Rechtliche Frage - Wie Neuzulassen?

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    Hallo Leute,
    Meine Situation mit dem Papierkram is echt hart
    Ich hab eine Yamaha Dt 80 gekauft.
    Dabei war folgendes:

    Zulassungsbescheinigung Teil I
    Zulassungsbescheinigung Teil II
    Kaufvertrag

    In der Zulassungsbescheinigung I war ein anderes Ritzel und ein anderer Vergaser Eingetragen.
    Beim Abmelden wurde dann die Zulassungsbescheinigung I entwertet.

    Wie gehe ich vor wenn ich das wieder Anmelden will??
    Wenn ich erstmal zur Versicherung gehe und die anmelden will muss ich nachweisen das ein anderes Ritzel drin ist also über 80kmh und das ich dann weniger bezahlen muss. Das geht aber nicht weil Zullassungsbescheinigung I entwertet wurde:kratz::kratz::kratz: und in keinen andere Papieren was von einem anderen Ritzel steht. Wenn ich erstmal zur Zulassungstelle gehe kann ich es nicht Zulassen da kein versicherungsnachweis vorhanden ist....:isi:
    TÜV hat die Yamaha noch ein Jahr, jedoch habe ich keine TÜV-Papiere etc. gekriegt?! Und da Zullasungsbescheinigung I entweret wurde zählt eswarscheinlich auch nicht das dort das datum der nächsten HU steht..... Brauch ich für eine neuzulassung die ABE für Vergaser und Ritzel? Bin im Moment echt Ratlos....

    BITTE HILFE!!:trara:

  • #2
    Zitat von xxxxDennisxxxx Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,
    Meine Situation mit dem Papierkram is echt hart
    Ich hab eine Yamaha Dt 80 gekauft.
    Dabei war folgendes:

    Zulassungsbescheinigung Teil I
    Zulassungsbescheinigung Teil II
    Kaufvertrag

    In der Zulassungsbescheinigung I war ein anderes Ritzel und ein anderer Vergaser Eingetragen.
    Beim Abmelden wurde dann die Zulassungsbescheinigung I entwertet.

    Wie gehe ich vor wenn ich das wieder Anmelden will??
    Wenn ich erstmal zur Versicherung gehe und die anmelden will muss ich nachweisen das ein anderes Ritzel drin ist also über 80kmh und das ich dann weniger bezahlen muss. Das geht aber nicht weil Zullassungsbescheinigung I entwertet wurde:kratz::kratz::kratz: und in keinen andere Papieren was von einem anderen Ritzel steht. Wenn ich erstmal zur Zulassungstelle gehe kann ich es nicht Zulassen da kein versicherungsnachweis vorhanden ist....:isi:
    TÜV hat die Yamaha noch ein Jahr, jedoch habe ich keine TÜV-Papiere etc. gekriegt?! Und da Zullasungsbescheinigung I entweret wurde zählt eswarscheinlich auch nicht das dort das datum der nächsten HU steht..... Brauch ich für eine neuzulassung die ABE für Vergaser und Ritzel? Bin im Moment echt Ratlos....

    BITTE HILFE!!:trara:
    Wenn das Fahrzeug in deinem Landkreis zugelassen war, dann kannst du es anmelden, da die HU elektronisch überprüft werden kann.
    Sollte sie aus einem anderen Landkreis sein, dann musst du zuerst zum Tüv/Dekra/GTÜ etc.
    Evtl. ein und Umtragungen die technischen Hintergrund haben musst du beim Tüv machen lassen.

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    • #3
      die entwertung heisst ja nicht dass das papier und dessen daten wertlos sind.
      früher gag´s ne abmeldebescheinigung und der kfzschein (frühere zb1) wurde eingezogen und vernichtet.
      das hat man sich eingespart und die "entwertete" zb1 gilt als abmeldebesch.
      vermutlich hat der vorbesitzer versäumt die änderungen in die zb2 übertragen zu lassen.
      das kannst du aber bei der zulassungsstelle klären und nachtragen lassen bei der zulassung.

      Kommentar


      • #4
        Man bekommt doch von der Versicherung heute nur noch eine Nummer die dann die Zulassungsstelle für die Zulassung benötigt um eine Deckungszusage einer Versicherung zu haben.
        Erst wenn das ding angemeldet ist geht man mit den neuen Daten zur Versicherung und macht den Vertag fertig. Ich hatte bei den Zulassungen zum teil vom Neuen Moped noch nichts in der Hand, zur Versicherung, ich brauche die Deckungszusage, von dort einen Zettel mit der Nummer drauf und damit dann Zulassen. Also gehe zur Versicherung und dann zur Zulassung und hinterher wieder zur Versicherung. So schwer ist das jetzt nicht.
        Unbekannt bekannt

        Kommentar


        • #5
          Inzwischen kann man sich die Nummer für die deckungszusage auch mailen lassen. Damit und mit allen Papieren würde ich dann einfach mal zur Zulassungsstelle gehen und schauen, was passiert.

          Früher war das immer diffizil, wenn der Vorbesitzer "endgültig stillgelegt" hat und nicht nur vorübergehend. Keine Ahnung ob das heute auch noch so ist.
          Christian
          www.lange-koeln.de

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          • #6
            heute macht man ne HU, geht mit allem drum und dran zur Zulassungsstelle und lässt das Ding zu!

            ZB1 entwerten heißt, das die Abmeldung drauf vermerkt wird. Das was drin steht ist immer noch gültig!

            HU Bericht: guckst du am Stempel auf ZB 1 , wer die gemacht hat und bittest den dann um ne Kopie!
            Gruß engl

            Kluge Menschen sind voller Zweifel.
            Glaube ich.....

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