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Dieses Impressum wurde zuletzt am 28. März 2023 aktualisiert.

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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und die Folgen

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  • Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und die Folgen

    Moin,

    der erste Blog hat wegen dieses neuen Gesetzes schon dicht gemacht - Heise online.

    Für alle, die im Internet Inhalte bereitstellen - auch rein privater Natur, wie Forenbetreiber, Blogger oder auch nur die eigene kleine Homepage, stellt sich die Frage, wie man dem neuen Gesetz Rechnung tragen soll und sich solange, bis die wirklich zu treffenden Maßnahmen geklärt sind, vor den Abmahnanwälten schützt.

    Hier noch ein paar Links, um sich zu informieren:
    - Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV
    JMStV: Bundesländer beschließen juristisches Minenfeld für Blogger

    Die im Heise Newsletter erwähnte c´t vom 6.12. werde ich mir als Betreiber zweier Foren definitiv kaufen. Die Gesetzgebung für private Forenbetreiber hier in D wird echt immer restriktiver und fragwürdiger - ich frage mich echt, wo das noch hinführen und welche Konsequenzen ich hieraus für meine Sites ziehen soll.
    Grüsse,
    Tom

  • #2
    Da frage ich mich wirklich, wo leben wir eigentlich??? Und wie stellen sich die Theoretiker so eine Umsetzung vor???

    Die Konsequenz daraus wird vermutlich die sein, dass Betreiber von Seiten, Blogs oder Foren auf Server ins Ausland umziehen. So würde ich es jedenfalls machen...Oder müssen Seiten, die z.B. in den USA gehostet werden auch gekennzeichnet werden??? :Laugh: ...na das wird ja ein Spaß...oder werden generell alle Seiten, die auf ausländischen Server gehortet werden für Deutsche IP Segmente gesperrt??? Gute Idee, oder?

    Also dieses Forum muss natürlich ab 18 gekennzeichnet werden, bei den vielen Bekloppten ... oder wollen wir doch lieber eine Zugangssperre von 0-24 Uhr?

    ...oder macht der Frank dann lieber gleich dicht hier? :panik:

    Wie soll es dann mit unserem Lieblingsforum weiter gehen?
    I rather ride twostrokes >:)

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    • #3
      Zitat von EAzy ENno Beitrag anzeigen
      Wie soll es dann mit unserem Lieblingsforum weiter gehen?

      Dan bleibt ja wohl nur generell ab 18
      Ein Weg führt auch am Arsch vorbei :holy:

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      • #4
        Aus haftungsrechtlichen Gründen denke ich, daß dem EffEff wohl nichts anderes übrig bleibt, das Forum "ab 18" zu klassifizieren.

        Der Chinablau muß sich dann halt immer einen Bart ankleben, wenn er ins Forum will...
        Willkommen im Schmutz! :Auge2:

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        • #5
          Zitat von dr-dirt Beitrag anzeigen
          Aus haftungsrechtlichen Gründen denke ich, daß dem EffEff wohl nichts anderes übrig bleibt, das Forum "ab 18" zu klassifizieren.
          Wenn es nur so einfach wäre - aber es muß vom Betreiber auch nachgewiesen werden, dass er entsprechende wirkungsvolle Kontrollmechanismen installiert hat. Leute, zieht das bitte hier nicht ins Lächerliche
          Grüsse,
          Tom

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          • #6
            Zitat von ThomasD Beitrag anzeigen
            Wenn es nur so einfach wäre - aber es muß vom Betreiber auch nachgewiesen werden, dass er entsprechende wirkungsvolle Kontrollmechanismen installiert hat. Leute, zieht das bitte hier nicht ins Lächerliche
            verstehe ich nicht, reicht es nicht aus, dass man vor dem betreten des forums bestätigt, dass man 18 ist. ist doch heute schon bei einigen seiten so.
            Denn die einzig wirklichen Menschen sind für mich die Verrückten, die verrückt danach sind zu leben, verrückt danach zu sprechen, verrückt danach erlöst zu werden und nach allem gleichzeitig gieren - jene, die niemals gähnen oder etwas Alltägliches sagen, sondern brennen, brennen, brennen wie phantastische gelbe Wunderkerzen, die gegen den Sternenhimmel explodieren wie Feuerräder in deren Mitte man einen blauen Lichtkern zerspringen sieht, so dass jeder "Aahh!" ruft. (Jack Kerouac † 1969)

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            • #7
              als ob Deutschland das Netz revolutionieren könnte.

              Die Novellierung ist so Jugenschutz-wirksam wie ein Kieselstein als Staudamm für den Amazonas.:who:

              es muss was getan werden keine Frage aber nicht durch neue Gesetze, sondern vor den Bildschirmen in den Haushalten.
              Dort greift es auch viel effektiver.

