In §10 bis 11 wird da genau geregelt wo und was da angebracht werden muss mit Beleuchtung usw.
Der Knackpunkt ist das es eine Kennzeichnungspflicht gibt, oberste Regelung ist da die EU - aber gut das es nicht mehr strafbewährt ist sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Aber man darf da verschiedene Sachen nicht durcheinander werfen:
Fahren durch den Wald hat mal nix mit einem Sportkennzeichen oder so zu tun. Das sind alles unterschiedliche Rechtskreise.
Wer auf frischer Tat erwischt wird (also wirklich mit Polizei und Stopmassnahme) der hat dann auch alle möglichen Rechtskreise an der Backe.
Ein Sportkennzeichen ist kein offizielles Nummernschild (Siegel und Plakette) das darf nur im Ausnahmefall sein.
z.B. Langholztransporter mit verdecktem Nummernschild, da kann dann ein Nummernschild ohne Stempel und Plakette hinten angebracht sein.
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