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100 kmh an schweizer Anhänger

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  • 100 kmh an schweizer Anhänger

    Hallo Zusammen

    ich kann nicht nur dumme Fragen über meine Enduro stellen sondern auch über andere Sachen :))

    Folgendes:
    Ich habe vor ein paar Wochen bei meinem Vater in Deutschland einen Anhänger zum Motorradtransport geholt. Den ganz brav in der Schweiz verzollt und jetzt dann nächste Woche zum Schweizer TÜV und hier anmelden.
    Der Anhänger hat in Deutschland ne 100kmh Zulassung gehabt, das gilt aber in der Schweiz nicht.
    Den Wisch von der Dekra für die 100kmh Zulassung habe ich, da steht aber nur der Anhänger mit Typ und Fahrgestellnummer drin, aber kein Kennzeichen.
    Somit sollte das ganze auch mit Schweizer Kennzeichen noch gültig sein, oder ?

    Das andere ist, dass der Anhänger eigentlich ein zulässiges Gesamtgewicht von 600kg hat. Für die 100kmh Zulassung wurde das auf 450 kg reduziert.. aber nur in dem Dekrawisch, nicht in den offziellen Fahrzeugpapieren.
    ich verstehe das einfach so, dass bis 450kg ich 100kmh fahren darf und bis 600kg darf ich immer noch fahren, einfach nur noch 80
    seh ich das richtig oder haben die da damals nen Fehler gemacht mit der 100kmh Zulassung?

    Danke schonmal für eure Hilfe

  • #2
    Ich bin weder TÜV-Prüfer noch Fachanwalt.
    Ich bin noch nicht mal Schweizer [emoji23]
    Da das Fahrzeug in der Schweiz neu zugelassen wurde und du (meines Wissens) in der Schweiz mit Anhänger sowieso nur 80 fahren darfst kannst du mit dem DEKRA Wisch in der Schweiz nichts anfangen.
    Was in deinen neuen Papieren steht zählt also.
    Gesamtgewicht 600 kg und 80 kmh Höchstgeschwindigkeit

    Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

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    • #3
      Also was in der Schweiz gilt ist klar, 80kmh und fertig.
      Aber was ist, wenn ich nach Deutschland fahre? Ich habe ja den Fetzen noch, wo die 100kmh auf den Anhänger mit der Fahrgestellnummer zulässig sind. Nur stehen im Fahrzeugschein die 600kg Gesamtgewicht und nicht 450kg wie bei dem von der Dekra.
      Die Hauptfrage ist eigentlich, muss im Fahrzeugschein das Gewicht stehen wie in der 100kmh Zulassung oder ist das sozusagen als Stufe gedacht. Bis zu 450kg darf ich 100 fahren und dann zwischen 450 und 600kg noch 80?

      Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

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      • #4
        Es ist ja jetzt ein Schweizer Fahrzeug mit Schweizer Papieren wo die Schweizer Gesetze zugrunde liegen.
        Meiner Meinung nach sind die "alten" Dokumente nicht mehr gültig. Weder in der Schweiz noch in Deutschland.

        Oder anders formuliert. Du hast jetzt ja keine gültigen deutsche Papiere mehr. Die sind mit der Ummeldung erloschen.
        Jetzt zählt nur noch was in den schweizer Papieren steht. Auch außerhalb der Schweiz.

        Diese Stufen Regelung (die du versuchst dir schönzureden lol) gibt's garantiert nicht.

        Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

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        • #5
          in deutschland hätte man "bei nächster gelegenheit" eh die werte von dem dekrazettel in die papiere übertragen lassen müssen. dann wären auch nur noch 450kg und 100kmh drin gestanden.

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          • #6
            Ich hatte mal vor einiger Zeit eine ähnlichen Irrtum, deshalb vergiss es. Wenn Du das Gutachten selber eingeholt hättest, dann hättest Du auch dafür unterschreiben müssen, dass das Gutachten allein nicht für Tempo 100 berechtigt, sondern es muss von der Zulassungsstelle eingetragen werden und die bekommst eine 100 Plakette mit Amtssiegel. Wäre es eine deutsche Zulassung würden sie das Ding auf 450kg ablasten und du dürftest mit einem Zugfahrzeug mit mind. 1500kg Leergewicht 100 kmh fahren. Aber in Schweizer Papieren werden die dir nichts eintragen oder gar neue ausgeben!!! Da die Schweiz nicht mal in der EU ist, geht wohl gar nichts.

            Haste kein Kumpel in DE wo Du da Ding zulassen kannst?
            ______________________
            Dolor hic tibi proderit olim!

