Mal wieder ein Zeitungsartikel

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  • tach ock
    hier mal was aus meinen alten schmuddelgarten ist ein alter ü-platz den ich gut kenne :)) aber nicht mehr befahrbar ist wegen wildpferde Kühle schafe ... die da frei rumlaufen
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    da soll mal einer sagen wir endurofaher haben eine macke :paper:
    gruß schmuddel
    wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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    • ganz schön krank....
      E-power is no crime

      the real GasGas ist gone RIP, now they say GasGas to red KTM

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      • Also ich bin selbst Jäger und Endurofahrer, die Kombi ist zwar komisch aber unser Jagdgebiet sind private Wälder der Bauern und den Pächter kenne ich seit 15 Jahren.
        Mir pisst hier also zum Glück niemand ans Bein und bei mir in der Gegend sind auch wirklich höchstens 10% der Leute wirklich verhasst gestimmt, oft wird man sogar freundlich gegrüßt (vorausgesetzt man hat normalen Menschenverstand und fährt langsam, vorsichtig und mit geringer Drehzahl vorbei).
        Ich habe auch einmal einen Endurofahrer beim Aufladen entdeckt nachdem er bei uns im Wildschweineinstand die ganzen Suhlen zum Spaß mit seinem Kollegen umgebuddelt hat, dass muss ja nicht sein, einfach den Tieren zuliebe, hab ich ihm auch gesagt und ihn gebeten etwas aufzupassen wie er sich verhält und zu den Leuten nett zu sein da er etwas ruppig auftrat und ich nicht möchte dass es auf mich zurückfällt. Hat er verstanden und seitdem entdecke ich ihn alle paar Monate mal und geh dann halt in einem andern Tal auf die Jagd.
        Ich fahre halt aber auch selbst Moped und kann verstehen dass die andern Jäger dass nicht so entspannt sehen und man muss halt auch mal sehen dass leider die Endurofahrer an dieser Stelle illegal handeln und nicht die Jäger. Wie es jetzt zur Eskalation kam ist natürlich die Frage, ich bezweifle aber dass die Jäger auch so handgreiflich geworden sind, sonst würde man wohl schon was dazu lesen können.
        Und ganz im Ernst, Leuten ins Gesicht schlagen und abhauen ist einfach uncool, vermutlich sahen dass die Kollegen auch so und sind deshalb nicht abgehauen, am Ende kriegen sie einen doch eh oder weiß in eurer Nachbarschaft niemand von euerm Moped?
        Und leider haben die Jäger durch das Jedermannsrecht auch die Befugnis euch festzuhalten bis ihr euch eindeutig identifizieren lasst (z.b. ausweisen) oder Polizei, Förster o.ä. vor Ort ist.
        Die wohl klügste Idee ist im Regelfall nett zu reden und versuchen sie umzustimmen, bei einem Wanderer kann man auch mal abhauen aber wir Jäger sind recht flächendecken gut vernetzt, als kleiner Insidertip [emoji6]
        Ich wurde bis jetzt zweimal angehalten und nach einem Gespräch konnte man sich beide Male drauf einigen dass ich nirgends wirklich anders fahren kann, dass es aber trotzdem scheiße ist im Wald zu fahren und dass ich jetzt heimgehe.
        Wenns mich irgendwann erwischt hab ich Pech gehabt, ich weiß ja auch was auf mich zu kommt wenn ich in den Wald gehe, vielleicht komme ich ja mit einer Ordnungswidrigkeit raus, wenn ich zwei Leuten so ins Gesicht schlage dass sie zum Arzt müssen und dann noch abhaue, dürfte das aber schwierig werden...


        Gesendet von iPhone mit Tapatalk

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        • Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
          Und leider haben die Jäger durch das Jedermannsrecht auch die Befugnis euch festzuhalten bis ihr euch eindeutig identifizieren lasst (z.b. ausweisen) oder Polizei, Förster o.ä. vor Ort ist.
          Die Jedermann-Festnahme ist nur bei Ertappen bei einer Straftat (!) zulässig.
          Welche Straftat liegt beim Fahren im Wald vor? Wilderei ja wohl eher nicht, bei allem anderen wirds dünn. Du erwähnst weiter unten ja eine Ordnungswidrigkeit...
          Das mit der Jedermann-Festnahme wird immer mal wieder genannt, aber ein Persilschein ist das auch nicht.

          Edit: Vorher stand da, dass auch der Verdacht einer Straftat ausreicht.
          Zuletzt geändert von TheBlackOne; 26.01.2020, 09:06.

