Kennzeichenwinkel größer 30Grad- Urkundenfälschung???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Kennzeichenwinkel größer 30Grad- Urkundenfälschung???

    Nabend,

    ich hab mein Kennzeichen bei der DR350 hinten auf dem Koti befestigt, ist ein ähnlicher Winkel wie die Sportkennzeichenhalterung der aktuellen Sportenduros.

    Nun nehmen wir mal folgende Situation: ich treffe aus irgendwelches Gründen auf die Besatzung von den Blau-Silbernen Autos, als die Herren mein Moped begutachten fällt ihnen auf das mein Kennzeichen relativ stark verschmutzt ist, da es sich aber tatsächlich um hochgespritzten dreck handelt der beim durchfahren von schlammigen pfützen hochgespritzt ist, ist ihnen auch klar das hier kein Vorsatz nachzuweisen ist und fordern mich auf mein Kennzeichen zu säubern!

    Jetzt könnte ich mir vorstellen das der Ehrgeiz der Herren in Blau geweckt ist und sie versuchen noch was anderes zu finden und hier kommt der Winkel des Kennzeichens ins Spiel!

    Ist ein Winkel von mehr als 30Grad gleich zu werten mit vorsätzlichen Unkenntlichmachens oder wie sich das nennt???


    Um es gleich vorweg zu nehmen, ich möchte hier keine Diskussion anfeuern über Fahren mit oder ohne NS, da gibt es schon andere Threads, es geht um eine Situation wie die oben genannte oder ähnlich!

    Grüße Franky
    DA WO WIR HINFAHREN; BRAUCHEN WIR KEINE STRASSEN:vchris:

  • #2
    Nö. kein Problem mit Urkundenfälschung. Laut StvO hat das Kennzeichen aber in einem bestimmten Winkel angebracht zu sein. Ist ne OWI und hat die Vorführung bei einer Technischen Prüfstelle zur Folge...
    Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
    Ausser Katzenkacke :angst:

    WWW.NORTHTRAIN.COM

    Kommentar


    • #3
      Also mich hat die Rennleitung mal mit meiner SMC angehalten. Dort habe ich das Kennzeichen auch so angebracht wie an den meisten Enduros also vom Winkel her. Das Problem war, so wie der nette Herr es mir erklärt hat, dass kurz vorher einer seiner Kollegen versucht hat mich von hinten zu lasern. Das hat aber auf Grund des Winkels nicht hingehauen, weshalb er mich angehalten hat. Er hat sich dann die Kiste genauer betrachtet und mir ne Mängelkarte geschrieben. Damit musst du dann zum Tüv und die kontrollieren dann ob der benannte Mangel behoben wurde. Wenn dem so ist, tragen die das in die Karte ein, kassieren ca. 30€ und du musst das Ding beim Strassenverkehrsamt abgeben bzw. einwerfen. Kannst das aber auch direkt bei der Polizei kontrollieren lassen.

      Gruß

      Kommentar


      • #4
        Ja, es handelt sich klar um eine Straftat. Wird mit bis zu 30 Tagessätzen - also einem Montagsgehalt- bestraft. Zudem kann man vorbestraft sein. Das ist zumindest die Theorie und wird je nach Richter auch zur Realität. Gerne beispielsweise im Münchner Raum. Je stärker der Winkel vom Sollwinkel abweicht desto härter wird es. Hatte das Kennzeichen am Standard Sportheck und bin ohne weiteren Anlass von der Polizei gestoppt worden.

        Ich war selbst betroffen und hat Glueck. Da die Staatsanwaltschaft in Berlin hoffnungslos überlastet ist, sind bei mir alle Fristen abgelaufen. Am Ende wurde die Anzeige von einer Straftat auf eine Ordnungswidrigkeit reduziert. Das war reines Glueck durch die Fristthematik. Allerdings hatte mich der Anwalt auch schon allein Eur 500,- gekostet.

        Tipp vom Anwalt war : Niemals bei einer Kontrolle Anhalten sondern Gas geben. Sie fahren schließlich eine Enduro (Kein Scherz). Und: unbedingt eine Verkehrs- Rechtschutzversicherung abschließen.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Crasher Beitrag anzeigen

          Tipp vom Anwalt war : Niemals bei einer Kontrolle Anhalten sondern Gas geben. Sie fahren schließlich eine Enduro (Kein Scherz).
          Seltsamer Tipp von einen Anwalt :kratz: Gibt er einen das auch schriftlich :paper: :))
          So fährt man aber nicht Gelände :holler: :Laugh:

          Kommentar


          • #6
            Wenn man flüchtet macht das leider den Kohl auch nicht mehr fett. Wird lächerlich gering bestraft. Also das Blaulicht und Anhaltezeichen missachten.

            _____________
            mobil erstellt
            ... und ich grüße Tante Jutta aus Wuppertal.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von MalibuM41K Beitrag anzeigen
              Wenn man flüchtet macht das leider den Kohl auch nicht mehr fett. Wird lächerlich gering bestraft. Also das Blaulicht und Anhaltezeichen missachten.

