100 kmh an schweizer Anhänger

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  • #16
    Ganz prakmatisch: Wenn der Hersteller dir sagt, dass du keine bekommen wirst, dann hast du nur noch zwei Stellschrauben:
    - Überzeuge die Zulassungsstelle davon, dass sie falsch liegt.
    - Kaufe einen neuen Hänger von einem Hersteller, der dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.
    Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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    • #17
      Braucht es die Bestätigung vom Hersteller denn, um offiziell eine Zulassung zu bekommen?
      Ich dachte, dass es egal ist, was der Hersteller sagt. Der TÜV/Dekra müssten das prüfen und zulassen?

      Ich hab ja wie gesagt schon ne Bestätigung für 100kmh, inkl. Kleber mit Siegel drauf. Nur das wurde mal gemacht abgestimmt aus das Gewicht vom Auto meines Vaters (das Auto ist aber in der Bestätigung nicht angegeben, nur das Gewicht). Ich würde das Gewicht gerne höher haben um Enduro + Strassenmotorrad transportieren zu können


      Wenn es die Bestätigung vom Hersteller braucht, dann gibt es die auch irgendwo, da der Hänger ja schon für 100kmh zugelassen war. Ich bin mir einfach nicht sicher, ob der tcs mir Blödsinn erzählt, weil die offensichtlich selber keine Ahnung haben. [emoji44]


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      • #18
        in der schweiz gilt aber doch das tempolimit für anhänger von 80km/h.:kratz:

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        • #19
          Zitat von b-joe Beitrag anzeigen
          in der schweiz gilt aber doch das tempolimit für anhänger von 80km/h.:kratz:
          jo in der Schweiz gilt 80. Wird zwar auch im Moment geändert, aber ist noch nicht.

          Aber es ist möglich, mit einem in der Schweiz Zugelassenen Anhänger eine 100kmh Zulassung in Deutschland zu bekommen. Dann kann ich mit meinem Schweizer Anhänger in Deutschland 100 fahren auf der Autobahn.
          Die Bestätigung bekommt man hier vom TCS (sowas wie ADAC in Deutschland). Die haben aber anscheinend selber keine Ahnung..

          Meine Frage ist, egal ob nun in Deutschland oder Schweiz, braucht man, wenn man für einen ungebremsten Anhänger unter 750kg die 100kmh Plakette kriegen will eine Bestätigung vom Hersteller, dass der Anhänger dafür geeignet ist?
          Spielt bei der Frage erstmal gar keine Rolle ob man das in Deutschland macht oder nicht.

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          • #20
            nein brauchst du nicht. reifen dürfen nicht älter als 5 jahre sein, müssen natürlich für 100km/h zugelasen sein und die kombination aus zugfahrzeug-gewicht und anhänger muss einen bestimmten faktor haben bzw. nicht überschreiten.
            ich habe das mit einem alten ddr anhänger von 1965 gemacht, ging problemlos. bescheinigung beim tüv geholt und bei der zulassungsstelle plakette abgeholt.

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            • #21
              Nein brauchst du normal nicht.

              Bei Ungebremst gilt nur noch:
              Reifen jünger als 6 Jahre.
              Dann zum TÜV Und die Plakette abstempeln lassen.


              Damit du es auch legal fahren darfst:

              0,3 x leergewicht zugfahrzeug muss höher als das eingetragene Gesamtgewicht Hänger sein (ACHTUNG: hier zählen nur die Werte in den Papieren und kein echtes Gewicht)
              Dazu noch ABS am Zugfahrzeug.

              Die anderen Geschichten, dass es ans Zugfahrzeug gebunden ist, gibt's seit 10 Jahren nimmer.

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              • #22
                Ungebremster Anhänger

                Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.300 kg
                Leermasse 1.300 kg x Faktor X = 0,3
                = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 390 kg

                d.h. bei 750kg muss die Zugmaschiene min. 2500kg Leergewicht haben....
                E-power is no crime

                the real GasGas ist gone RIP, now they say GasGas to red KTM

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                • #23
                  dann hat der TCS einfach absolut keine Ahnung ich werde mal probieren, ob ich das nicht auch bei schweizer Nummernschild von der Dekra kriegen kann..

                  Erst wollte der mir erzählen, dass der Anhänger hydraulische Stossdämpfer braucht -> braucht er nicht, weil unter 750kg.
                  Jetzt behauptet er, es braucht die Bescheinigung vom Hersteller - scheint auch nicht zu stimmen.

                  @Jogi, habe das zulässige Gesamtgewicht extra auf 525kg reduziert damit es bei den 1760kg vom Auto passt. Der Hänger hatte er nur 600kg original

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                  • #24
                    Na dann passt das ja:))
                    E-power is no crime

                    the real GasGas ist gone RIP, now they say GasGas to red KTM

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                    • #25
                      Zitat von GasGasJogi Beitrag anzeigen
                      Na dann passt das ja:))
                      Wenn die es noch hinbekommen, mir das zu bestätigen ist alles gut. Erst verlangen die gut 200€ dafür und dann haben die selber keine Ahnung was sie machen und ich muss denen das noch erklären [emoji33]

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                      • #26
                        tach ock
                        und wichtig ist dann auch 100kmh zu fahren :)) wirst du mit 105 geblitzt sind es keine 5kmh zu schnell sondern da es eine sondergenemigungist wird die erhöte geschwindigkeit ab 80 kmh gerechnet also 25kmh zu schnell :)) also ratz fatz bist den lappen los
                        gruß schmuddel
                        wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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                        • #27
                          Zitat von schmuddel Beitrag anzeigen
                          tach ock
                          und wichtig ist dann auch 100kmh zu fahren :)) wirst du mit 105 geblitzt sind es keine 5kmh zu schnell sondern da es eine sondergenemigungist wird die erhöte geschwindigkeit ab 80 kmh gerechnet also 25kmh zu schnell :)) also ratz fatz bist den lappen los
                          gruß schmuddel
                          Bist du sichher? Das habe ich hier im Forum schonmal gelesen.. Dann hab ich in der Fahrschule nachgefragt, dort wurde dies verneint...

