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Wiese als Crossstrecke - was gilt es zu beachten?

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  • #16
    Mal ne doofe Frage... wenn es mein privates Gelände ist, kann ich doch da theoretisch auch mit einem Motorrad drauf fahren, ohne das jemand etwas sagen darf, oder? Also warum darf man es nicht??? Ich kann ja auch in meinem Garten Fußball spielen...selbst dabei kann man sich den Hals brechen... oder einer meiner Freunde... So what?

    Klar, würde sich irgendwann jemand beschweren, keine Frage... aber es geht hier mal um die Möglichkeiten, die ich auf meinem Gelände/Grundstück machen darf... und was ich nicht machen darf...

    Übrigens könnte ich auch immer ausrasten, wenn bei uns im Kaff mal wieder ein Fussballspiel ist. Das nervt und ist extrem laut! Stört sich auch keiner dran... die dürfen das...
    I rather ride twostrokes >:)

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    • #17
      Wo kommen wir den hin das man mit seinem Grund machen kann was man will. Man darf mit dem Grund nur machen wofür er genehmigt ist. Also ist eine Wiese nicht als Motorsportanlage genehmigt darf ich da nicht fahren, mal abgesehen von einer genehmigten Einzel Veranstaltung.
      Alles andere ist eine Grauzone, so lange die verletzten nicht klagen dürfte von der Haftung her einem als Besitzer aber nichts Passieren, aber da drüber wird im falle eines extrem Falles immer ein Richter entscheiden.
      Ich würde einfach auf der Wiese fahren so lange sich niemand beschwert.

      Ach noch was zur Nutzung von eigenen Sachen. Irgendwo haben sie letztens jemanden untersagt etwas anderes wie ein Auto in seine Garage zu stellen. Da dürfen laut irgend einer Verordnung nur Autos drin Stehen, eventuell noch ein paar autoteile, Fahrräder ist schon grenzwertig Gartengeräte oder so schon nicht mehr. Der durfte wohl irgend eine Strafe zahlen und Muße Ausräumen, jetzt steht das ding leer. Also wer glaubt er darf mit seinem Eigentum das machen was er meint kennt den Deutschen Amtsschimmel nicht.
      Unbekannt bekannt

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      • #18
        Zitat von ghost Beitrag anzeigen
        so lange die verletzten nicht klagen dürfte von der Haftung her einem als Besitzer aber nichts Passieren, aber da drüber wird im falle eines extrem Falles immer ein Richter entscheiden.
        Ich würde einfach auf der Wiese fahren so lange sich niemand beschwert.
        ... von einer Klage spreche ich erst gar nicht. Das ist ein ganz anderer Schuh und würde das Geschreibe hier sprengen. Aus eigener Erfahrung: selbst bei vergleichsweise leichten Verletzungen wird die Krankenkasse des Geschädigten auf den Eigentümer (so er von der lustigen Fahrerei wusste, oder ggf. diese duldete) zukommen und Behandlungskosten geltend machen. Was eine MRT Untersuchung kostet brauche ich nicht zu erwähnen. Es ist falsch hier zu versuchen, etwas Illegales schön zu reden. Ein einmaliger "Ausrutscher" kann an der Stelle Existenzen kosten und hat sie schon gekostet!!!!!! Und wie gesagt.....keiner, wirklich keiner von denen die erst hurra schreien, steht dir bei. Das sind die ersten die sich umdrehen und von nichts wussten.

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        • #19
          Also ginge es letztendlich nur ohne Genehmigung über den Weg des Unwissens, sprich ich müßte die Kenntniss verweigern dass Jemand auf meinem Grund Cross gefahren ist?

          Hmmm...selbst wenn ist mir das zu heikel. Mein Entschluß steht, die Strecke wird geschlossen.
          Dann wird man uns eben wieder auf Waldwegen finden, wo Jeder für sich selbst bürgen muss.

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          • #20
            Das kann die Krankenkasse aber erst machen wenn der Geschädigte entsprechende angaben macht. Die haben ja keinen zugriff auf Polizeiprotokolle und selbst da muss ja erst mal jemand etwas gesagt haben.
            Aber du hast wohl recht, im falle eines Falles kann der Besitzer schon verdammt blöd dastehen.
            Unbekannt bekannt

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            • #21
              Zitat von ghost Beitrag anzeigen
              Das kann die Krankenkasse aber erst machen wenn der Geschädigte entsprechende angaben macht. Die haben ja keinen zugriff auf Polizeiprotokolle und selbst da muss ja erst mal jemand etwas gesagt haben.
              Aber du hast wohl recht, im falle eines Falles kann der Besitzer schon verdammt blöd dastehen.
              aha, schlau!!.... und was meinst du, wie lange es dauert bis deine Frau/ Angehörigen keine Angaben machen/ fordern, wenn du mit bleibenden Schäden und sabbernd im Krankenbett liegst?
              OK. Meine Meinung und Erfahrungen habe ich kundgetan. Kann zum wiederholten Male nur jedem abraten und wünsche allen eine unfallfreie, tolle Saison 2013.