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            • #7
              Zitat von Tracer Beitrag anzeigen
              Es ist ja jetzt ein Schweizer Fahrzeug mit Schweizer Papieren wo die Schweizer Gesetze zugrunde liegen.
              Meiner Meinung nach sind die "alten" Dokumente nicht mehr gültig. Weder in der Schweiz noch in Deutschland.

              Oder anders formuliert. Du hast jetzt ja keine gültigen deutsche Papiere mehr. Die sind mit der Ummeldung erloschen.
              Jetzt zählt nur noch was in den schweizer Papieren steht. Auch außerhalb der Schweiz.

              Diese Stufen Regelung (die du versuchst dir schönzureden lol) gibt's garantiert nicht.

              Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
              das ich mir diese Stufenreglung probiere zusammenzubasteln ist mir schon klar, wäre ja zu schön
              aber es ist auch möglich, mit nem in der Schweiz zugelassenen Anhänger die 100kmh Reglung für Deutschland zu bekommen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob eben die Zulassung die ich schon habe immer noch gültig ist, oder ob ich mir die jetzt dann nochmal neu holen müsste (Hier https://www.tcs.ch/de/kurse-fahrzeug...-tempo-100.php)


              Zitat von b-joe Beitrag anzeigen
              in deutschland hätte man "bei nächster gelegenheit" eh die werte von dem dekrazettel in die papiere übertragen lassen müssen. dann wären auch nur noch 450kg und 100kmh drin gestanden.
              das ist eben nicht passiert. Dekrazettel ist von 2014, letzter TÜV in Deutschland 2017. und im Dekrazettel ist zwar nen "Beiblatt" für die Eintragung der 100kmh Zulassung in den Fahrzeugpapieren, aber da steht kein geändertes Gewicht drin. Irgendwer hat da geschlampt anscheinend.


              Zitat von KLXChris Beitrag anzeigen
              Ich hatte mal vor einiger Zeit eine ähnlichen Irrtum, deshalb vergiss es. Wenn Du das Gutachten selber eingeholt hättest, dann hättest Du auch dafür unterschreiben müssen, dass das Gutachten allein nicht für Tempo 100 berechtigt, sondern es muss von der Zulassungsstelle eingetragen werden und die bekommst eine 100 Plakette mit Amtssiegel. Wäre es eine deutsche Zulassung würden sie das Ding auf 450kg ablasten und du dürftest mit einem Zugfahrzeug mit mind. 1500kg Leergewicht 100 kmh fahren. Aber in Schweizer Papieren werden die dir nichts eintragen oder gar neue ausgeben!!! Da die Schweiz nicht mal in der EU ist, geht wohl gar nichts.

              Haste kein Kumpel in DE wo Du da Ding zulassen kannst?
              die 100kmh Plakette mit Siegel von aus NRW hab ich. Die hat der Prüfer meinem Vater so in die Hand gegeben, da sie nirgends an den Anhänger passt :)) die liegt jetzt so im Ordner.
              Ich hätte den Hänger auch auf meinen Vater in D zugelassen lassen können, aber das gibt hier Probleme. Ich darf offiziell nicht mit nem Ausländischen Fahrzeug rumfahren, sonst bescheisse ich die Schweizer ja um ihre Steuern etc. Würde bestimmt ne ganze Weile gut gehen, aber irgendwann gäbs bestimmt Ärger, da ich mit dem Anhänger ja regelmässig über die Grenze fahre und da der Zoll irgendwann bestimmt mal guckt.

              Ich habe das Dokument hier von der Dekra:

              Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Dekra-001.jpg
Ansichten: 1
Größe: 50,5 KB
ID: 907040Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Dekra-002.jpg
Ansichten: 1
Größe: 35,9 KB
ID: 907041

              Da steht nirgends, auf welches Nummernschild der Anhänger angemeldet ist.
              ich werde damit einfach mal so lange fahren, bis die Polizei mich vllt irgendwann mal anhält (das kann ja auch ewig dauern) und dann sehen kostet ja sonst fast eh nix in Deutschland :))

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              • #8
                Zitat von Alex21 Beitrag anzeigen
                aber es ist auch möglich, mit nem in der Schweiz zugelassenen Anhänger die 100kmh Reglung für Deutschland zu bekommen.
                Das glaube ich nicht da es in der Schweiz diese 100 kmh Regel schlicht und ergreifend nicht gibt.

                Es würde in deinem Fall also nur dann funktionieren wenn der Hänger wieder in Deutschland zugelassen werden würde

                Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

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                • #9
                  Zitat von Tracer Beitrag anzeigen
                  Das glaube ich nicht da es in der Schweiz diese 100 kmh Regel schlicht und ergreifend nicht gibt.

