Wer ist Eigentümer des Motorrads?

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  • Wer ist Eigentümer des Motorrads?

    Hi zusammen,

    folgende Geschichte.

    Freund schenkt Freundin zum Geburtstag ein Motorrad welches er finanziert.
    Die Freundschaft zerbricht.Freundin möchte das Motorrad haben.Freund weigert sich es auszuhändigen.

    Welcher Name im Brief steht weiß Freundin gerade nicht aber sie weiß,dass das Motorrad auf sie zugelassen war.

    Hat Freundin vom Gesetz her ein Anrecht auf das Motorrad?

    Bevor Freundin einen Anwalt damit beauftragt möchte sie kurz ausloten ob überhaupt eine Chance besteht.

    Vielen Dank.

    Gibts noch Frühstück oder kannst Du das auch nicht?

  • #2
    .. wie bei Life of Brian : geschenkt ist geschenkt :Auge2: (würde ich sagen)
    „Jetzt !!!!! Nicht später :holy:

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    • #3
      Zitat von Terrier Beitrag anzeigen
      .. wie bei Life of Brian : geschenkt ist geschenkt :Auge2: (würde ich sagen)
      Zumindest wenn Freund Eier hätte ganz egal was im Brief steht.

      Ist auch meine Meinung aber er sieht das glaube anders.

      Gibts noch Frühstück oder kannst Du das auch nicht?

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      • #4
        Wenn das Mopped auf sie zugelassen ist, steht auch ihr Name im Brief. Da gibt’s nix zu diskutieren.

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        • #5
          Zitat von DerAxel Beitrag anzeigen
          Wenn das Mopped auf sie zugelassen ist, steht auch ihr Name im Brief. Da gibt’s nix zu diskutieren.
          Okay,danke!

          Gibts noch Frühstück oder kannst Du das auch nicht?

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          • #6
            Interessante Geschichte.
            Es liegt vermutlich eine Sicherungsübereignung vor und somit müsste die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs sein, da die den Brief des Fahrzeugs so lange hat, wie der Kreditnehmer seine Raten abstottert.
            Er ist somit nur der Besitzer des Motorrades. Hat der Kreditnehmer seine Pflicht erfüllt, folgt die Übergabe des Briefs durch die Bank und erst dann ist er Eigentümer.

            Er hat also ein Motorrad rechtswidrig verschenkt, was er gar nicht verschenken durfte, da er nicht der Eigentümer ist. Für die Exfreundin dürfte es schlecht aussehen, denn er war der Vertragsnehmer und hat die Raten bezahlt.
            Außerdem wird es schwierig es zu beweisen, denn wenn er sagt, er kann sich daran nicht erinnern / war besoffen, etc. muss die Exfreundin das Gegenteil beweisen.
            It ain't over until the fat lady sings

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            • #7
              Außerdem wird es schwierig es zu beweisen, denn wenn er sagt, er kann sich daran nicht erinnern / war besoffen, etc. muss die Exfreundin das Gegenteil beweisen.
              Zeugen hätte sie reichlich dafür.


              Aber das andere klingt leider plausibel.

              Denke eine Rechtsberatung ist sinnvoll.

              Gibts noch Frühstück oder kannst Du das auch nicht?

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              • #8
                "ein Motorrad welches er finanziert" gehört der Bank, eindeutig, bis zur letzten Rate ...
                „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

                Zitat K.A.

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                • #9
                  Ja, aber.......
                  Doch nur wenn die Bank den Brief wirklich hat.
                  Hat er z.B. über einen Verbraucherkredit finanziert? Muss nur für sein, dass die Bank den Brief hat.

                  Da fehlen einfach viele Informationen.....
                  Der Unterschied zwischen Magen und Hirn ist, wenn der Magen leer ist, meldet er sich.

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                  • #10
                    pauschal kann man das wohl nicht beantworten. gibt einige sonderfälle

                    der erste link den das hähnchen ausgespuckt hat...

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                    • #11
                      Zitat von Fallsucht Beitrag anzeigen
                      Ja, aber.......
                      Doch nur wenn die Bank den Brief wirklich hat.
                      Hat er z.B. über einen Verbraucherkredit finanziert? Muss nur für sein, dass die Bank den Brief hat.

                      Da fehlen einfach viele Informationen.....

                      ...früher wurde immer gesagt...wer den brief hat ist eigentümer...

                      denn wer die papiere hat kann das fahrzeug auch jederzeit zulassen und dann würde da wieder ein anderer name stehen.....kaufvertrag od schenkungsurkunde wäre das beste
                      wer schön sein will muß leiden od. zahlen

                      Beta-Supersenior

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                      • #12
                        Ich denke auch, dass es ohne einen eindeutigen Beweis zur Sachlage (Schenkungsvertrag) unmöglich werden wird.

                        Ihm und seinem Anwalt werden 1000 Dinge und Gründe einfallen, warum er es weder gesagt, noch getan haben kann.
                        It ain't over until the fat lady sings

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                        • #13
                          wenn Sie Zeugen hat die die Schenkung bestätigen sehe ich gute Chancen für Sie.
                          endlich bedingungsloses Grundeinkommen
                          www.kaputnik.de

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                          • #14
                            Zitat von afr Beitrag anzeigen
                            ...früher wurde immer gesagt...wer den brief hat ist eigentümer...
                            "Der Brief ist kein Eigentumsnachweis": http://raniessig.de/wem-gehoert-das-auto.html

                            In dem Falle hier könnte es schwierig werden...

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                            • #15
                              Zitat von Pustefix Beitrag anzeigen
                              wenn Sie Zeugen hat die die Schenkung bestätigen sehe ich gute Chancen für Sie.
                              Ist die Frage ob sich Freundin den Stress antun möchte denn im Grunde ist Freund eine bedauernswerte Wurst dem Freundin keine weiter Aufmerksamkeit schenken sollte.

                              ...und immer daran denken:

                              Karma is a bitch:Auge2:

                              Gibts noch Frühstück oder kannst Du das auch nicht?

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