Abmeldung ohne Tüv -> Verwarngeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Abmeldung ohne Tüv -> Verwarngeld

    Hallo ,

    ich bekam heute ein Schreiben mit einem Verwarngeld 25€.:-/
    §... fahren ohne Tüv

    Also ruf ich die Nummer auf den Schreiben an um zu erklären das ich das Motorrad zuvor verkauft habe, ohne Tüv und den Verkauf auch der Zulassungsstelle angezeigt habe.

    Mir wurde erklärt das wenn bei einer Abmeldung der Tüvtermin überschritten ist dies weitergeletet und verwarnt wird.
    Da ein Kfz auch vorgeführt werden muß wenn es nicht bewegt wird.
    Also vor dem abmelden erst noch zum Tüv.
    Habt ihr ähnliche oder andere Erfahrungen gemacht.

    Groß Andreas

  • #2
    Habe ich ja noch nie gehört. Von wem kam denn der Brief?
    „Das Grinsen kommt beim fahren" :))

    Kommentar


    • #3
      Die versuchen bei euch dann wohl mit jeder Möglichkeit Geld zu machen.
      Woher will die Zulassungsstelle eigentlich wissen ob da noch TÜV drauf war oder nicht. Wie Lange war eigentlich überzogen das die Geld haben wollen.
      Aber bei 25€ lohnt es halt nicht da weiter Stress zu machen. Wobei genau da drauf setzen die wahrscheinlich.
      Aber an solchen Sachen sieht man wie es um den Datenschutz bei und bestellt ist, da werden Daten ausgetauscht ob eine Berechtigung dafür besteht oder nicht.
      Unbekannt bekannt

      Kommentar


      • #4
        Ufff, meine kiste bekommt nie tüv, hab ich wegen versicherung halt angemeldet ...

        grml.


        wie lang war er denn abgelaufen?
        ... und ich grüße Tante Jutta aus Wuppertal.

        Kommentar


        • #5
          Die Stvo machts möglich,ein Kollege hat sogar Punkte bekommen obwohl sein Motor ausgebaut war,und er das Fahrzeug gar nicht mehr nutzte.
          Rechtsmittel halfen ihm da auch nicht:
          http://www.kba.de/cln_005/nn_124384/...tml?__nnn=true => S.241 :D

          http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bu...hung/index.php

          Ich liebe unfuckingfassbar Deutschland
          Gott muß Doofe lieben,er macht so viele davon

          ..:: Ruhrgebiet Rumbler ::..

          Kommentar


          • #6
            Blödsinnigerweise richtig. Der Halter ist verpflichtet, das zugelassene Fahrzeug regelmäßig vorführen zu lassen. Der Verstoß ist ordnungswidrig. Nur ist natürlich die Verhängung eines Verwarn- oder Bußgeldes auch immer mit nem Ermessensspielraum verbunden. Wenn ohne TÜV gefahren wird, kann ichs gut verstehen. Wenn ohne TÜV öffentlich geparkt wird, naja meinetwegen.
            Aber in der oben beschriebenen Situation halte ich es für reine Geldschneiderei.
            Christian
            www.lange-koeln.de

            Kommentar


            • #7
              also immer schön Tüv drauf bevor man die Kiste abmeldet

              weil nur dann bekommen die das mit.

              Deutsche Bürokratie

              Kommentar


              • #8
                also ehrlich, watt soll denn die scheiße:isi:
                die 25 Tacken gehören der Pfeife von der Zulassungsstelle wieder rausgeprügelt
                in D-land gibts nur noch Arschlöcher

                Kommentar


                • #9
                  @ gasgasjogi

                  Nicht ganz so richtig.

                  Frischen TÜV brauchst du nur, wenn du wiederanmelden willst.

                  Läuft der TÜV während des abgemeldeten Zeitraums ab, passiert nix. ( Fahrzeug ist ja nicht im Verkehr)
                  Es gibt Leute,die mit einen geistigen Horizont gesegnet sind, der so beschränkt ist, das sie das Standpunkt nennen.

                  Ich lästere nicht ! Ich beobachte, analysiere und bewerte !!

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von sucram Beitrag anzeigen
                    @ gasgasjogi

                    Nicht ganz so richtig.

                    Frischen TÜV brauchst du nur, wenn du wiederanmelden willst.

                    Läuft der TÜV während des abgemeldeten Zeitraums ab, passiert nix. ( Fahrzeug ist ja nicht im Verkehr)
                    Zitat von gasgasjogi Beitrag anzeigen
                    also immer schön Tüv drauf bevor man die Kiste abmeldet

                    weil nur dann bekommen die das mit.

                    Deutsche Bürokratie
                    tu noch mal gucken
                    „Das Grinsen kommt beim fahren" :))

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Gaso Beitrag anzeigen
                      tu noch mal gucken
                      was wollte der jogi wohl sagen????machen od. lassen..... das ist hier die frage:))
                      wer schön sein will muß leiden od. zahlen

                      Beta-Supersenior

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                        Die versuchen bei euch dann wohl mit jeder Möglichkeit Geld zu machen.
                        Woher will die Zulassungsstelle eigentlich wissen ob da noch TÜV drauf war oder nicht. Wie Lange war eigentlich überzogen das die Geld haben wollen.
                        Aber bei 25€ lohnt es halt nicht da weiter Stress zu machen. Wobei genau da drauf setzen die wahrscheinlich.
                        Aber an solchen Sachen sieht man wie es um den Datenschutz bei und bestellt ist, da werden Daten ausgetauscht ob eine Berechtigung dafür besteht oder nicht.
                        Das Schreiben kam von der Kreisverwaltung Kaiserslautern/Bussgeldstelle.
                        Nächster Prüftermin ist auf dem Fahrzeugschein vermerkt
                        Tüv war 5 Monate überschritten.

                        Ich werd die 25€ bezahlen und hab dann meine Ruhe

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von afr Beitrag anzeigen
                          was wollte der jogi wohl sagen????machen od. lassen..... das ist hier die frage:))
                          ...das man, wenn man kein Geld ans Ordnungsamt zahlen will, da das KFZ ja keinen TÜV mehr hat, vor dem Abmelden den Tüv noch mal.....
                          „Das Grinsen kommt beim fahren" :))

                          Kommentar


                          • #14
                            Na ja solange es bei 25€ bleibt kann man auch das Busgeld nehmen, TÜV kostet mehr.
                            Trotzdem nur Geldmachen.
                            Wie gut das ich so ein Vorschriftsmäßiger Mensch bin:craz:, beim Auto hat sich die Plakettenfarbe von der abgelaufenen zur neuen HU nicht geändert
                            Unbekannt bekannt

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Gaso Beitrag anzeigen
                              ...das man, wenn man kein Geld ans Ordnungsamt zahlen will, da das KFZ ja keinen TÜV mehr hat, vor dem Abmelden den Tüv noch mal.....
                              erneuern sollte od. darauf achtet das noch 1 tag tüv drauf ist.....:gut2:

                              wir beiden sind die größten....nur gemeinsam sind wir stark:kiss:


                              andreas......:who:das hätte ich nicht von dir gedacht.....:rolley:
                              du bist ja ein vollkrimineller....5 monate tüv überziehen

                              also wirklich........:Joke:
                              wer schön sein will muß leiden od. zahlen

                              Beta-Supersenior

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X