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Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016 - was sich ändert

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  • Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016 - was sich ändert

    Moin liebe Leute,

    wir haben bei uns im Blog einen interessanten Gastbeitrag zum Thema "Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016". Betrifft uns alle...ob das nun positiv ist oder Bevormundung überlasse ich mal dem Urteil jedes einzelnen selber...
    Ich fasse das ganze mal möglichst neutral zusammen:

    Neue Geräuschvorschrift für Motorräder im Motorrad Blog

    Seit dem 1. Januar 2016 bestehen aufgrund einer neuen Verordnung UNECE-R 41.04 für die Lärmentwicklung von Motorrädern geänderte Vorgaben. So wird der maximal erlaubte Schallpegel von Motorrädern je nach Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine nun auf 73 bis 77 dB(A) begrenzt. Das entspricht in etwa dem Geräuschpegel einer herkömmlichen Motorsäge.

    Aber: Die Verordnung gilt nur für neue Typenzulassungen.

    Bestehende Motorrad-Typen stehen unter Bestandsschutz und dürfen damit auch weiterhin gefahren werden. Wer folglich im Jahr 2016 plant, ein neues Motorrad anzuschaffen, sollte einen Blick auf das Jahr der Typgenehmigung werfen.

    Das bedeutet: Die wahre Auswirkung der Gesetzesänderungen wird daher erst in einigen Jahren wirklich spürbar bzw. „hörbar“ sein.


    Hier der ganze Text wenn jemand mehr Details möchte:
    Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016 | Motorrad Blog Gastbeitrag von Anna-Katrin Meyer
    . Fragen werden von Anne-Katrin auch gerne beantwortet :-)

    Schöne Grüße!



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