es gibt aber auch noch das Wald und Wiesengesetz. Das ist aber, wir streben ja auf einheitliche EU Gesetze zu, in jedem Bundesland etwas anders. In BY ist das befahren des Waldes (ohne nachzulesen meine ich sogar das dazu auch Waldrandwege und Wiesenwege gehören) nur mit Fahrrädern oder Krankenfahrstühlen erlaubt (ausgenommen Land und Forstwirtschaft)
Da wir hier aber ne bayerische Randerscheinung sind, haben wir noch zusätzlich das Naturschutzgebiet untere Bergstraße Odenwald, also quasi alles geht nicht. Solche Sonderfälle solltest du nicht außer 8 lassen.
Ich würde aber auch so unauffällig fahren bis einer kommt.
Waldgesetz
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