Und ma wieder...
Einklappen
X
-
Zitat von ktmzwofuffzig Beitrag anzeigen„Jetzt !!!!! Nicht später :holy:
-
Aaaaalter....zwischen reifenschaden und tödlichr verletzung liegen gerade mal 40cm...was ein spast...demnächste darf man offiziell auf leute im wald schiessen oder was?
dem gehört ja mal der waffenschein abgenommen...Sprüche aus meiner Kindheit:
Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))
Kommentar
-
KochmützeReputation:Beiträge:
Zitat von Terrier Beitrag anzeigen.... verstehe ich nicht. Der Haupttäter ist doch bekannt. Wo steht, dass die Polizei den Revolverhelden festgenommen hat..... Meine Fresse -ist das krank....
Er ist doch Jagdberechtigter
Kommentar
-
Zitat von Kochmütze Beitrag anzeigenWarum
Er ist doch Jagdberechtigter
„Jetzt !!!!! Nicht später :holy:
Kommentar
-
Falsch!
Mit der Behauptung das der Motorradfahrer auf seinen Sohn losgefahren ist hat der Vater in Notwehr gehandelt. Da der Schuß laut dem Schützen dem Motorrad galt hat der Schütze NICHT alle ihm gesetzlich zustehenden Möglichkeiten ausgenutzt.
Einzig die Verhältnismäßigkeit wäre von einem Gericht zu ermessen.
Kommentar
-
Ja klar und die Frau die einen Minirock trägt ist selbst schuld das sie vergewaltigt wird.
Dem arsch gehört...
Ne sag ich lieber nicht
Send from iPhone using TapatalkDer Phönix muß brennen um aufzuerstehen
Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:
Kommentar
-
Zitat von Uwe2 Beitrag anzeigenFalsch!
Mit der Behauptung das der Motorradfahrer auf seinen Sohn losgefahren ist hat der Vater in Notwehr gehandelt. Da der Schuß laut dem Schützen dem Motorrad galt hat der Schütze NICHT alle ihm gesetzlich zustehenden Möglichkeiten ausgenutzt.
Einzig die Verhältnismäßigkeit wäre von einem Gericht zu ermessen.
mit deiner Argumentation könnte jeder dahergelaufene Waffenträger jederzeit Wildwest erleben.
Kommentar
-
Zitat von gsrobert Beitrag anzeigenDas ist doch Quatsch....
mit deiner Argumentation könnte jeder dahergelaufene Waffenträger jederzeit Wildwest erleben.
Paragraph 227 BGB
Absatz2
Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die Jäger waren zu zweit der Mopedfahrer allein und jetzt was?Zuletzt geändert von Uwe2; 11.04.2016, 22:42.
Kommentar
-
Kommentar
-
Zitat von Uwe2 Beitrag anzeigenNö das nennt sich Gesetz.
Paragraph 227 BGB
Absatz2
Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die Jäger waren zu zweit der Mopedfahrer allein und jetzt was?
wenn das alles so einfach wäre gäbe es nicht so viele hochbezahlte anwälte.
nur kurz....
wir sind hier im StGB und nicht im BGB (ein gewaltiger unterschied ;-) )
selbst wenn du eine Notwehrlage annimmst die nicht provoziert worden ist und dem kollegen nicht nachweisbar ist dass er sich seine waffe eingesteckt hat um den enduristen vom mopped zu schießen (notwehrprovokation)
dann wäre immernoch ein Warnschuß notwendig gewesen.
Einschränkungen des Notwehrrechts gibt es lediglich bei tödlicher Gewalt. Vor dem Einsatz eines tödlichen Verteidigungsmittels ist in der Regel, wenn es nicht zur weiteren Eskalation führt, eine Warnung notwendig. Beim Schusswaffeneinsatz ist dies somit grundsätzlich ein Warnschuss. Ferner darf die Anwendung nicht völlig außer Verhältnis stehen. Typisches Beispiel: Der im Rollstuhl sitzende Bauer darf nicht obstklauende Kinder von seinem Kirschbaum schießen. In diesen seltenen Ausnahmefällen muss auf das Notwehrrecht dann tatsächlich verzichtet werden.
Kommentar
Kommentar