Versicherungsschutz vs. Eintragung im Fahrzeugschein

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    Moin,

    ist ja allseits bekannt, dass sich die meisten Enduros legal nur mit ein paar wenigen kWs bzw. PS eintragen lassen. In meinem Fall mit nur 3,3kW im Fahrzeugschein. Offen hat sie ca. 14kW. Sollte ich nun von der Polizei kontrolliert werden und die stellen fest, dass die tatsächliche Leistung von der im Fahrzeugschein abweicht, so handelt es sich um erloschene Betriebserlaubnis oder? Das wäre nicht all zu schlimm. Das schlimmste Szenario ist jedoch, dass nach einem Unfall, die Versicherung nicht zahlen will (bzw. auf 5.000 Regression pocht). Was ist denn, wenn ich die Maschine mit den vollen 14kW versichere? Ich muss die Leistungsdaten bei der Versicherung manuell eingeben, da das Motorrad nicht in deren Datenbank gelistet ist. In dem Fall, könnten sie mir ja auch keinen Versicherungsbetrug vorwerfen, da ich die richtige Leistung versichert habe. Jedoch die im Fahrzeugschein eine andere ist.

    Kennt sich damit jemand aus? Ich weiß das Thema ist lästig, aber würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank!

    Frisky

  • #2
    Bei der Versicherung werden immer die Daten eingetragen, die auch im Fahrzeugschein stehen. Wenn Du etwas anderes angibst, als im Schein steht, dann hast Du eine Obliegenheitsverletzung begangen. Auf gut Deutsch: Du hast gelogen. Theoretisch ist dann gar kein Vertrag zu Stande gekommen. Praktisch muss aber die Versicherung, die die aktuellste eVB bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat, für den von Dir verursachten Schaden haften. Pflichtversicherungsgesetz. Und dann gilt die Obergrenze von 5000,- nicht mehr.

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    • #3
      Habe es auch so probiert und die volle Leistung rein geschrieben. Die BestätIgung enthielt dann aber den eingetragenen Wert.

      Soweit ich mich da eingelesen habe ist es so, dass die Haftpflicht immer an den Gegner zählt egal was ist. Wenn die Leistungserhöhung ausschlaggebend (!) für den Unfall war können (!) sie dich in Regress nehmen und dass für jeden Fall einzeln. Soll heissen: Leistungserhöhung + nicht zugelassene Reifen = 2 × 5.000

      Wobei die 5.000 dann das Maximum wäre ... pro Fall halt.

      Voll- oder Teilkasko greif in solchen Fällen nicht. Du siehst also keinen Cent.

      Gibt es nicht auch einen maximal Wert von 7.500 Euro? Glaube bei Alcohol und Drogen oder?

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      • #4
        Hey,

        danke für die Auskunft! Scheint wohl nichts zu bringen, dann werde ich die reduzierte Leistung aus dem Schein bei der Versicherung angeben.. Im worst case, kommt es dann halt echt drauf an, ob die Mehrleistung als ausschlaggebend empfunden wurde oder nicht. Das kann sich dann ja eigentlich nur auf zu hohe Geschwindigkeit beziehen. Die Endgeschwindigkeit offen weicht eh nur max. 20kmh von der im Schein ab, also sollte es da keine Probleme geben.

        Reifen werde ich nur zugelassen draufpacken und Alkohol und Drogen haben am Steuer eh nichts zu suchen..

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        • #5
          Zitat von Frisky Beitrag anzeigen
          ...und Alkohol und Drogen haben am Steuer eh nichts zu suchen..
          Gut, dass Du Das noch sagst... :gut2::))

          Was mich aber immer wundert ist, dass es (subjektiv) Verhältnismäßig wenig Stress mit der Rennleitung gibt... wenn die was oranges sehen und anhalten, dann wird es doch zu 99.9% ein Treffer... Ein Kumpel wurde mal angehalten... Keine Spiegel, Blinker... viel zu laut... das Übliche halt. Ergebnis: 5€ wg. verschmutzten Nummernschild :kratz:
          ______________________
          Dolor hic tibi proderit olim!

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          • #6
            Beschäftige mich zur Zeit auch mit dem Thema. Habe irgendwo aber gelesen, dass es durchaus Gutachter gibt, über die die Eintragung der offenen Leistung in den Fahrzeugschein erfolgen kann (das Beispiel bezog sich auf KTM, weiss nicht ob das herstellerabhängig ist). Das wäre denke ich die sicherste Variante, dann sollte es auch keine Probleme mit der Versicherung geben. Und falls doch, kann man ja immer noch seine Motorradversicherung kündigen und wechseln, allerdings muss man dabei auch einiges beachten. Würde aber auf jeden Fall versuchen, das Ganze eintragen zu lassen weil: better safe than sorry :-)
            Viel hilft viel

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Haudegen Beitrag anzeigen
              Beschäftige mich zur Zeit auch mit dem Thema. Habe irgendwo aber gelesen, dass es durchaus Gutachter gibt, über die die Eintragung der offenen Leistung in den Fahrzeugschein erfolgen kann (das Beispiel bezog sich auf KTM, weiss nicht ob das herstellerabhängig ist). Das wäre denke ich die sicherste Variante, dann sollte es auch keine Probleme mit der Versicherung geben. Und falls doch, kann man ja immer noch seine Motorradversicherung kündigen und wechseln, allerdings muss man dabei auch einiges beachten. Würde aber auf jeden Fall versuchen, das Ganze eintragen zu lassen weil: better safe than sorry :-)

              vergiss das...Wurde hier schon alles mehrmals durchgekaut...
              Kurze Zusammenfassung ist: Ja es gibt solche "Eintragungen". Diese sind aber bei einer Sportenduro einfach nicht haltbar und damit bei der ersten Kontrolle (solange jemand ein bisschen Ahnung hat) direkt nichtens...
              Geht alleine schon damit los, dass die Offen zu laut sind. (auch wenn es der Originale Schalldämpfer ist) Und damit bist du schon am allerwertesten und dein Teures Gutachten + Eintragung für die Katz.

