Anhänger mit 100 Kmh

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #76
    So dann müssen wir jetzt im Rahmen der kleinen Anhägerkunde mal kurz unterscheiden.

    Üblicherweise gibts zwei Arten von Anhängern, die ein PKW an einer (leider) üblichen K50 AHK ziehen darf.
    Gebremste Anhänger bis 3,5t, welche über ein Abreisseil verfügen, welches bei spannung die Vollbremsung einleitet.
    Des weitern gibt es ungebremste Anhänger bis 750kg, welche halt ohne Bremsen ausgestattet, mit einem Abreisseil wenig anfangen können, dort verwendet man ein Fangseil, welches eine weitere verselbstständigung des Hängers verhindert.

    Alternativ nimmt man eine Rockinger Kupplung, da verliert man einfach keinen Hänger:craz:

    Kommentar


    • #77
      Zitat von Mettbrötchen Beitrag anzeigen
      .
      Des weitern gibt es ungebremste Anhänger bis 750kg, welche halt ohne Bremsen ausgestattet, mit einem Abreisseil wenig anfangen können, dort verwendet man ein Fangseil, welches eine weitere verselbstständigung des Hängers verhindert.
      Hab ich noch nie gesehen an so einem Hänger (allerdings auch noch nie wirklich drauf geachtet) und bei der Umschreibung von meinem Hänger auf 100 wollte der TÜV sowas auch nicht sehen...
      Zitat von Mettbrötchen Beitrag anzeigen
      .Alternativ nimmt man eine Rockinger Kupplung, da verliert man einfach keinen Hänger
      Stimmt. Würde auch sicher "cool" aussehen am SUV :gut2::))

      Kommentar


      • #78
        Zitat von Southbound Beitrag anzeigen
        Stimmt. Würde auch sicher "cool" aussehen am SUV :gut2::))
        Hab am Landrover Serie 2 sogar Vorne und Hinten jeweils ne Manuelle Rockinger :vchris:

        Kommentar


        • #79
          Zitat von Southbound Beitrag anzeigen
          Hab ich noch nie gesehen an so einem Hänger (allerdings auch noch nie wirklich drauf geachtet) und bei der Umschreibung von meinem Hänger auf 100 wollte der TÜV sowas auch nicht sehen...
          Nö, weil das in D auch gar nicht ueblich ist.

          Kommentar


          • #80
            Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
            Einer der Gruende, warum man das Abreissseil nicht ueber die Kupplung legen soll ist z.B. dass bei einer abnehmbaren Kupplung sich diese lösen kann, dann hat das Seil keine Funktion mehr. Kann man nachvollziehen, denke ich.
            Sorry-bin von nem gebremsten Hänger mit fester Kupplung ausgegangen:craz:
            endlich bedingungsloses Grundeinkommen
            www.kaputnik.de

            Kommentar


            • #81
              Da habe ich gerade noch was gefunden, was ich persönlich ein wenig klarer finde: https://www.westfalia-automotive.com...ei-anhaengern/

              [...]
              - Anhängerkupplungen die gem. ECE 55 R geprüft und genehmigt sind verfügen über eine derartige Sicherungsöse.
              - Sofern keine Sicherungsöse vorhanden ist, genügt es, wenn das Sicherungsseil per Schlaufe um die Anhängerkupplungs-Kugel gelegt wird. Ist eine Sicherungsöse vorhanden, muss diese genutzt werden."
              Jetzt kann es sein dass sich die Nummer in der Schweiz und den Niederlanden (in Teilen) genau darauf beruft: "Du hast die Öse dran, hast sie aber nicht genutzt".
              Andere Quellen sagen, dass man in jedem Fall eine Öse nachruesten muss. Es bleibt also verworren.

              Kommentar


              • #82
                Was sagt der ADAC?

                Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk


                Klagt nicht,kämpft!!!

