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Und ma wieder...

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  • Und ma wieder...



    Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

  • #2
    Zitat von ktmzwofuffzig Beitrag anzeigen
    http://regionalwolfenbuettel.de/stre...-auf-motorrad/

    Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
    .... verstehe ich nicht. Der Haupttäter ist doch bekannt. Wo steht, dass die Polizei den Revolverhelden festgenommen hat..... Meine Fresse -ist das krank....
    „Jetzt !!!!! Nicht später :holy:

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    • #3
      Ja ich frage mich auch gegen wen nun ermittelt wird^^

      Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

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      • #4
        Aaaaalter....zwischen reifenschaden und tödlichr verletzung liegen gerade mal 40cm...was ein spast...demnächste darf man offiziell auf leute im wald schiessen oder was?

        dem gehört ja mal der waffenschein abgenommen...
        Sprüche aus meiner Kindheit:
        Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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        • #5
          Zitat von Terrier Beitrag anzeigen
          .... verstehe ich nicht. Der Haupttäter ist doch bekannt. Wo steht, dass die Polizei den Revolverhelden festgenommen hat..... Meine Fresse -ist das krank....
          Warum
          Er ist doch Jagdberechtigter

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Kochmütze Beitrag anzeigen
            Warum
            Er ist doch Jagdberechtigter

            „Jetzt !!!!! Nicht später :holy:

            Kommentar


            • #7
              Das sagt der auch noch dass er geschossen hat :angst:ist ja Wahnsinn.... ist wieder alles sehr viel auslegungssache was man da so liest, und wer weiß wies in Wirklichkeit war....

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              • #8
                Das er geschossen hat wird sich die Polizei nicht ausgedacht haben.

                Und allein die Tatsache das er die Schusswaffe eingesetzt hat und dann auch noch gezielt ( kein Warnschuss in die Luft ) MUSS drastische Konsequenzen haben!
                .

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                • #9
                  Falsch!
                  Mit der Behauptung das der Motorradfahrer auf seinen Sohn losgefahren ist hat der Vater in Notwehr gehandelt. Da der Schuß laut dem Schützen dem Motorrad galt hat der Schütze NICHT alle ihm gesetzlich zustehenden Möglichkeiten ausgenutzt.
                  Einzig die Verhältnismäßigkeit wäre von einem Gericht zu ermessen.

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                  • #10
                    Ja klar und die Frau die einen Minirock trägt ist selbst schuld das sie vergewaltigt wird.
                    Dem arsch gehört...
                    Ne sag ich lieber nicht


                    Send from iPhone using Tapatalk
                    Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                    Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Uwe2 Beitrag anzeigen
                      Falsch!
                      Mit der Behauptung das der Motorradfahrer auf seinen Sohn losgefahren ist hat der Vater in Notwehr gehandelt. Da der Schuß laut dem Schützen dem Motorrad galt hat der Schütze NICHT alle ihm gesetzlich zustehenden Möglichkeiten ausgenutzt.
                      Einzig die Verhältnismäßigkeit wäre von einem Gericht zu ermessen.
                      Das ist doch Quatsch....
                      mit deiner Argumentation könnte jeder dahergelaufene Waffenträger jederzeit Wildwest erleben.

                      Kommentar


                      • #12
                        naja, daran sieht man ja, dass sich der schütze in keiner weise schuldig fühlt, genau so wenig wie der mopped fahrer.... da ist wohl schon vor dem schuss was schief gelaufen. (ohne wertung bei wem....)

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                        • #13
                          Zitat von gsrobert Beitrag anzeigen
                          Das ist doch Quatsch....
                          mit deiner Argumentation könnte jeder dahergelaufene Waffenträger jederzeit Wildwest erleben.
                          Nö das nennt sich Gesetz.

                          Paragraph 227 BGB
                          Absatz2
                          Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

                          Die Jäger waren zu zweit der Mopedfahrer allein und jetzt was?
                          Zuletzt geändert von Uwe2; 11.04.2016, 22:42.

                          Kommentar


                          • #14
                            Schuss ins Hinterrad? Hört sich perfekt nach Notwehr an ;-)


                            Gruss
                            www.reiseendurofestival.de

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Uwe2 Beitrag anzeigen
                              Nö das nennt sich Gesetz.

                              Paragraph 227 BGB
                              Absatz2
                              Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

                              Die Jäger waren zu zweit der Mopedfahrer allein und jetzt was?

                              wenn das alles so einfach wäre gäbe es nicht so viele hochbezahlte anwälte.

                              nur kurz....

                              wir sind hier im StGB und nicht im BGB (ein gewaltiger unterschied ;-) )

                              selbst wenn du eine Notwehrlage annimmst die nicht provoziert worden ist und dem kollegen nicht nachweisbar ist dass er sich seine waffe eingesteckt hat um den enduristen vom mopped zu schießen (notwehrprovokation)

                              dann wäre immernoch ein Warnschuß notwendig gewesen.


                              Einschränkungen des Notwehrrechts gibt es lediglich bei tödlicher Gewalt. Vor dem Einsatz eines tödlichen Verteidigungsmittels ist in der Regel, wenn es nicht zur weiteren Eskalation führt, eine Warnung notwendig. Beim Schusswaffeneinsatz ist dies somit grundsätzlich ein Warnschuss. Ferner darf die Anwendung nicht völlig außer Verhältnis stehen. Typisches Beispiel: Der im Rollstuhl sitzende Bauer darf nicht obstklauende Kinder von seinem Kirschbaum schießen. In diesen seltenen Ausnahmefällen muss auf das Notwehrrecht dann tatsächlich verzichtet werden.

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