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              • #22
                Zitat von EAzy ENno Beitrag anzeigen
                Mal ne doofe Frage... wenn es mein privates Gelände ist, kann ich doch da theoretisch auch mit einem Motorrad drauf fahren, ohne das jemand etwas sagen darf, oder? Also warum darf man es nicht??? Ich kann ja auch in meinem Garten Fußball spielen...selbst dabei kann man sich den Hals brechen... oder einer meiner Freunde... So what?

                Klar, würde sich irgendwann jemand beschweren, keine Frage... aber es geht hier mal um die Möglichkeiten, die ich auf meinem Gelände/Grundstück machen darf... und was ich nicht machen darf...

                Übrigens könnte ich auch immer ausrasten, wenn bei uns im Kaff mal wieder ein Fussballspiel ist. Das nervt und ist extrem laut! Stört sich auch keiner dran... die dürfen das...
                Auf deinem Grundstück darfst du schon machen was du willst solange gegem keine Vorschriften oder Bestimmungen verstößt. Es gibt meiner Meinung die Möglichkeit auf einem Privatgelände Motorrad zu fahren bis max. 5 Personen oder so ähnlich, allerdings darfst du normalerweise auch nicht die Mopeds tanken auf einer Wiese (Umweltschutz) und wenn sie zu laut sind hast du das Emissionsschutzgesetz ( da haben wir gerade mit zu tun allerdings mit Lärm bei einer Partyveranstaltung, gequatsche der Leute auf der Stzraße nach 22:00 Uhr), Und dann gibt es noch ein Verbot wegen unnötigem Hin und Herfahrens auf der Strasse ( das gilt bestimmt auch für Privatgelände).
                Alsdo eigentlich darfst du alles machen auf deinem Grundstück, es sei denn irgendjemand paßt es nicht und dann musst du es alles
                Ein Weg führt auch am Arsch vorbei :holy:

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                • #23
                  und du darfst ohne Baugenehmigung den Horizont nicht veränder.
                  Also nur gaaaanz flache Hügel bauen.
                  Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                  Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                  • #24
                    Zitat von Elvis74 Beitrag anzeigen
                    und du darfst ohne Baugenehmigung den Horizont nicht veränder.
                    Also nur gaaaanz flache Hügel bauen.

                    Baugenehmigung bei uns ab 2m. Und gute Sprünge kann man damit locker machen.
                    Unsere sind alle nicht höher als vielleicht 1.5m und machen richtig laune

                    Aber in die Tiefe kannst du sonst noch gehen. Das haben wir auch gemacht

                    Team Green Lantern:))

                    Forentreffen Hoope Park 11.04-13.04 2014

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                    • #25
                      Wer eine Strecke mehr als 5 mal im Jahr zu Trainingszwecken mit vielen Fahrern benutzt,braucht eine offizielle Genehmigung.Ich habe unsere Strecke vor ein paar Jahren genehmigen lassen.Da läufst du dir die Hacken wundund schreibst dir die Finger blutig und der Mund fusselt danach auch etwas.
                      Sieh zu das du Trainingszeiten einführst und tu so als wenn das alles hoch offiziell wäre,so mit Tankzone und so.Vielleicht geht es eine zeitlang gut.Spätestens wenn ein Angestellter vom Umweltamt vorbeikommt und die traben überall rum,hast du Ärger vorprogammiert.

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                      • #26
                        Thema wieder ausgrab...
                        Habe gerade aufgrund wideriger Umstände nach diesem Thema gesucht.

                        Ich hatte im Wald bei mir eine kleine, aber feine Endurostrecke. Der Wald liegt recht weit von irgendwelchen Häusern entfernt, sodass eigendlich niemand vom Lärm gestört wird. Der Wald wurde im letzten Jahr "geerntet". Daraufhin habe ich einen Bagger organisiert und eine etwa 500 m lange Crossstrecke gebaut. Am 2. Weihnachtstag war mit ein paar Kollegen Einfahren und jetzt werden wieder neue Bäume gepflantzt, halt um die Strecke herum.:psy::))

                        Ungewollterweise musste ich jetzt mal eben den Rat eines Rechtsanwalts einholen, wie es um die Erlaubnis einer solchen Strecke steht...:craz:

                        Zwei gute Rechtsanwälte haben mir folgendes gesagt:
                        Ich darf auf meinem eigenen Gelände machen, was ich möchte, solange ich meine Anwohner nicht durch Lärm oder Staub belaste. Ich darf natürlich keine gewerbliche Strecke erstellen und keine offiziellen Rennen dort veranstalten.
                        Aber: Wenn ich mit meinem Sohn und ein paar Freunden dort fahre, kann mir das keiner verbieten.

