versicherung kürzt, man dann erst zum Anwalt geht ist der Streitwert nur die gekürzte Summe und das motiviert den Anwalt nicht unbedingt.
        „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

        Zitat K.A.

        Kommentar


        • #5
          hab gestern n brief von der Versicherung bekommen: für den Fahrzeugschaden haben sie mir 600 Euro laut Dekra Gutachten überwiesen was ja auch ok ist. Aber meinen Helm den ich eingeschickt habe und der Kratzer hatte wollen Sie nicht bezahlen, da er "augenscheinlich nicht beschädigt " ist. Es sei davon auszugehen, dass dieser ncith auf dne Boden aufgeschlagen ist. Was ist denn das für ne begründung?ß nur vermutungen und raten kann ich auch werd jetzt doch n anwalt einschalten blöder sauhaufen

          Kommentar


          • #6
            eine Begutachtung des Helmes beim Landesmaterialprüfanstalt um versteckte Schäden wie Haarrisse auszuschließen, kostet mehr als ein neuer Helm.
            Einspruch erheben und nicht gefallen lassen!
            Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

            Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

            Kommentar


            • #7
              Zitat von teamgreen Beitrag anzeigen
              hab gestern n brief von der Versicherung bekommen: für den Fahrzeugschaden haben sie mir 600 Euro laut Dekra Gutachten überwiesen was ja auch ok ist. Aber meinen Helm den ich eingeschickt habe und der Kratzer hatte wollen Sie nicht bezahlen, da er "augenscheinlich nicht beschädigt " ist. Es sei davon auszugehen, dass dieser ncith auf dne Boden aufgeschlagen ist. Was ist denn das für ne begründung?ß nur vermutungen und raten kann ich auch werd jetzt doch n anwalt einschalten blöder sauhaufen
              viel zu spät, aber egal ... aus Fehlern lernt mann fürs nächste mal ...
              „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

              Zitat K.A.

              Kommentar


              • #8
                zu spät für nen anwalt meinst du? wieso?

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von teamgreen Beitrag anzeigen
                  zu spät für nen anwalt meinst du? wieso?
                  Zitat von Stephan Beitrag anzeigen


                  Möglichst ein Fachanwalt Verkehrsrecht!

                  Am besten sofort!!!

                  Falls die Versicherung kürzt, man dann erst zum Anwalt geht ist der Streitwert nur die gekürzte Summe und das motiviert den Anwalt nicht unbedingt.
                  Weist du was dir überhaupt zu steht?

                  Mit einen gebrochenen Arm geht man ja auch nicht erst zum Arzt wenn es krum zusammen gewachsen ist
                  Zuletzt geändert von Stephan; 23.07.2014, 13:31.
                  „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

                  Zitat K.A.

                  Kommentar


                  • #10
                    naja verletzungen hatte ich ja keine aber ja ich hätte gleich hingehen sollen. Aber meisnt du nicht man kann jetzt noch was bewirken mmit nem anwalt was den helm betrifft?

                    Kommentar


                    • #11
                      Geh halt hin... oder hör auf dein Friseur...
                      „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

                      Zitat K.A.

                      Kommentar


                      • #12
                        Bla

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von teamgreen Beitrag anzeigen
                          Bla
                          Na endlich mal ne Meinung dazu :)) :gut2:
                          „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

                          Zitat K.A.

                          Kommentar


                          • #14
                            Neben dem unmittelbaren Schaden muß der Schädiger in der Regel auch die Rechtsverfolgungskosten bezahlen, also den Anwalt.
                            Wie oben schon gesagt wurde, der Anwalt wird sich freuen, Streitwert 1 Helm = 150,- € .... entspricht Gebühren, nein ich schau das nicht nach...
                            Christian
                            www.lange-koeln.de

                            Kommentar


                            • #15
                              ich hab jetzt bei der versicherung angerufen und mit anwalt gedroht und nun wollen sie sich den Helm nochmal angucken...

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X