Erfahrung mit Husqvarna TE 250i (Modell 2018)
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Zitat von visual Beitrag anzeigenDie ersten 6 Monate muss dein Händler dir beweisen dass der Defekt nicht schon war.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand."Power is nothing, without control"
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Zitat von matze234 Beitrag anzeigenund das gilt auch bei sportmotorrädern....wäre mir neu. es sei denn ihr fahrt die dinger im TÜV-Zustand."Power is nothing, without control"
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Das gilt auch für Sportmotorräder.
Dafür sind die Dinger ja gebaut.
Gedrosselt oder nicht ist ja nur für die legale Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum interessant.
Auf ein MX Motorrad gibt es auch Gewährleistung.
Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden.
Hatte schon 2 mal den Fall das ein Händler es nicht auf eine gerichtliche Feststellung ob das wirklich so ist ankommen lassen wollte.
Haben dann jedesmal vorher bei gegeben bevor es noch teurer für sie wird.Zuletzt geändert von donktm; 12.03.2018, 12:28.:holy:Geschwindigkeit stabilisiert oder, wer schnell genug fährt hat keine Zeit zum stürzen!:kratz:
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TPI 300 mit jetzt 27h.
Die Probleme kenne ich so nicht.
Ob deine Pumpe geht kannst du ganz einfach mit dem Wakeup Stecker für die Ölpumpe testen. Findest du alles im Handbuch beschrieben.
Wenn alles montiert ist sollte der kleine transparente Schlauch nach der Pumpe auf keinen Fall Luftblasen haben !!!
Gleich wie, nach den Betriebsstunden darf das auf keinen Fall sein. Wichtig am Ende das es vernünftig und schnell geregelt wird.Bayrisch ist wie Latainisch, nur die Intelligenten sprechen es
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Zitat von matze234 Beitrag anzeigenund das gilt auch bei sportmotorrädern....wäre mir neu. es sei denn ihr fahrt die dinger im TÜV-Zustand.
Die gilt immer für Endverbraucher, und kann vom Händler nicht ausgeschlossen werden. Die Muss der Händler ja sogar beim Gebrauchtkauf Geben, nur kann sie da auf 12 Monate verkürzt werden. Die Gewährleistung umfasst halt nur Mängel die beim Kauf schon vorhanden oder ursächlich schon vorhanden wahren. Die 1. 6 Monate muss der Händler beweisen das der Mangel beim kauf noch nicht vorhanden war, danach der Käufer. Also hat man auf alle fälle die 1. 6 Monate fast immer das recht auf seiner Seite. In so einem Fall dürfte ja klar sein das schon bei Übergabe was im argen war, sonst würde ja der Kolben nicht so schlecht ausschauen. Normal läuft so ein Ding ja deutlich Länger und sieht das ganze auch nach wesentlich mehr Stunden noch besser aus. Folglich Mangel schon bei Übergabe angelegt und muss vom Händler beseitig werden. Ob der Händler dann seine kosten vom Hersteller bezahlt bekommt kann mich als Kunde egal sein, aber in der Regel sollte das der Händler dann vom Hersteller bezahlt bekommen. Bzw. wird gutgeschrieben und mit den nächsten Rechnungen verrechnet.Unbekannt bekannt
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Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigenWas für Öl wurde gefahren? Einige Öle dürfen in Getrenntschmierungen nicht gefahren werden. Die Bilder im offroadforum sehen sehr stark nach ölmangel aus. Glück für dich dass der Händler den Fehlerspeicher ausgelesen hat und eine Inspektion. Vllt gibt's js einen kompletten Motor neu. Denn durch Ölmangel leidet nicht nur die Kolben Zylinder Garnitur.Gruß Marcus
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