In https://www.adac.de/infotestrat/ratg...n/default.aspx
heißt es zur Euro4-Abgasnorm:
"Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Ab dem 01.01.2017 gilt diese Norm auch für ältere Zweiräder, wenn sie zu diesem Termin erstmalig zugelassen werden [....]"
... und zu ABS:
"Ab 01. Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder entweder mit einem ABS oder einem Kombi-Bremssystem ausgerüstet sein. Betroffen von dieser Neuregelung sind Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Diese Vorschrift gilt ab 01. Januar 2017 auch für Motorräder, die zu diesem Termin erstmalig zugelassen werden. Es besteht keine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Motorräder."
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