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              • #8
                Zitat von ThomasD Beitrag anzeigen
                Wenn es nur so einfach wäre - aber es muß vom Betreiber auch nachgewiesen werden, dass er entsprechende wirkungsvolle Kontrollmechanismen installiert hat. Leute, zieht das bitte hier nicht ins Lächerliche
                Hab da eigentlich nichts ins Lächerliche ziehen wollen...

                Aber ggf. ist gar keine explizite Kennzeichung der Inhalte notwendig, da wir keinen Content haben, der sich an Kinder richtet!

                Ich zitiere aus
                JMStV-2011: Häufig gestellt Fragen

                Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?


                Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
                Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
                • Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
                • Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.

                Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:
                • Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
                • Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
                  • das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011

                Willkommen im Schmutz! :Auge2:

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                • #9
                  Zitat von dr-dirt Beitrag anzeigen
                  Aus haftungsrechtlichen Gründen denke ich, daß dem EffEff wohl nichts anderes übrig bleibt, das Forum "ab 18" zu klassifizieren.

                  Der Chinablau muß sich dann halt immer einen Bart ankleben, wenn er ins Forum will...
                  Oder ich setze halt die Maske auf, damit mit keiner erkennt:D leih ich mir die Zorromaske von meiner Sschwester
                  Aber Sonne Altergrenze wär bestimmt nützlich, wenn Papa genau wüsste was hier los ist, währe bestimmt ne Sperre im PC fürs forum
                  Zu gut, das er nichtmal weiß wie man ne E-Mail schreibt und ich daher keine befürchtungen um den Username Papablau haben muss und mich dann mit dem neu anmelden werde, wenn das Forum ab 18 ist
                  -Rechtschreibfehler sind Special-effects meiner Tastatur-

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                  • #10
                    Zitat von chinablau Beitrag anzeigen
                    Aber Sonne Altergrenze wär bestimmt nützlich, wenn Papa genau wüsste was hier los ist
                    Und genau das ist der Punkt, wo es für die Abmahnanwälte interessant wird. Wenn es nämlich Content gibt, der für Kinder oder Heranwachsende abträglich in ihrer Entwicklung ist (nicht meine Wertung ), ist man als Betreiber eines Forums ganz schnell in der Falle.
                    Grüsse,
                    Tom

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                    • #11
                      Zitat von dr-dirt Beitrag anzeigen
                      Diese FAQ ist aber nicht der Gesetzestext. Dort sagt §12 JMStV ganz klar: "Für Telemedien muss die Kennzeichnung so umgesetzt werden, dass Jugendschutzprogramme diese Kennzeichnung zur Umsetzung eines altersdifferenzierten Zugangs nutzen können."

                      Hinzu kommt, dass enduroforum.eu ein kommerzieller Anbieter ist - Bannerwerbung reicht. Hat effeff also ab 1.1. keinen Jugendschutzbeautragten im Impressung, freuen sich die Abmahnanwälte.

                      Wie gesagt - ich warte die nächste c´t ab. Heise dürfte wissen, was sie schreiben.
                      Grüsse,
                      Tom

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                      • #12
                        also meiner meinung nach bringt sone kennzeichnung doch nix das eine internetseite nür für personen ab 18 ist...
                        wie soll denn das durchgesetzt werden? kommt jetzt auch bei enduroforum.eu eine startseite auf der ein butten mit über 18 und einer mit unter 18 ist die man anklicken kann... ist ja bestimmt wahnsinnig effektiv..
                        aber naja muss ich halt ab 2011 1.5 monate ohne enduroforum leben
                        aber ich glaube auch nicht das dieses forum besonders davon betroffen sein wird oder? hier ist doch alles jugendfrei.. soweit ich weiß jedenfalls:gut2:
                        Pavian Parade ruled:trara:

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                        • #13

                          (http://www.fsm.de/de/jmstv-2011)



                          Siehe auch: Rechtsprechung zu § 10 TMG




                          (http://blog.pantoffelpunk.de/brechmi...ruenen-geleakt)

                          (Finger weg von den "Grünen"! - die sind um keinen Deut besser, als CDSU/SPD/FDBäh!)

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                          • #14
                            @thirsty ol' man: Die FAQ von FSM ist nicht der Gesetzestext, den ich in #11 angeführt habe. Garantierst Du mir, dass der Abmahnabwalt zuckt, wenn ich mit dieser FAQ winke?

                            Ich halte mich jetzt hier raus, bis der Artikel der c´t raus ist. Zur Not kommen meine Angebote ins Ausland - mit entsprechenden weiteren Maßnahmen.
                            Grüsse,
                            Tom

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                            • #15
                              nö, ich verlass' mich auf §10TMG...

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