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  • #31
    Ok danke, das hilft mir weiter. Wobei im Ernstfall 5000 Euro auch schon eine Stange Geld ist.

    Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

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    • #32
      Naja gerade bei Personenschäden können Behandlungskosten und was dazu gehört auch gerne in mehrere hunderttausend gehen. Da zahle ich lieber nur die 5000.

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      • #33
        Die Versicherung kann/ darf dich auch nur in Regress nehmen, wenn die Änderung am Fahrzeug Ursache für den Unfall ist.
        :holy:Geschwindigkeit stabilisiert oder, wer schnell genug fährt hat keine Zeit zum stürzen!:kratz:

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        • #34
          Wo willst du denn im Gelände versichert sein bzw wo hast du Angst, dass Personenschäden entstehen?
          Auf der Crossstrecke etc hat ja jeder Fahrer nen Haftungsverzicht unterzeichnet, da dürfte alles mit geklärt sein.
          -Rechtschreibfehler sind Special-effects meiner Tastatur-

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          • #35
            Ja stimmt, ich erinnere mich bei meinen letzten Besuch unterschrieben zu haben. Das war so eine Einverständniserklärung, wo drin stand, dass man sich ordentlich aufführen soll und sowas. Hatte es mir nicht komplett durch gelesen, nur über flogen. Also kann sein, ja. War aber auch zuletzt vor etwa drei Jahren auf der cross Strecke bei mir um die Ecke.

            Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

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            • #36
              Zitat von chinablau Beitrag anzeigen
              Wo willst du denn im Gelände versichert sein bzw wo hast du Angst, dass Personenschäden entstehen?
              Auf der Crossstrecke etc hat ja jeder Fahrer nen Haftungsverzicht unterzeichnet, da dürfte alles mit geklärt sein.
              Auf Privaten Strecken ganz kla. Da freut sich höchstens die Krankenversicherung über die Rechnung vom Krankenhaus.
              Es gibt aber auch Endurorennen das eben auch durch öffentliches Gelände geht und da braucht man eine Zulassung und Versicherung so wie Führerschein.
              Personenschäden oder Sachschäden können aber auch auf der fahrt zur Eisdiele passieren.
              Ich meine auch mal gehört zu haben das so eine Eisdiele auch schon mal im tieftem Wald gesichtet worden ist und auf dem Weg dorthin kann es auch mal vorkommen das man andere Zweibeiner sieht und da ist es gut wenn man Versichert ist falls dieser seltenen Art mal was wegen dem Moped passiert.


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              • #37
                Zitat von gonzo83 Beitrag anzeigen
                laut Bußgeldkatalog schlimmstenfalls 90€ und 1 Punkt oder nur 90€ jenachdem.
                3 Punkte gibt es nur für Straftaten!
                sicher?immerhin ist es ja fahren ohne versicherungsschutz...
                dann hat mich mein fahrschullehrer belogen :D

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                • #38
                  Es ist nicht fahren ohne Versicherungsschutz...... wie oft denn noch

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                  • #39
                    wo steht das geschrieben?
                    wenn ich en auto oder mopped net so fahr wies eingetragen is erlischt der versicherungsschutz oder wie oder wo oder was.somit brauch sie auch nich zahlen sollte was passieren

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                    • #40
                      Also nochmal:
                      Die Haftpflichtversicherung erlöscht NUR wenn du die Versicherungsprämie nicht bezahlst. Eine kaskoversicherung zahlt bei erlöschen der BE natürlich nicht sondern vermindert sich dann auf die Haftpflicht.
                      Also angenommen du fährst mit deiner offenen Enduro im Wald herum und fährst einen Spaziergänger ausersehen über die Füße zahlt die Versicherung trotzdem die Behandlungskosten aber die Versicherung kann dich mit maximal 5000€ in Regress nehmen. Das gleiche gilt auch wenn du ohne Fahrerlaubnis oder Betrunken einen Umfall baust!

