Der Helm muss runter – aber richtig

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    Besonders gefährdet sind nach schweren Unfällen vor allem Motorradfahrer, die Kopfverletzungen davongetragen oder aus anderen Gründen das Bewusstsein verloren haben. Bei ihnen muss immer damit gerechnet werden, dass die Atmung aussetzt oder auch ein Herz-Kreislaufstillstand eintritt. Hier ist schnelle Hilfe lebenswichtig.

    Deshalb muss einem bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Motorradfahrer nach einem Unfall grundsätzlich der Helm abgenommen werden.
    Ansprechbare Motorradfahrer sollten zuerst gefragt werden. Meist sind sie froh, wenn sie den Helm abgenommen bekommen.
    Empfehlungen aus vergangenen Tagen, nach denen der Helm auf dem Kopf eines bewusstlosen Verletzten bleiben sollte, sind längst überholt. Das Risiko, im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer als ein Verletzungsrisiko bei der Helmabnahme. Der Helm sollte immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, da eine Halswirbelverletzung möglich ist.

    Für das korrekte Abnehmen des Motorradhelms sollten nach Möglichkeit zwei Helfer zusammen arbeiten, um eine permanente Stabilisierung der Halswirbelsäule zu gewährleisten. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, muss man allein handeln.



    Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen die vordere Seite komplett hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helmes erforderlich, da nur so eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige Stabile Seitenlage möglich sind.
    Nach erfolgreicher Helmabnahme muss sofort die Atmung überprüft werden (s. dazu „ABC-Notfallmaßnahmen).


    Mit freundlicher Genehmigung des
    Institut für Zweiradsicherheit e.V.
    Willkommen im Schmutz! :Auge2:
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