Anhänger mit 100 Kmh

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    Hi,

    ich bin etwas irretiert bezüglich der Regelung bei Anhänger mit 100 Zulassung und dem Zugfahrzeug. Stimmt es, wenn der Hänger 750Kg max. hat, dass das Zugfahrzeug, dann min. 2,5 Tonnen wiegen muss?
    Meiner Meinung nach nur, wenn ich auch 750Kg beladen habe. Hat meine Zugmaschiene nur 1,5 Tonnen, dann gehen max. ca. 440Kg... die 440kg müssen aber nicht im Schein eingetragen sein, sondern nur, dass er für 100kmh geeignet ist...

    So, verstehe ich Das zumindest: http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

    Jetzt hat mir gegenüber jemand behauptet, wenn der Hänger 750Kg n den Papieren stehen hat, dann muss das Zugfahrzeug immer ein Leergewicht von 2,5 Tannen haben, weniger würde nur gehen, wenn man den Hänger nach der 0,3 Formel in den Papieren auf 440Kg max. runter schreibt...

    verstehe ich jetzt nicht so, sondern ob es paßt liegt in der Verantwortung des Fahrers...:kratz:

    Hat jemand da checker wissen??? :))
    ______________________
    Dolor hic tibi proderit olim!

  • #2
    steht doch in deinem Link:

    "Zulässiges Gesamtgewicht"

    wenn dein Hänger also 750kg wiegt Ungebremst und ohne Stoßdämpfer ist, dann muss dein Fahrzeug die 2,5T leer haben.

    Also Hänger ablasten, keine Reifen älter als 6 Jahre und ABS im Zugfahrzeug.
    sonst gibt das keinen.

    oder du hohlst die die 100KMH zulassung mit einem anderen Fahrzeug, in der Hoffnung, dass wen du angehalten wirst, das keiner Merkt

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    • #3
      Zitat von visual Beitrag anzeigen
      steht doch in deinem Link:

      "Zulässiges Gesamtgewicht"

      wenn dein Hänger also 750kg wiegt Ungebremst und ohne Stoßdämpfer ist, dann muss dein Fahrzeug die 2,5T leer haben.

      Also Hänger ablasten, keine Reifen älter als 6 Jahre und ABS im Zugfahrzeug.
      sonst gibt das keinen.

      oder du hohlst die die 100KMH zulassung mit einem anderen Fahrzeug, in der Hoffnung, dass wen du angehalten wirst, das keiner Merkt
      das wiederspricht sich aber hiermit:

      • Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
      • Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.


      Der Hänger wiegt übrigens nur 100Kg leer... der Rest wäre Ladung... wenn man dann bis 750Kg gehen würde, dann hast Du recht... bei 400Kg würden aber 1,5T reichen...
      ______________________
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      • #4
        okay ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil.

        Ich habe grade nochmal in Ruhe auch beim TÜV nachgelesen, anscheinend gab es da mal eine Änderung die mein Prüfer damals nicht kannte.


        Aus dem PDF vom TÜV-Süd geht ganz klar Hervor:
        es ist dein Problem :))

        Also Hänger zum TÜV, Freigabe hohlen, Schild am Amt abhohlen und auf deine Verantwortung beladen.
        Also ist kein Ablasten mehr Nötig.
        darfst halt nur nicht über die 0,3 Regel beladen bzw wenn du mehr lädst, darfst du dann nur 80kmh fahren.

        Das mit dem eingetragenen Gespann war, soweit ich weiß, anscheinend nur Früher so.


        Ich bin dann die Tage auch direkt auch mal beim TÜV

        €:
        Besser verständlich ist das PDF

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        • #5
          Dem ist so. Ungebremster Hänger brauch bei 750kg für 100km/h dicke Zugmaschine.

          Es soll Leute geben, die fahren seit 7,2 Jahren mit dem 100er Zeichen und 1,6T Zugmaschine rum.
          www.reiseendurofestival.de

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          • #6
            Grad noch ein Kumpel gefragt, der gestern einen ungebremsten 750Kg zugelassen hat und es steht nur noch drin, dass er eine 100Kmh freigabe hat... sonst nichts... das entspricht dann, was TÜV und Dekra schreiben...
            ______________________
            Dolor hic tibi proderit olim!

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            • #7
              Zitat von Könich Beitrag anzeigen
              Dem ist so. Ungebremster Hänger brauch bei 750kg für 100km/h dicke Zugmaschine.

              Es soll Leute geben, die fahren seit 7,2 Jahren mit dem 100er Zeichen und 1,6T Zugmaschine rum.
              ist halt die Frage wie hoch der Beladen ist.Diese eingetragene Gespannregel scheint es wirklich nicht mehr zu geben.
              Also darfst du ganz legal mit dem 1,6T Fahrzeug den 100er Hänger fahren aber lediglich mit Gesamt 480KG beladen.


              €:
              Takatuka, nach dem was mittlerweile biem TüV steht, darfst du den auch mit 100KMH fahren dann darf er aber kpl. Beladen nur leergewicht vom Corsa x 0,3 kG wiegen. wenn du darüber belädst darfst du nur noch 80 Fahren.

              die Reglung die du beschreibst gibt es schon immer. So hätte ich mit dem Arosa theoretisch fast ein leeren PKW-Transporter ziehen dürfen :))


              €²: Diese Bindung an ein Zugfahrzeug gibt es schon seit 2005 nichtmehr.
              Eine Bindung an ein spezielles Zugfahrzeug ist entfallen nach der Änderung der 9. Ausnahmeverordnung vom 7. Oktober 2005.
              Zuletzt geändert von visual; 19.04.2017, 12:56.

