Wie lange darf eine Reparatur auf Garantie vom Händler dauern?

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    Liebe Enduristi:

    Folgender Sachverhalt:

    - AJP Moped gebraucht gekauft (knapp 2 Jahre alt, 3200km) beim Händler im November 2016 mit frischer Inspektion
    - Ostern 2017 (nach 240km) ist es plötzlich kaputt. Es nimmt kein Vollgas mehr an und 'fällt' in sich zusammen beim Vollgas geben.
    - Natürlich wurde erstmal selbst alles überprüft. Ein AJP Händler war sogar vor Ort und hat mit geschaut und verschiedenste Teile von seinem AJP Modell auf meiner ausprobiert....ohne Erfolg
    - Zu dem Händler haben wir das Moped dann auch gebracht. Dieser hat nochmals alles ausser Motor spalten ausprobiert und zu guter letzt das Ölsieb ausgebaut, in dem sich mehrere große und kleine Metallstücke befanden.
    - Also Anfang Juni den ursprünglichen Händler kontaktiert und Moped dahin gebracht* (330km auf eigene Kosten)
    - Dieser sagte zu, sich mit dem Moped in der folgenden Woche zu beschäftigen und sich umgehend zu melden.
    - Dann passierte erstmal 2 Wochen nichts. Erst auf Nachfrage kam der Zwischenstand: Kolben und Zylinder ok und er wartet auf Spezialwerkzeug von AJP um das Kurbelwellen Gehäuse zu öffnen.
    - weitere Wochen vergingen und wieder erst auf mehrere Nachfragen kam das Ergebnis, er hätte nichts gefunden und wartet noch auf Ersatzteile* (Vermutlich ein Dichtsatz) und meldet sich in der nächsten Woche, wenn ich das Moped abholen kann.
    - Das ist aber auch schon wieder 3 Wochen her. Auf emails wird nicht geantwortet, Anrufe werden nicht angenommen, bzw es wird nicht zurück gerufen.

    - Als Entschädigung für die gefahrenen km wurde uns freies fahren für ein WE auf seinem Gelände angeboten (Was ich grundsätzlich in Ordnung gefunden hätte).

    Nun zu meiner Frage: Was würdet ihr in dem Fall tun? Vom Kauf zurück treten? Weitere Maßnahmen ankündigen? Frist setzen? Anwalt hinzuziehen?

    Ich würde das Moped eigentlich sehr gerne wieder haben, intakt natürlich. Aber wenn das so weiter geht, bringt es ja nur mehr Ärger mit sich. Theoretisch hätte ich einige tolle Enduro Veranstaltungen dieses Jahr verpasst.

  • #2
    tach ock
    so ist das wenn man sich exoten kauft
    viel ärger viel warten undundund
    ich würde da nu fristen setzen lassen und das per anwalt damit das rechtens ist und als einschreibe sonst heist das hab ich nie bekommen
    gruß schmuddel
    wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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    • #3
      Ich bin selber Händler allerdings nicht für Fahrzeuge aber an den gesetzlichen Regelungen ändert dies ja nichts.
      Zumal ist erstmal Garantie von Gewährleistung ganz klar zu trennen. Dieses ist nicht annähernd das selbe. Um es kurz zu fassen, du hast bei Garantie keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag und es ist zu klären ob der Händler das Fahrzeug überhaupt mit Garantie verkauft hat und im welchen Umfang die Garantie gilt.
      Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Verkäufers oder vom Hersteller und ist nicht gesetzlich geregelt!

      Für dich wäre die Gewährleistung das interessante, zu dieser ist jeder Händler gesetzlich verpflichtet.
      Und zwar gilt die Gewährleistung 2 Jahre kann aber bei Gebrauchten Artikeln auf 1 Jahr herabgesetzt werden. ABER und das ist ausschlaggebend! Die Gewährleistung betrifft nur Schäden die schon bei Kauf bzw. bei Übergabe vorhanden waren oder Mängel die vorhanden waren wodurch es zu dem Schaden gekommen ist. Sonst nicht!
      Der Händler muss die ersten 6 Monate der Gewährleistung beweisen das kein Schaden vorlag. Nach 6 Monaten dreht sie die Beweislast zu Gunsten des Händler denn jetzt muss der Käufer beweisen das ein Schaden schon bei Übergabe vorhanden war etc. Das ist meistens sehr schwierig oder es muss ein teures Gutachten gemacht werden.
      Bei der Gewährleistung hast du ein Recht vom Rücktritt des Kaufvertrags und kannst sogar Schadenersatz Ansprüche Geltend machen ( bezahlte Veranstaltungen wo du deswegen nicht hin kannst etc. Würde ich vom Anwalt klären lassen!)
      Jetzt ist die große Frage ob du den Defekt innerhalb der ersten 6 Monate auftrat und du es dem Händler auch mitgeteilt hast?

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      • #4
        Danke schonmal. Ich habe 1 Jahr Gewährleistung laut Kaufvertrag (Hab ich oben falsch benannt) und der Schaden ist innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten. Und gemeldet wurde es auch. Aber aufgrund der weiten Anreise, wollte ich den Schaden erstmal hier in der Nähe abklären lassen. Möglicherweise hätte es ja auch was kleines sein können und die Fahrt hätte sich nicht gelohnt.