              _____________
              mobil erstellt

              selbst aus dem Knast ausbrechen ist eigentlich NICHT strafbar ...
              „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

              Zitat K.A.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Crasher Beitrag anzeigen
                Tipp vom Anwalt war : Niemals bei einer Kontrolle Anhalten sondern Gas geben. Sie fahren schließlich eine Enduro (Kein Scherz). Und: unbedingt eine Verkehrs- Rechtschutzversicherung abschließen.
                In der Hoffnung, dass das Kennzeichen nicht entziffert werden kann?
                Vielleicht möchte dein Anwalt auch nur etwas mehr verdienen.
                Verkehrsrechtsschutz macht natürlich Sinn, kostet auch nicht die Welt.

                Schnattertalk

                Kommentar


                • #9
                  Es ist natürlich sehr heikel und soll niemanden empfohlen werden.
                  Der springende Punkt ist, dass einem nachgewiesen werden muss, dass man der konkrete Fahrer war. Dies ist faktisch aufgrund des Helms kaum möglich, außer sie stellen einen. Bei Aussageverweigerung oder der anscheinend beliebten Ghost- Biker Aussage, dass man das Motorrad einem Kaufinteressenten zum damaligen Zeitpunkt übergeben hatte, ist man durch. in der Regel scheint es aber dann die Auflage zu einem Fahrtenbuch zu geben.


                  Das wurde mir von zweiter, anwaltlicher Seite auch bestätigt.

                  Nun denn: Letztlich wohl Eine Frage der Nerven. Ich hatte diese nicht und bin stehen geblieben. Seitdem habe ich das Sportheck per Heissluftföhn radikal nach unten gebogen. Sieht sehr bescheiden aus, ich brauche so eine Aktion aber nicht nochmals. Deswegen kann ich es nicht empfehlen mit einem Sportheck- Winkel und Kennzeichen zu fahren. Das kann sehr schnell sehr teuer und unangenehm werden.

                  Kommentar


                  • #10
                    Vor zwei Jahren wurde ich in Weilheim mit meiner MV von den örtlichen Ordnungshütern rausgezogen. Kennzeichenwinkel über 40˚, ich habe mich damals auf dumm gestellt " hat alles die Werkstatt montiert"... Gab eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrach, das Verfahren wurde aber ohne Zutun einer anwaltlichen Vertretung von der Staatsanwaltschaft München eingestellt.

                    Kommentar


                    • #11
                      Also weg fahren ist wirklich sehr günstig. Habe nochmal nach geguckt. 70 Euro und ein Punkt. Ein lauter Auspuff schlägt höher zu Buche ...

                      _____________
                      mobil erstellt
                      ... und ich grüße Tante Jutta aus Wuppertal.

                      Kommentar


                      • #12
                        So siehts aus.

                        Kommentar


                        • #13
                          Also mal ehrlich, abhauen würde ich nicht, das gibt nur unnötiger Weise mehr Ärger...

                          Dann lieber anhalten und mit den Beamten ein wenig schnacken, da kommste doch mit ner Verwarnung besser weg....

                          Und von wegen " ich bin nicht gefahren, ich hab das Motorrad für eine Probefahrt zur Verfügung gestellt" das bringt den Halter doch erst richtig in Stress.., und so blöd sind die Beamten auch nicht!
                          Live for this, if you don't live for something, you'll die for nothing.


                          :holy:Dirtbike Squirrels!

                          http://vimeo.com/25669395

                          Kommentar


                          • #14
                            ......hört ihr denn auch die drei Warnungen die euch zugerufen werden auf der Flucht, bevor geschossen wird ? Im Zeitalter des Terrors ist das mit der nahezu grundlosen Flucht ein sehr gewagtes Manöver, bei einer allgemeine Kontrolle mit o. g. Hintergrund (wer weiss das schon genau ???) könnte das u U den Hals kosten . Ein mit mir eng befreundeter Polizist und selber Dirtbiker rät erschrocken ab :-)
                            E-Biking is a crime :))

                            Kommentar


                            • #15
                              Ich denke es gibt drei Möglichkeiten:
                              1. Ein Kennzeichen im richtigen Winkel zu benutzen. Und im Fall deiner Kontrolle ist alles okay. Das mache ich mittlerweile.
                              2. Wegfahren und das oben genannte Bußgeld bezahlen
                              3. Stehenbleiben und hoffen. Kostet von einem Gespräch bis hin zu einem Monatsgehalt und einer Vorstrafe. Sehr abhaengig vom Auslastungsgrad der lokalen Staatsanwaltschaft und der allgemeinen Stimmung vor Ort. Siehe die derzeitige Berichterstattung in Mittelhessen. Prinzip Hoffnung.

                              Meine klare Empfehlung: Variante 1.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X