                  Es würde in deinem Fall also nur dann funktionieren wenn der Hänger wieder in Deutschland zugelassen werden würde

                  Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
                  die 100kmh darf man dann auch nur in Deutschland fahren. In der Schweiz muss man immer 80 fahren.
                  siehe hier: https://www.tcs.ch/de/kurse-fahrzeug...-tempo-100.php

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                  • #10
                    Einfach mal nach Frankreich fahren. Dort düsen alle mit 130 km/h (Gespanne unter 3,5 Tonnen) über die Bahn, sogar ohne den Segen und das Theater (Ablastung, andere Stoßdämpfer) einer deutschen Kfz-Prüforganisation.
                    It ain't over until the fat lady sings

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                    • #11
                      Zitat von Dan#44 Beitrag anzeigen
                      Einfach mal nach Frankreich fahren. Dort düsen alle mit 130 km/h (Gespanne unter 3,5 Tonnen) über die Bahn, sogar ohne den Segen und das Theater (Ablastung, andere Stoßdämpfer) einer deutschen Kfz-Prüforganisation.
                      da fahr ich nächsten Freitag hin mal sehen wie sich der Hänger bei 130kmh macht mit Motorrad, sollte aber kein Problem sein. Mein Vater hat den schon deutlich höher getestet..
                      Aber da ich halt ab und zu auch nach Deutschland fahren werde muss ich mich leider auch damit herumschlagen :kratz:

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                      • #12
                        Zitat von Dan#44 Beitrag anzeigen
                        Einfach mal nach Frankreich fahren. Dort düsen alle mit 130 km/h (Gespanne unter 3,5 Tonnen) über die Bahn, sogar ohne den Segen und das Theater (Ablastung, andere Stoßdämpfer) einer deutschen Kfz-Prüforganisation.
                        Ich glaube (weiß es aber nicht sicher) in F darf man mit dem deutschen Hänger nur das fahren was drauf steht. Also 80 oder 100. Wenn du schneller fährtst und es passiert was, dann kann sich deine Versicherung "quer" stellen weil der Hänger ja nur für 80/100 zugelassen ist.

                        Richtig ist, in F fahren normalerweise alle 130. Mache ich natürlich auch immer, hat bisher auch noch keinen (franz. Polizisten) interessiert...

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                        • #13
                          Zitat von Alex21 Beitrag anzeigen
                          Irgendwer hat da geschlampt anscheinend.
                          auf jeden fall dein vater weil er nicht bei der zulassungsstelle war zum ändern der papiere und er den aufkleber nicht angebracht hat.
                          ist aber nun auch egal weil beides nutzt dir nichts mehr.
                          selber fahre ich immer schneller als 80 mit meinem hänger ausser die höchstgeschwindigkeit ist begrenzt durch schilder. wenn man sich sonst nicht auffällig verhält scheint das die rennleitung auch nicht zu interessieren. man sollte sich z.b. halt nicht in der baustelle wo 60 od 80 vorgeschrieben ist mit 100 blitzen lassen.

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                          • #14
                            Der Anhänger war ja anscheinen abgelastet um zum damaligen Zugfahrzeug zu passen. Denn um die 100km/h auf Deutschen Autobahnen fahren zu dürfen muss ja auch das Gewicht vom Zugfahrzeug zum zugelassenen Gewicht vom Anhänger passen. Das ist halt mal wider maximal kompliziert ungesetzt und wahrscheinlich fahren genug Leute 100km/h mit Gespannen durch die Gegend die eigentlich so nur 80 dürften. Vor allem fahren auch genug Leute mit 100 über die Landstraße, obwohl dort mit Anhänger generell maximal 80 erlaubt ist.
                            Ob es mit Schweizer Zulassung möglich ist in Deutschland eine 100Km/h Zulassung zu bekommen halte ich für unwahrscheinlich.

                            Ach so für alle die mit Anhänger mal etwas schneller fahren, es gelten nicht die Bußgelder für PKW sondern höhere Setze wie bei LKW. Da wird zu Schnell, schnell mal doppelt so teuer wie nur mit dem PKW.
                            Unbekannt bekannt

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                            • #15
                              Ich bin gerade dabei zu probieren, über den schweizer tcs die 100kmh Bestätigung zu bekommen. Die scheinen aber ziemlich wenig ahnung zu haben..
                              Die behaupten jetzt, dass es zwingend eine Bestätigung vom Hersteller braucht, um die 100kmh Zulassung zu kriegen. Der Hersteller sagt, da der Hänger unter 750kg und ungebremst ist braucht es keine Bestätigung und gibt auch keine.
                              Wer hat jetzt recht?
                              Das doofe Ding hat die Zulassung ja schon gehabt, kann doch nicht so schwer sein die mit schweizer Papieren wieder zu kriegen [emoji35]

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