Impressum

Einklappen

Dieses Impressum wurde zuletzt am 28. März 2023 aktualisiert.

Der Eigentümer dieser Website ist:

enduroforum.eu
Dr. Mark Seeger
Amrumer Str. 4
64839 Münster
Germany

USt-IdNr.: DE315056200

www.enduroforum.eu
Tel.: +49 60 71 - 60 77 041
Fax: +49 60 71 - 60 77 042

Neuzulassung Sportenduro

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Na klar, aber das Moped muss ja eh immer top gewartet und STVO-tauglich sein.:holy:
    Zudem kann der TÜV-Prüfer ja dann auch gleich mal das Fahrwerk checken und den Vergaser - soweit vorhanden - einstellen.
    Zuletzt geändert von Burki; 02.01.2018, 14:12.
    Wenn man Tiere nicht essen soll, weshalb sind die dann aus Fleisch?

    Kommentar


    • #17
      Bei der Erstzulassung ist die HU nicht notwendig ........ also erstmal zwei Jahre Ruhe :daumen:
      Bier - Lehrling (Status 1. Lehrjahr) :holler:

      Kommentar


      • #18
        Zitat von Gaso Beitrag anzeigen
        da muß man aber den Spass mit der HU noch einrechnen.
        alle zwei Jahre...
        E-power is no crime

        the real GasGas ist gone RIP, now they say GasGas to red KTM

        Kommentar


        • #19
          Zitat von mister brain Beitrag anzeigen
          Bei der Erstzulassung ist die HU nicht notwendig ........ also erstmal zwei Jahre Ruhe :daumen:
          Waren das nicht 3 Jahre?
          Oder war das nur beim Auto so?

          €: okay ist nur beim PKW so

          Mal davon ab könnte man beim Verkauf Probleme bekommen - siehe Abgasklasse bei Neuzulassung.
          Zuletzt geändert von visual; 02.01.2018, 15:45.

          Kommentar


          • #20
            Zitat von visual Beitrag anzeigen
            Mal davon ab könnte man beim Verkauf Probleme bekommen - siehe Abgasklasse bei Neuzulassung.
            richtig, selbst wenn man das moped nicht dauerhaft zulassen möchte sollte man zumindest kurzzeitig zulassen damit eine erstzulassung in den papieren steht.

            Kommentar


            • #21
              Ok geht klar, danke für eure Hilfe:gut2:
              und ja, geht um eine Neue also macht es wirklich Sinn, dass dann im Schein eine EZ drin steht..
              Youtube: https://www.youtube.com/channel/UChP...eKqOLP7gbZLrIA

              Kommentar


              • #22
                tach ock
                jo einmal zulassen damit sie mindestens eine tageszulassung hat in 2 jahren krigst die dann nie wieder zugelassen wegen abgasnorm und so und der wiederverkaufswert ist auch höher
                gruß schmuddel
                wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

                Kommentar


                • #23
                  Lass das Dingen doch angemeldet und geniesse die Diebstahlversicherung.
                  Wer sagt den, dass Du nach 2 Jahren zum Tüv musst?
                  Der Diebstahlversicherung ist es egal. Und der MX Strecke auch
                  www.reiseendurofestival.de

                  Kommentar


                  • #24
                    Zitat von Könich Beitrag anzeigen
                    Lass das Dingen doch angemeldet und geniesse die Diebstahlversicherung.
                    Wer sagt den, dass Du nach 2 Jahren zum Tüv musst?
                    Der Diebstahlversicherung ist es egal. Und der MX Strecke auch

                    Ich meine wir haben das schonmal vor ein paar jahren diskutiert...war da nicht was mit Fristen die ablaufen und dann braucht man ne Komplett oder einzelabnahme wenns zulange ohne tüv war? Jo..der versicherung ists egal
                    Sprüche aus meiner Kindheit:
                    Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


                    Kommentar


                    • #25
                      Hallo, ich hab letztens (November) meine 500er zum Tüv gebracht und ihn auch bekommen. Der letzte Tüv des Motorrads war im Juni 2016 abgelaufen. Man zahlt eine keine Gebühr (knapp 20€ waren das, glaube ich) und gut is. Gab also keine Probleme bei etwa 1,5 Jahren ohne Tüv.
                      Allerdings bin ich auch der Meinung, auf jeden Fall das Moped anzumelden...

                      Kommentar


                      • #26
                        Wenn der TüV abgelaufen ist, haben manche Kommunen die Masche ein Ordnungsgeld zu verhängen. Das stellen Manche beim abmelden fest.
                        Hab damals bei meiner Vollcrossenduro gezittert, da war der TüV 5 Jahre abgelaufen.

                        Würde vorher googlen oder erfragen, wie es die jeweilige Kommune handhabt. Den meisten ist es allerdings Wurst.
                        ... und ich grüße Tante Jutta aus Wuppertal.

                        Kommentar


                        • #27
                          Das entbärt aber jeglicher rechtlichen Grundlage.
                          Wenn ich ohne gültige HU das KFZ im öffentlichen Verkehrsraum führe, dann ist die Grundlage für ein Bußgeld erfüllt.
                          Wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum bewegt wird, dann braucht es auch keine gültige HU.
                          :holy:Geschwindigkeit stabilisiert oder, wer schnell genug fährt hat keine Zeit zum stürzen!:kratz:

                          Kommentar


                          • #28
                            Zitat von donktm Beitrag anzeigen
                            Das entbärt aber jeglicher rechtlichen Grundlage.
                            Wenn ich ohne gültige HU das KFZ im öffentlichen Verkehrsraum führe, dann ist die Grundlage für ein Bußgeld erfüllt.
                            Wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum bewegt wird, dann braucht es auch keine gültige HU.
                            Tja folgendes Argument tritt da aber eher in Kraft:
                            Wenn denn Fahrzeug für den Straßenverkehr angemeldet ist, so muss es auch TÜV haben.
                            Denn du könntest damit ja im Straßenverkehr teilnehmen.

                            Leider selbst auch schon die Erfahrung gemacht [emoji16]

                            Kommentar


                            • #29
                              Was ist denn wenn man aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug nicht zur HU vorführen kann?
                              Da hätte ich mir glaube ich den Spaß eine Anwaltes geleistet bei dem geringen Streitwert.
                              :holy:Geschwindigkeit stabilisiert oder, wer schnell genug fährt hat keine Zeit zum stürzen!:kratz:

                              Kommentar


                              • #30
                                Zitat von donktm Beitrag anzeigen
                                Was ist denn wenn man aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug nicht zur HU vorführen kann?
                                Da hätte ich mir glaube ich den Spaß eine Anwaltes geleistet bei dem geringen Streitwert.
                                Dann musst du es halt Abmelden.


                                Hatte ich auch überlegt Aber das Netz ist da ziemlich eindeutig, haben wohl schon reichlich probiert.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X