        Die Frage, ob der Schaden (wo ja noch immer nicht klar ist, wo das Problem lag/liegt) schon vorher da war, ist schwer zu beantworten. Probefahrt beim Kauf und auch die ersten Fahrten waren ja in Ordnung.

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        • #5
          Du hättest die Maschine auch vom Händler abholen lassen können. Wie er das macht ist sein Problem.

          Ich würde an deiner stelle dem Händler per Einschreiben eine Frist zur Nachbesserung setzen. 1 Woche bis 1 Monat jenachdem. Ich würde 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens angemessen finden. Es ist ja auch schon genug Zeit vergangen. Da schreibst auch rein das wenn der Händler innerhalb der Frist nicht Nachbessert oder einen Austausch liefert du vom Kaufvertrag zurück trittst.

          Wenn du Glück hast ist die Sache so schnell erledigt wenn du Pech hast wird er sich dagegen wehren.
          Meiner Ansicht nach musst du aber diesen Schritt gehen.

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          • #6
            ich fänds klüger wenn jemand aus der Nähe dort vorbeifährt und mal Bescheid sagt, dass sowas keine gute Werbung ist und der mal ausn Puschen kommen sollte-:who:
            wo ist denn der Händler?
            endlich bedingungsloses Grundeinkommen
            www.kaputnik.de

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            • #7
              Darf ich mal fragen was das für ne AJP war?

              Also den Motor einer PR5 LC kann man m.E. ohne Spezielwerkzeug zerlegen und wieder zusammen bauen...

              Ansonsten finde ich es schon komisch...

              Zuert "das Ölsieb ausgebaut, in dem sich mehrere große und kleine Metallstücke befanden" und dann später doch nix gefunden ?
              Die von AJP verwendeten Motoren sind doch keine "Raketentechnik", da muss man doch die Teile finden die sich aufgelöst haben?

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              • #8
                Es war/ist eine AJP PR4 240. Eigentlich sehr langlebig und unkapputbar. Aber da hatte ich wohl wieder Glück. Das ganze kommt uns ja auch sehr komisch vor. Deswegen leiten wir heute weitere Maßnahmen ein. Die Metallstücke sind wirklich nicht so klein, als das man übersehen könnte wo die herkommen. Ich versuche mal ein Bild hochzuladen.

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                • #9
                  Zitat von Krümel Beitrag anzeigen
                  Es war/ist eine AJP PR4 240. Eigentlich sehr langlebig und unkapputbar.
                  Stimmt, mit etwas Pflege ist der PR4 Motor eigentlich wirklich unkaputtbar...
                  Ist - glaube ich - ein Honda Nachbau. Davon wurden wahrscheinlich schon Millionen gebaut...

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                  • #10
                    Ja. Merkwürdig. Bin mal gespannt wie das ausgeht. Bild hochzuladen klappt nicht. Ich werde berichten.

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                    • #11
                      Schreiben mit einer Frist ist seit 2 Wochen raus. Keine Reaktion bisher. Nach dem 1.11. muss die Angelegenheit leider zum Anwalt.

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                      • #12
                        Bekannter von mir fährt auch ne 240er AJP und schwärmt davon. Großartig was dran gemacht hat er glaube ich auch noch nicht.

                        Ich würde mir einen Hänger nehmen, hin fahren, klingeln, Schreck im Gesicht des Futzis genießen, mein Moped aufladen und ihm mitteilen, dass er die Rechnung für die Reperatur bekommt, da er es ja selber nicht in halbwegs angemessener Zeit hinbekommt. (Geschweige denn einfach die Wahrheit sagt)
                        So etwas ist für mich kein Dienstleister, sondern ein Amateur der versucht den Fachmann zu geben. Da darf man auch mal ehrlicher werden. Und im Zweifel natürlich alles weitere über den Anwalt laufen lassen. Ärgerlich sowas.

                        Viel Glück!:gut2:
                        Wer später bremst... fliegt schneller auf die Fresse! :psy:

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                        • #13
                          Ich denke, entweder würde hier vom Händler kaputt repariert, oder wir kennen nur eine Seite der Geschichte (no offence!)

                          Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

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                          • #14
                            Die Angelegenheit ist jetzt beim Anwalt. Von Seiten des Händlers ist seit 8 Wochen nichts passiert. (Da hieß es: Wir melden uns nächste Woche, wenn das Motorrad abholbereit ist). Keine Meldung, keine eMail, kein Anruf. Auf FB ist er aber aktiv, also werden Mails etc. auch gelesen.

                            Wäre es nicht so ewig weit, wäre ich schon längst da gewesen.

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                            • #15
                              Zitat von Krümel Beitrag anzeigen

                              Auf FB ist er aber aktiv,
                              Dann schreib da mal offen für alle lesbar den Tollen Service den er bietet .
                              dann kaufen bestimmt noch viel mehr bei ihm .....

                              Frau Edit meinte man könne
                              nun mal offen darüber " sprechen "'wer da so ignorant ist .
                              Die Handwerkskammer wird's auch interessieren

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