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              • #8
                Ich musste damals den 750kg Hänger ablasten für die 100KMH. Wenn das jetzt anders ist, ist das mal eine sinnvolle Neuregelung.
                ... und ich grüße Tante Jutta aus Wuppertal.

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                • #9
                  Zitat von Takatuka
                  Ich darf allerdings nur 80 km/h :wait: in D damit fahren (in anderen Ländern darf man teilweise auch schneller fahren).
                  Wenn dein Hänger für 100 geeignet ist und Du nach der 0,3 Regel belädst, dann kannst auch 100 fahre. Hast du mehr gelanden, dann nur 80 aber bis 750Kg... oder hast Du 100 gemeint?
                  ______________________
                  Dolor hic tibi proderit olim!

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                  • #10
                    Zitat von visual Beitrag anzeigen
                    ist halt die Frage wie hoch der Beladen ist.Diese eingetragene Gespannregel scheint es wirklich nicht mehr zu geben.
                    Also darfst du ganz legal mit dem 1,6T Fahrzeug den 100er Hänger fahren aber lediglich mit Gesamt 480KG beladen.


                    €:
                    Takatuka, nach dem was mittlerweile biem TüV steht, darfst du den auch mit 100KMH fahren dann darf er aber kpl. Beladen nur leergewicht vom Corsa x 0,3 kG wiegen. wenn du darüber belädst darfst du nur noch 80 Fahren.




                    €²: Diese Bindung an ein Zugfahrzeug gibt es schon seit 2005 nichtmehr.


                    Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapa talk

                    die Reglung die du beschreibst gibt es schon immer. So hätte ich mit dem Arosa theoretisch fast ein leeren PKW-Transporter ziehen dürfen :))


                    Das stimmt so nicht ganz.
                    Kommt doch drauf an, was das zugfahrzeug als max. Anhängelast eingetragen hat.

                    Z.b. Dein Arosa hat ungebremst 500kg und gebremst Anhängelast 850kg eingetragen.
                    Angenommen :
                    Jetzt wiegt der Leere Anhänger 855 kg. Dann darfst den nicht am Arosa oder sonst ein Pkw ziehen.
                    Oder hab ich an Deine Aussage was falsch interpretiert?
                    Zuletzt geändert von michl11; 19.04.2017, 13:58.
                    Wieso ist am Ende vom "können",immer noch soviel Gelände übrig?

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                    • #11
                      Zitat von michl11 Beitrag anzeigen
                      Kommt doch drauf an, was das zugfahrzeug als max. Anhängelast eingetragen hat.
                      Richtig, das zulässige zug gesamtgewicht darf nicht überschritten werden... hatte ich jetzt auch vernachlassigt... der Arosa wiegt so um die 900Kg dann dürfte er aber trotzdem ein 750Kg Hänger mit 100 ziehen, wenn er 270Kg nicht überschreitet... 2 Enduros sollten da evtl. grad noch gehen... eine aber bestimmt...
                      ______________________
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                      • #12
                        Nein dann darf ich den natürlich nicht ziehen.
                        Aber wenn er leer 850kg wiegt schon :)

                        Natürlich muss auch die Anhängelast passen.

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                        • #13
                          Hier wird viel durcheinander geworfen... Alte Regelung (feste eingetragene Kombination Zugfahrzeug + Anhänger), zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast...


                          Zitat von KLXChris Beitrag anzeigen
                          der Arosa wiegt so um die 900Kg dann dürfte er aber trotzdem ein 750Kg Hänger mit 100 ziehen, wenn er 270Kg nicht überschreitet
                          Nein, darf er nicht: Die Rechnung wird tatsächlich mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers gemacht, und nicht mit der tatsächlichen Anhängelast. Das ist bekloppt, aber die Regel.
                          Hier schön zusammengefasst: https://www.tuev-nord.de/de/privatku...kmh-zulassung/

                          Achten Sie auf Ihr Gewicht Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab
                          Dazu kommen natuerlich noch andere Faktoren wie Alter der Reifen, ABS am Zugfahrzeug etcetc.
                          Zuletzt geändert von TheBlackOne; 19.04.2017, 16:08.

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                          • #14
                            Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
                            Hier wird viel durcheinander geworfen... Alte Regelung (feste eingetragene Kombination Zugfahrzeug + Anhänger), zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast...



                            Nein, darf er nicht: Die Rechnung wird tatsächlich mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers gemacht, und nicht mit der tatsächlichen Anhängelast. Das ist bekloppt, aber die Regel.
                            Hier schön zusammengefasst: https://www.tuev-nord.de/de/privatku...kmh-zulassung/



                            Dazu kommen natuerlich noch andere Faktoren wie Alter der Reifen, ABS am Zugfahrzeug etcetc.
                            So hatte ich das auch in Erinnerung. ..
                            Mir is eh egal. Ich darf alle möglichen Kombinationen fahren [emoji12]

                            Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk
                            Wieso ist am Ende vom "können",immer noch soviel Gelände übrig?

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                            • #15
                              Genau, das steht auch im vorher verlinkten TÜV Süd Text "Bei Anhängern ohne eigene Bremse oder ohne hydraulische Schwingungsdämpfer ist das zulässige Gesamtgewicht auf das0,3-fache(30Prozent)des Zugwagen-Leergewichts limitiert."

                              Also für leichte Zugfahrzeuge besser gebremste Anhänger, dann darf man 110, bzw120% mit 100 km/h Ziehen. Aber immer dran denken, die 100km/h gelten nur auf Autobahnen und mehrspurigen Kraftfahrstraßen. Sonst sind auch bei 100er Zulassung nur 80 angesagt.
                              Unbekannt bekannt

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