                      Es hätte ja sonst keinen Sinn bei manchen Enduroveranstaltungen eine Zulassung, Führerschein und Versicherung zu fordern.

                      Anderes Beispiel aber selber Hintergrund: Du hast nur eine Prüfungsbescheinigung und darfst damit nur Mofas bis 25kmh fahren. Jetzt machst du das Teil aber einfach schneller und baust einen Umfall. Das Ergebnis ist das gleiche, die Versicherung wird den schaden des Unfallgegners Bezahlen und das sogar obwohl du eine Straftat begangen hast nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
                      Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist hingegen nur eine Ordnungswidrigkeit ähnlich wie Falsch parken.

                      Das ganze kannst du in deinen Versicherungspapieren nachlesen wann die Versicherung gilt und wann nicht und wann sie Regress fordern kann.

                      Übrigens wird auf vielen Internetseiten immer noch das "Wissen" verbreitet das der Versicherungsschutz erlischt, dies entspricht aber ganz einfach nicht der Wahrheit. Es kann möglich sein das dies früher einmal so war und deshalb viele immer noch daran glauben und dies so weitergeben, dies gilt seit 1.1.2008 aber nicht mehr.


                      http://www.kfz-versicherungen.com/ha...ftungsteilung/ - Leider ist die Seite auch nicht ganz richtig



                      http://www.ra-schrenker.de/downloads...rsicherung.pdf - Vom Fachanwalt : Teil 3 ist der interessante dabei immer den ersten Absatz von diesem im Kopf behalten wenn er von erlöschen des Versicherungsschutzes schreibt. Damit ist jedesmal gemeint das die Versicherung Regressansprüche gelten machen kann.
                      Zuletzt geändert von gonzo83; 04.08.2016, 19:11.

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                      • #41
                        ok wieder was gelernt.
                        gut das zu wissen.

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                        • #42
                          Ok, danke an alle, das hilft mir weiter. Es erlischt also bei einer Leistungssteigerung und gültigem Fürherschein in der richtigen Fahrzeugklasse nur die (Voll-/Teil-)Kaskoversicherung. Die Haftplichtversicherung muss quasi immer bezahlen. Sie kann mir aber in den Fall einer Leistungssteigerung und somit erloschener Betriebserlaubnis bis zu einer Höchstgrenze von 5000 in Regress nehmen. Heißt, den Regressansrpuch muss ich aus eigener Tasche zahlen. Habe ich das so richtig verstanden?

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                          • #43
                            das hast du richtig verstanden.

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                            • #44
                              Mit einer reinen Crossmaschine, die nicht angemeldet ist, hat man doch auch keine Haftpflicht, oder? Da muss man jetzt entscheiden, ob man eingetragen und gedrosselt zur Strecke fahren will oder mit einem voll nutzbaren Sportgerät trainiert. Und wie schon gesagt, das entdrosselte und eingetragene Motorrad bewegt sich auch in einer Grauzone. Mit KAT etc ist es auch nicht das Gelbe vom Ei.

                              Ich kenn mich auch nicht in der Crosserei aus, aber wie oft ist ein solcher Regressanspruch schon gestellt worden aufgrund eines Unfalls und jemand musste für Personenschäden zahlen?:kratz:
                              Im Hobby Enduro Bereich ist mir sowas noch nicht zu Ohren gekommen.

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                              • #45
                                Ich weiß nicht was du meinst.
                                Auf der Cross- Strecke bist du über deine Krankenversicherung oder über die Haftpflicht des Veranstalters versichert genau so wie auf Endurorennen da hat die KFZ Versicherung nichts mit zutun außer das Rennen geht auch über Öffentliche nicht abgesperrte Wege oder Straßen.

                                Es ging hier nur um die KFZ Versicherung im falle eines Umfalles im Öffentlichem raum also einer Zugelassenen und Versicherten Enduro wenn du z.b einen im Wald ummähst oder in ein Auto fährst etc.
                                Eine KFZ Versicherung und Zulassung bekommst ja eh nicht mit einem reinen Crosser

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