              Ein Paradebeispiel war damals (ich glaube) Husaberg. Da konnte man für Teuer Geld und einem Gutachten die Leistung eintragen lassen, Jahre Später wurde dieses aber Aberkannt und alle Leute die auf Basis dieses Gutachtens eine Eintragung hatten, wurden vom Amt angeschrieben und die Kisten stillgelegt....

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              • #8
                Hey,
                danke für die Klarstellung, das war mir nicht bewusst, zu schade... Dann bleibt wohl nur der Transport auf dem Anhänger, wenn man ganz auf Nummer sicher gehen will...
                Viel hilft viel

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                • #9
                  jap genau,
                  gibt zwar noch die 450 BMW und Husky, aber selbst da bin ich mir nicht sicher wie "Sicher" die Offiziellen Eintragungen da sind... (im Bezug auf Lautstärke und ähnliches, auch wenn das Mapping auf der "Legalen" leistung steht. )

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                  • #10
                    Ich hatte ein paar Jahre die BMW G450x mit 42 PS. Musst halt mit dem original 10 kg Auspuff, Lambda Sonde, Leistungsstecker usw. fahren. Gekauft hatte ich sie mit der 19kw Eintragung. War kein Problem sie auf die (mittlere) Leistung von 42 PS umzuschreiben. Ist da nur ein Drosselklappenanschlag der ausgebaut werden muss. War damit auch noch ziemlich leise. Papiere für den Umbau und die Eintragung kann sich jeder BMW Händler ziehen.

                    Man kann Sie dann noch auf 52 PS bekommen - anderer Auspuff, Krümmer ohne Lambda, Leistungsstecker entfernen. Dann aber ohne Eintragung. Der "Leistungsschalter" von Touratech bringt da nichts weil halt das Drumherum (Auspuff) nicht passt. Aber die 42 PS haben mir da auch gereicht.

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                    • #11
                      Hallo

                      das Problem sind doch eigentlich gar nicht die Kisten.
                      Alle Anbauteile sind meisten ja nur in Freigabe der Standard Ausführung.
                      Also wenn du Reifen drauf hast ist die Freigabe als Beispiel für 19 kw deines Types
                      Wenn du deine "legale" Leistungseintragung hast bist illegal mit den Reifen unterwegs somit wieder ohne Beteibserlaubnis!.
                      Betrifft in der Regel alle Zubehörteile.

                      Hatte mal ein SC 620 mit vollen Leistungseintrag , Maschine ist eigentlich oft gleich mit der normalen KTm 620 aber hier war genau das Problem das die Reifenfreigabe nicht gegeben war also kein TüV möglich!

                      Diese Richtlinien habe ich nicht verstanden und alle Hersteller TÜV usw. konnten mir diesen Umstand nicht technisch erklären.

                      Von daher kannste dir den ganzen Kram sparen, weiterhin illegal geduldet fahren und hoffen das nicht passiert!

                      Michael

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                      • #12
                        Wobei man nicht vergessen sollte das ohne Betriebserlaubnis nicht bedeutet das die Versicherung nicht zahlen muss. So eine BE ist ja schnell erlöschen, falscher Spiegel dran, BE ist erloschen usw.
                        Die Versicherung muss aber auch bei erloschener BE immer zahlen, deshalb heißt das Ding ja Haftpflicht. Das einzige was passieren kann, ist das, wenn Unfall und Änderung die zum erlöschen der BE geführt hat, für den Unfall verantwortlich ist, die Versicherung die vereinbarte Vertragsstrafe fordern darf. Das sind in der Regel 5000€ meine ich.
                        Bei Kaskoschäden kann das eventuell anders aussehen. Aber da hat mich noch nie jemand nach Eintragungen oder so gefragt.
                        Unbekannt bekannt

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                        • #13
                          Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                          Wobei man nicht vergessen sollte das ohne Betriebserlaubnis nicht bedeutet das die Versicherung nicht zahlen muss. So eine BE ist ja schnell erlöschen, falscher Spiegel dran, BE ist erloschen usw.
                          Hm, sinniges Argument... Wir fassen zusammen: es ist sehr kompliziert :D
                          Viel hilft viel

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                          • #14
                            nö eigentlich nicht:

                            Entweder du bewegst das teil nur auf legalen Strecken --> Kein Problem
                            oder du fährst ohne BE -> gibt ne Strafe und bei Unfällen Regressanspruch der Versicherung (IMHO bis maximal 5k €)

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von visual Beitrag anzeigen
                              nö eigentlich nicht:

                              Entweder du bewegst das teil nur auf legalen Strecken --> Kein Problem
                              oder du fährst ohne BE -> gibt ne Strafe und bei Unfällen Regressanspruch der Versicherung (IMHO bis maximal 5k €)
                              wenn die

                              Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                              ... Änderung die zum erlöschen der BE geführt hat, für den Unfall verantwortlich ist, ....
                              Ich glaube damit ist alles gesagt :kratz:

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