                Kommentar


                • #83
                  tach ock
                  da hilft dann nur noch ein sattelzug
                  mit der richtigen zugmaschiene :gut2:

                  natürlich müss man dann sein kombi umbauen aber mit der flex ist das wohl auch schnell gemacht :))
                  gruß schmuddel
                  wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

                  Kommentar


                  • #84
                    Die Kleinsattelzugmaschienen sind inzwischen durch die neu regelung des Führerschein BE leider völlig uninteressant geworden

                    Kommentar


                    • #85
                      tach ock
                      das ja auch blöde wollte gerade madams audi kombi mit dem dosenöffner bearbeiten :)) nen drehkrans findet man schon günstig :daumen:
                      gruß schmuddel
                      wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

                      Kommentar


                      • #86
                        Jetzt habe ich mir wirklich alle 87 Beiträge durchgelesen, aber keine SICHERE/BELEGTE Antwort auf die folgende Frage gefunden:
                        Darf ich mit meinem Polo einen Anhänger mit 100kmh Aufkleber ziehen, wenn ich damit nur 80 kmh fahre oder darf ich einen 100 kmh Anhänger nicht mal mehr leer ziehen, egal wie schnell ich fahre?
                        Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

                        Kommentar


                        • #87
                          du darfst nur 100 fahren wenn du die auflagen erfüllst. fährst du nur 80 ist es wurscht wenn dein zugfahrzeug zu leicht ist.
                          achja, ich habe die 86 beitrage nicht gelesen.

                          Kommentar


                          • #88
                            Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen
                            Jetzt habe ich mir wirklich alle 87 Beiträge durchgelesen, aber keine SICHERE/BELEGTE Antwort auf die folgende Frage gefunden:
                            Darf ich mit meinem Polo einen Anhänger mit 100kmh Aufkleber ziehen, wenn ich damit nur 80 kmh fahre oder darf ich einen 100 kmh Anhänger nicht mal mehr leer ziehen, egal wie schnell ich fahre?
                            So wie Matze es schreibt.

                            Du darfst letztendlich jeden Anhänger ziehen solange er nicht die Anhängelast des Zugfahrzeuges übersteigt.
                            Hier zählt das tatsächliche Gewicht.

                            Für die 100er Regelung muss das Zugfahrzeug 3mal soviel wiegen (leer)wie der Anhänger.(Achtung hier zählt jetzt das eingetragene maximal Gewicht!)
                            Tut er das nicht darfst du nur 80 fahren.

                            €: der Faktor 3 zählt nur bei ungebremsten Anhängern.

                            €2:
                            Ich lese das auch so beim Merkblatt vom TÜV raus- alternativ kannst du sonst da anrufen oder denen ne Mail schreiben.
                            Dann hast du deine verbindliche Aussage.
                            Zuletzt geändert von visual; 20.03.2019, 22:54.

                            Kommentar


                            • #89
                              So sehe ich das auch, aber ein guter Freund erzählte mir gestern, dass er seinen gebremsten Anhänger nicht mehr ziehen darf, wenn er ihn als 100km/h-Anhänger eintragen lässt. Und zwar gar nicht mehr; auch nicht, wenn er max. 80 km/h fährt. Das hätten ihm ein TÜV-Prüfer, der zum TÜV-en der Betriebsfahrzeuge vor Ort war, gesagt, als auch ein Angestellter bei der Zulassungsstelle.

                              Aber mein Verständnis ist auch, dass ich einen Anhänger (sofern die Anhängelast passt) IMMER ziehen darf!
                              Ich finde nur leider kein Dokument, aus dem das so klar hervorgeht.
                              Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

                              Kommentar


                              • #90
                                Das halte ich für ein Gerücht.
                                Solang die ZGM vom Anhänger die max eingetragene Anhängelast nicht überschreitet, ist es völlig Wurst an welchem Auto der hängt und oder was an V/max des Hängers eingetragen ist
                                Wieso ist am Ende vom "können",immer noch soviel Gelände übrig?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X