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transporter, lkw-zulassung

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  • #16
    Zitat von afr Beitrag anzeigen
    wie uni schon schrieb behörden willkür
    bei uns seit min. 5 j
    und wie kochmütze schrieb ...dem FA ist das scheiß egal....und bei bekannt werden wird rückwirkend nachgefordert .....bei den womos war das genauso...
    Transporter als PKW-Kombi mit 8 oder 9 Sitzen, die 2 letzten Sitzreihen raus genommen und Anhänger dran würde unters "Sonntagsfahrverbot" fallen :panik: obwohl ich mit einen sogenannten "Sportanhänger" auch nixs anderes als das Zweckbestimmte transportieren darf ...
    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Zitat K.A.

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    • #17
      im zuge der geländewagen so-kfz besteuerung wurden zugelassene womos zeitgleich da sie ebenfalls so-kfz waren... 1 jahr rückwirkend nach hubraum besteuert......ich mußte da statt 178,- plötzlich 430,- + rückwirkung bezahlen....da hatte ich mich sehr gefreut:))
      wer schön sein will muß leiden od. zahlen

      Beta-Supersenior

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      • #18
        Zitat von factory525 Beitrag anzeigen
        Transporter als PKW-Kombi mit 8 oder 9 Sitzen, die 2 letzten Sitzreihen raus genommen und Anhänger dran würde unters "Sonntagsfahrverbot" fallen :panik: obwohl ich mit einen sogenannten "Sportanhänger" auch nixs anderes als das Zweckbestimmte transportieren darf ...
        Wenn du über 3,5 Tonnen zulässiges Gesammtgewicht kommst.. dann ja.:kratz:

        Ausserdem, wenn er als Pkw versteuert is dann kannst fahrne wann du willst mit Anhänger :kratz:
        Live for this, if you don't live for something, you'll die for nothing.


        :holy:Dirtbike Squirrels!

        http://vimeo.com/25669395

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        • #19
          Zitat von factory525 Beitrag anzeigen
          Transporter als PKW-Kombi mit 8 oder 9 Sitzen, die 2 letzten Sitzreihen raus genommen und Anhänger dran würde unters "Sonntagsfahrverbot" fallen :panik: obwohl ich mit einen sogenannten "Sportanhänger" auch nixs anderes als das Zweckbestimmte transportieren darf ...

          nur für die fehlenden sitzgelegenheiten gibts ....
          wer schön sein will muß leiden od. zahlen

          Beta-Supersenior

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          • #20
            Zitat von Robbe Beitrag anzeigen
            Wenn du über 3,5 Tonnen zulässiges Gesammtgewicht kommst.. dann ja.:kratz:

            Ausserdem, wenn er als Pkw versteuert is dann kannst fahrne wann du willst mit Anhänger :kratz:
            Was haben die 3,5t damit zu tun.
            Für das Sonntags Fahrverbot ist die Zulassung entscheidend. Steht in den Papieren LKW, dann darf man damit nicht mit Anhänger Fahren am Sonntag. Die Ausnahmeregelung die schon seit Jahren durch das Netz geistert ist immer noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt.
            Es kann einem also passieren das man beim Finanzamt als PKW bezahlt und weil LKW eingetragen ist trotzdem nicht mit Anhänger Fahren darf. Das ist halt Deutschland, Zahlen darfst du immer.
            Na wir brauchen halt Geld damit die armen Banker nicht ihre Boni verlieren und sich dann kein großes Auto mehr leisten können, oder so.
            Unbekannt bekannt

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            • #21
              Wenn ich mit meinem Bus der 2,6tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat mit einem 750kg Anhänger am Sonntag fahre is das in Ordnung. 3,5 Tonnen is die Grenze. So hab ich das erklärt bekommen.
              Live for this, if you don't live for something, you'll die for nothing.


              :holy:Dirtbike Squirrels!

              http://vimeo.com/25669395

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              • #22
                Geh mal zum Tüv und versuch einen derart Spartanisch ausgebauten Bus als Womo durchzukriegen die zeigen dir einen Vogel da gibt es mittlerweile ganz klare Richtlinien .
                Ich würde sagen das ist ein Witz , aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Sachen.

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                • #23
                  Zitat von Robbe Beitrag anzeigen
                  Wenn ich mit meinem Bus der 2,6tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat mit einem 750kg Anhänger am Sonntag fahre is das in Ordnung. 3,5 Tonnen is die Grenze. So hab ich das erklärt bekommen.


                  Das hilft weiter http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf

                  am besten ausdrucken und mitnehmen .

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                  • #24
                    1.6 sagt doch alles! :)
                    Live for this, if you don't live for something, you'll die for nothing.


                    :holy:Dirtbike Squirrels!

                    http://vimeo.com/25669395

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                    • #25
                      Zitat von Robbe Beitrag anzeigen
                      1.6 sagt doch alles! :)
                      Danach darf aber der LKW bis 3,5t.
                      Ist aber egal, genau das ding meine ich und genau das ist immer noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Es kann dir also passieren das du, wenn du in einem Bundesland was die Ausnahmeregelung nicht umgesetzt hat, Angehalten wirst bis zum ende des Fahrverbotes stehen bleiben und anschließend zahlen darfst.

                      Unbekannt bekannt

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                      • #26
                        Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                        Danach darf aber der LKW bis 3,5t.
                        Ist aber egal, genau das ding meine ich und genau das ist immer noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Es kann dir also passieren das du, wenn du in einem Bundesland was die Ausnahmeregelung nicht umgesetzt hat, Angehalten wirst bis zum ende des Fahrverbotes stehen bleiben und anschließend zahlen darfst.
                        tach ock
                        so isses oder man muß sich für viel geld ein ok kaufen
                        gruß schmuddel
                        wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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                        • #27
                          Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                          Danach darf aber der LKW bis 3,5t.
                          Ist aber egal, genau das ding meine ich und genau das ist immer noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Es kann dir also passieren das du, wenn du in einem Bundesland was die Ausnahmeregelung nicht umgesetzt hat, Angehalten wirst bis zum ende des Fahrverbotes stehen bleiben und anschließend zahlen darfst.
                          ... haben die Verkehrsminster der Länder einstimmig beschlossen.

                          Das ist wasserdicht! da kann sich ein Polizeibeamter auf den Kopf stellen, wenn er mag .
                          Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
                          Ausser Katzenkacke :angst:

                          WWW.NORTHTRAIN.COM

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                          • #28
                            Zitat von Unicorn Beitrag anzeigen
                            ... haben die Verkehrsminster der Länder einstimmig beschlossen.

                            Das ist wasserdicht! da kann sich ein Polizeibeamter auf den Kopf stellen, wenn er mag .
                            Das erzähle dann mal den Ämtern in den Ländern in denen die Regelung immer noch nicht umgesetzt ist. Kenne da so ein zwei Leute die Zahlen durften. Das ist ja das schöne, manche Regeln brauchen halt in manchen Ländern etwas Länger wie sollen die das auch in der Kurzen Zeit umsetzten, das ist doch erst ende 2007 beschlossen worden.
                            Unbekannt bekannt

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                            • #29
                              Zitat von ghost Beitrag anzeigen
                              Das erzähle dann mal den Ämtern in den Ländern in denen die Regelung immer noch nicht umgesetzt ist. Kenne da so ein zwei Leute die Zahlen durften. Das ist ja das schöne, manche Regeln brauchen halt in manchen Ländern etwas Länger wie sollen die das auch in der Kurzen Zeit umsetzten, das ist doch erst ende 2007 beschlossen worden.


                              Auch 2017 ist es anscheinend noch nicht flächendeckend :(

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