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          • Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
            Die Jedermann-Festnahme ist nur bei Verdacht auf eine Straftat (!) zulässig.
            Welche Straftat liegt beim Fahren im Wald vor? Wilderei ja wohl eher nicht, bei allem anderen wirds dünn. Du erwähnst weiter unten ja eine Ordnungswidrigkeit...
            Das mit der Jedermann-Festnahme wird immer mal wieder genannt, aber ein Persilschein ist das auch nicht.
            Genau so ist das:gut2:

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            • Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
              Die Jedermann-Festnahme ist nur bei Verdacht auf eine Straftat (!) zulässig.
              ...
              Selbst der Verdacht reicht nicht! Die Straftat muss akut begangen werden.
              Bin fast da...

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              • Darf ich das nicht auch zur Verhinderung einer Straftat?

                Wenn ich dem Sternhagelvollem Typen am Wegfahren hindere, ist das doch erlaubt oder? [emoji848]

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                • tach ock
                  weis nu nicht warum man das nu duchkauen muß mit festhalten oder nicht dazu darf das gar nicht kommen besonders nicht duch eine schlägerrei da mal den kopf einschalten und drüber nachdenken !!! bis jetzt bin ich immer ohne davon gekommen und das duch reden !! und wenn die rennleitung kommt bezahlt man halt mal eintritsgeld ist auch schon vorgekommen
                  gruß schmuddel
                  wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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                  • Zitat von HamburgerJung Beitrag anzeigen
                    Selbst der Verdacht reicht nicht! Die Straftat muss akut begangen werden.
                    Stimmt, das mit dem Verdacht bezog sich auf die Flucht. Habs korrigiert, danke!

                    Zitat von visual Beitrag anzeigen
                    Darf ich das nicht auch zur Verhinderung einer Straftat?

                    Wenn ich dem Sternhagelvollem Typen am Wegfahren hindere, ist das doch erlaubt oder? [emoji848]
                    Erst ab 1,1 Promille wäre es eine Straftat (Trunkenheit am Steuer), aber selbst dann muss die Straftat begangen worden sein, zur Verhinderung festnehmen ist mMn nicht drin.

                    Wenn der gerade einen Unfall gebaut hat und besoffen ist, das wäre etwas anderes.

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                    • jede nicht geführte diskusion ist eine gewonne..

                      ASPES

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                      • Zitat von visual Beitrag anzeigen
                        Darf ich das nicht auch zur Verhinderung einer Straftat?

                        Wenn ich dem Sternhagelvollem Typen am Wegfahren hindere, ist das doch erlaubt oder? [emoji848]
                        Doch wenn bereits der Versuch strafbar ist.

                        Darüber hinaus darf auch bei Ordnungswidrigkeit (jede rechtswidrige Tat) bis zur Identifizierung festgehalten werden.

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                        • Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
                          Die Jedermann-Festnahme ist nur bei Ertappen bei einer Straftat (!) zulässig.
                          Zitat von Enno Beitrag anzeigen
                          Darüber hinaus darf auch bei Ordnungswidrigkeit (jede rechtswidrige Tat) bis zur Identifizierung festgehalten werden.
                          Ja was denn nun?
                          Habt ihr dazu mal Quellen? Das steht ja sicherlich irgendwo!
                          Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                          • Mal wieder ein Zeitungsartikel

                            §127 StPO (Strafprozessordnung)

                            Da ist nur von „Tat“ die Rede

                            Aber: das Festhalten dient nur der Feststellung der Identität. Wenn man z.B. das Kennzeichen hat darf man eigentlich nicht mehr festhalten.

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                            • Zitat von Enno Beitrag anzeigen
                              Darüber hinaus darf auch bei Ordnungswidrigkeit (jede rechtswidrige Tat) bis zur Identifizierung festgehalten werden.
                              Da die Norm der Strafverfolgung dient, muss es sich bei der in § 127 Abs. 1 S. 1 StPO vorausgesetzten „Tat“ jedenfalls um eine (Kriminal-)Straftat handeln, eine bloße Ordnungswidrigkeit ist hingegen nicht ausreichend (vgl. auch § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG).
                              Quelle: http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_6_493.pdf

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                              • Zitat von Enno Beitrag anzeigen
                                §127 StPO (Strafprozessordnung)

                                Da ist nur von „Tat“ die Rede

                                Aber: das Festhalten dient nur der Feststellung der Identität. Wenn man z.B. das Kennzeichen hat darf man eigentlich nicht mehr festhalten.
                                Jo, so ist es.

                                Und richtig: Diskussionen führen meist auch zu nix. Es ist einfach nicht erlaubt. Was gibt da noch diskutieren?

                                Selbst mit dem Fahrrad, fast vorbildlich im Wald unterwegs, lohnt eine Diskussion schon nicht mehr.

                                In der Regel eskalieren die Diskussionen immer.

                                Von daher: entweder auf den Spass verzichten, oder mit dem Risiko und Schmach leben.

                                Und das was in der Zeitung steht:
                                Ich glaub da schon lange nicht mehr dran, was da steht. In der Regel steht da das, was die Mehrheit hören möchte.

                                Wir sind in den Augen derer sowieso nur Raudis und Idioten.
                                www.reiseendurofestival.de

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