                        Nur als Info, wenn jemand ähnliche Probleme hat...:))

                        Mit bäumepflanzendem Gruß
                        Phönixausderasche
                        sigpic

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                        • #27
                          Das muss jetzt sein: Das sind alles aber, keine "guten Anwälte". Gute Anwälte geben zu, wenn sie von irgendwas keine Ahnung haben und sehen von einer Beratung ab.

                          Und dort: 10.17.2zur Übung oder Ausübung des Motorsports an fünf Tagen oder mehr je Jahr, ausgenommen Anlagen mit Elektromotorfahrzeugen und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellsportanlagen;

                          In einem Kommentar zu dem Gesetz wird extra darauf verwiesen, dass es unerheblich ist, ob dort Wettkämpfe statt finden oder nicht und es trotzdem eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens bedarf. D.h. ohne Öffentlichkeitsanhörung.

                          Richtig ist also, Du könntest bis zu 5 Tagen dort fahren, aber Du darfst dabei andere umweltrelevanten Gesetze nicht verletzen. Das fängt schon mal mit möglichen Verlusten von Betriebsstoffen an.

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                          • #28
                            Guten Morgen choice,
                            ja, du hast Recht.
                            Aber es macht einen Unterschied, ob ich eine genehmigungsfähige Anlage möchte, oder ob ich privat auf meinem eigenen Grundstück ein paar Runden fahre. Würde ich ein Grundstück pachten, nur um dort zu fahren, wäre die Situation schon nicht mehr so eindeutig.
                            Im Problemfall hängt es davon ab, ob ein Gericht die Fahrerei als gewerbliche Nutzung sehen würde. Wenn ich jedes WE mit etlichen Mopeds dort fahre, Geld kassiere, oder öffentliche Rennen dort veranstalte, wird es definitiv unter das Bimschg. fallen. Fahren mein Sohn und ich alleine, oder ab und zu mit ein paar Kollegen, ist die Strecke mein privates Vergnügen.
                            Ist immer eine Auslegungssache.
                            Grundsätzlich kann mir jedoch niemand die Strecke und meine private Benutzung verbieten, wenn ich die baugenehmigungsrelevanten Dinge beachte und ich niemanden mit Lärm oder Staub belaste.
                            Und diese Aussage war mir wichtig, um bei Problemen richtig reagieren zu können...:))

                            Gruß Phönixausderasche
                            sigpic

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                            • #29
                              Das war schon immer so das man selbst auf seinem eigenen Grund rumfahren kann so viel und oft man will, so lange man damit andere nicht übermäßig belästigt und sich an die gesetzlichen Ruhezeiten hält.
                              Übermäßige Belästigung lässt sich mit dem Argument von Prüf- und Einstellfahrten auch sehr weit dehnen und beanspruchen, man sollte halt zu dem ganzen nicht Training oder Trainingsstrecke sagen, sondern eben im Fall der Diskussion sagen das man Einstellfahrten macht um Motor, vergaser, Fahrwerk optimal auf die nächste Veranstaltung ein zu stellen.
                              Man kann, wenn das Gelände"umzäunt" ist auch mit allem fahren was man sich vorstellen kann, auch mit selbstgebautem.
                              Problematisch wird der Bau einer "Crossstrecke" wenn man anfängt Erdhügel/ Sprünge auf zu schütten. Hierfür bedarf es in vieler Orts ab einer gewissen Höhe Baugenehmigungen, da Erdhaufen die dauerhaft irgendwo sind eben als Bauwerke eingestuft werden. Dies ist oft der einzige aber kritische punkt bei dem einen die Behörde wirklich packen kann und einen Rückbau dre Bauwerke verlangen kann.
                              Alles was nicht die kritische Höhe überschreitet oder sich durch das Geländeprofil selbst ergibt, ergibt für die Behörde auch keinen Angriffspunkt.
                              :holy:Geschwindigkeit stabilisiert oder, wer schnell genug fährt hat keine Zeit zum stürzen!:kratz:

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                              • #30
                                Dieses Forum bietet glücklicherweise die Möglichkeit seine eigenen Beiträge zu bearbeiten. Vielleicht sollte man Hinweise, die auf einen engen Anlagenbegriff deuten lassen, z.B. bauliche Veränderungen nicht veröffentlichen!

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