Erste Hilfe ist Pflicht!

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  • Erste Hilfe ist Pflicht!

    Wenn man an einen Unfallort kommt oder ein anderer Mensch in eine Notlage gerät, macht sich schnell Verunsicherung breit.
    Viele Leute haben Angst, Erste Hilfe zu leisten. Sie haben Sorge, mehr zu schaden als zu nutzen. Diese Unsicherheit ist aber keine Ausrede, einem Verletzten nicht beizustehen. Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt, jedoch ohne sich selbst oder andere unzumutbar zu schaden.

    Oft ist schon alleine der Notruf bei Polizei, Feuerwehr oder dem Rettungsdienst die entscheidende Hilfe, die dem Verunglückten das Leben rettet. Meist ist aber gerade die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte genau der entscheidende Faktor. Hier entscheidet es sich oft über Leben und Tod, wenn nicht bereits der Ersthelfer lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführt.

    Umgekehrt schützt das Gesetz den Ersthelfer: Er braucht nicht mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen, sofern er die Hilfeleistung nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt hat.

    Wenn eine Person in einer Notlage nach ihren Möglichkeiten versucht zu helfen, dann hat dies für sie weder strafrechtlich noch zivilrechtlich negative Konsequenzen, auch wenn die Hilfe nicht in objektivem Sinne optimal verläuft. Erleidet sie selbst bei der Hilfeleistung einen Schaden, so bestehen etliche Möglichkeiten des Schadensausgleichs.


    Wird dagegen nicht geholfen, so können sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich erhebliche Folgen auf den Nichthelfer zukommen; selbst dann, wenn er die Notlage nicht erkennt, allerdings nur, wenn er Anzeichen für solch eine Situation wahrnimmt und sich nicht weiter darum kümmert.



    Quelle: wikipedia
    Willkommen im Schmutz! :Auge2:
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