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                          • #28
                            Zitat von schmuddel Beitrag anzeigen
                            tach ock
                            und wichtig ist dann auch 100kmh zu fahren :)) wirst du mit 105 geblitzt sind es keine 5kmh zu schnell sondern da es eine sondergenemigungist wird die erhöte geschwindigkeit ab 80 kmh gerechnet also 25kmh zu schnell :)) also ratz fatz bist den lappen los
                            gruß schmuddel
                            Das wäre mir noch sehr wichtig, ob das wirklich so ist [emoji33]
                            Ich möchte die 100kmh Zulassung im endeffekt nur, damit ich dann 130 fahren kann anstatt 110, ohne dass es Führerschein gefährdend wird. Die Bussgelder in Deutschland sind mir egal, ich möchte es aber nicht drauf anlegen, dass die deutschen mir den Führerschein wegnehmen wollen. Ich will nicht ausprobieren, ob die schweizer dass dann auch durchziehen..

                            Falls das mit dem bussgeld wirklich so ist könnte ich mir die 100er Zulassung auch sparen.
                            Hat da jemand ne Quelle zu?

                            Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

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                            • #29
                              Zitat von schmuddel Beitrag anzeigen
                              ... wirst du mit 105 geblitzt sind es keine 5kmh zu schnell sondern da es eine sondergenemigungist wird die erhöte geschwindigkeit ab 80 kmh gerechnet also 25kmh zu schnell...
                              Eine verlässliche Quelle dazu wäre wirklich nützlich, denn so etwas habe ich noch nirgends gelesen!
                              Es macht in meinen Augen auch wenig Sinn: Entweder ich darf 100km/h fahren oder nicht. Und wenn ich es darf, dann sind auch die 100 km/h meine zulässige Maximalgeschwindigkeit und fahre ich 105km/h, bin ich somit mit 5 km/h über meiner zulässigen Hochgeschwindigkeit unterwegs gewesen.

                              Zusatz:
                              Nach kurzer Recherche noch Folgendes:
                              "Es kann schon sein, dass man auf der Autobahn bei Tempo 120 km/h und mit 100-er Zulassung des Wohnwagens erst einmal von der Bußgeldstelle eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h zu Last gelegt bekommt. Es wird ja von vorne geblitzt und die Bußgeldstelle weiß ja nicht, dass der Wohnwagen eine 100-er Zulassung hat. Da hilft nur den entsprechenden Nachweis für die 100-er Zulassung zu führen, damit man nur 20 km/h als Geschwindigkeitsüberschreitung angelrechnet bekommt."

                              "wir müssen hier mal 2 Dinge auseinander halten:

                              Die Geschwindigkeitsübertretung an sich.
                              Dort wird von der örtlich zulässigen Geschwindigkeit an gerechnet.
                              Gefahrene 120km/h bei zulässigen 100km/h macht eine Überschreitung von 20km/h
                              Daraus ergibt sich der "Tarif".

                              Der "Tarif" ist aber nochmals unterteilt.
                              Überschreitung nur mit PKW ist billiger als PKW mit Anhänger. Und es werden eher Punkte verteilt."
                              Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                              • #30
                                also für die, die es interessiert.. (bin wahrscheinlich ja nicht der einzige im naheliegenden Ausland lebende?)

                                100kmh Plakette klappt.
                                Hatte vor ca. 4 Wochen Termin beim TCS hier. Der hat im Endeffekt gar nix gemacht ausser sich Lastindex der Reifen und Alter anzusehen.. dann ~250€ Rechnung zum direkt zahlen präsentiert und gesagt die Plakette bekomme ich per Post.
                                Heute in der Post den 100kmh Kleber mit Siegel des Landratamts Waldshut drauf. Dazu den Zettel hier:



                                sieht für mich alles ganz offiziell und gut aus.

                                Das mit den Bussgeld klingt auch logisch, dass man den 100er Kleber ja nicht von vorne sieht.. ich werde es wohl oder übel auf lange Sicht bestimmt mal ausprobieren :))

                                Und wenn wir schon beim Bussgeld sind... was kostet es, den Kleber nicht am Anhänger festzumachen sondern einfach im Auto mitzuführen? (oder sogar gar nicht dabei zu haben?)
                                Das Riesen Ding kriege ich so nicht angebracht, müsste extra dafür noch ne Halterung basteln...

                                Edit:
                                Mhh Google spuckt da nen paar ganz blöde Sachen aus. Auch weil in der Erlaubnis drin steht, dass der Kleber am Hänger sein muss.. ich glaub ich bastel mir mal was.. hab ja genug Zeit im Moment :mauer:

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