Och, das Ding kam aus Belgien und war alles andere als Straßenkonform. Habe diese mittlerweile bis auf die beiden Punkte ordentlich her gerichtet.
Es geht bloß drum, mir die Einzelabnahme und Eintragung zu sparen.
Eine Versicherung habe ich natürlich auch jetzt schon drauf. Die kommt auch ohne Kontrolle auf, das hatte ich schon abgeklärt wegen Bilstain Nutzung....
Egal, mache dann den umständlicheren längeren Weg, wird dann aber eher für die Baladen 2018.
Du,sorry. Was ist, wenn Dein Möppi jemanden zum Krüppel fährt? Willst Du den Angehörigen Dein Auto und Briefmarkensammlung als Wiedergutmachung schenken? Falls Du den crash überlebt haben solltest.
Bei mir würde zumindest meine Möppiversicherung ein paar hunderttausend locker machen.
Bitte drüber nachdenken
........dann bleiben besser alle Sport-Enduro Fahrer grundsätzlich im Stall -oder wie seht Ihr das !? Denn ob deine Versicherung im teuren Ernstfall zuverlässig zahlt, ist vermutlich davon abhängig, ob ein Sachverständiger oder Polizist auf die (nicht ganz abwegige) Idee kommt, die tatsächliche Leistung deines Möpps mit der in den Papieren eingetragenen abzugleichen.......und dann
Ist doch klar geregelt: Haftpflicht zahlt alle Schäden, und holt sich bei getunter kiste alles vom Besitzer wieder (was so geht)
Krüppel kriegt aber sein volles Geld.
Och, das Ding kam aus Belgien und war alles andere als Straßenkonform. Habe diese mittlerweile bis auf die beiden Punkte ordentlich her gerichtet.
Es geht bloß drum, mir die Einzelabnahme und Eintragung zu sparen.
Ist doch klar geregelt: Haftpflicht zahlt alle Schäden, und holt sich bei getunter kiste alles vom Besitzer wieder (was so geht)
Krüppel kriegt aber sein volles Geld.
Grundsätzlich sehr richtig - hier könnte es (wenn´s dumm läuft) aber schnell mal um die Anfechtung des Versicherungs-Vertrags wegen arglistiger Täuschung des Versicherers gehen, da man vorsätzlich bzw. wissentlich ohne gültige Betriebserlaubnis zugelassen, versichert und gefahren hat.
Mein Händler hat sich z.B. immer die Enddrosselung dokumentieren lassen! Andere geben den Auslieferungszustand ggf. im Kaufvertrag an.
Die Versicherer schlafen auch nicht auf´m Baum, wenn es denn mal wirklich um richtig Kohle geht..........bin natürlich kein Anwalt - also im Zweifel einfach als gefährliches Halbwissen-Geschwafel ignorieren.
Bin ich froh dass es in Luxemburg so wenig Enduros gibt die da drunter fallen und die Versicherungen da wenig Plan haben, genau wie unsere Prüfstellen.
Und erwischt, natürlich ist das Bike geklaut und ich habe auf die geklaute Fahrgestellnummer eine Versicherung laufen ;-)
Der einize Vorteil der meine hat, ist von 2003 und hat noch die Volle Leistung in den Papieren stehen.
..........bin natürlich kein Anwalt - also im Zweifel einfach als gefährliches Halbwissen-Geschwafel ignorieren.
Und ein Versicherungsmann bist Du anscheinend auch nicht ;-)
Punkt 1: Die KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung in D. Ohne diese kannst Du keine Zulassung bekommen. Die Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn durch Dich ein Anderer zu Schaden gekommen ist.
Punkt 2: Zusätzlich wird der Haftpflichtversicherer Dich in Regress nehmen, sofern mit Deinem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung ist. Die Regresshöhe kannst Du i. d. R. in den AGBs nachlesen.
Diese zwei Punkte haben nichts miteinander zu tun. In Regress wirst Du immer genommen, wenn Du vorsätzlich oder grob fahrlässig handelst. Das hat aber nichts mit dem Schädigen einer anderen Person zu tun.
Und ein Versicherungsmann bist Du anscheinend auch nicht ;-)
Punkt 1: Die KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung in D. Ohne diese kannst Du keine Zulassung bekommen. Die Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn durch Dich ein Anderer zu Schaden gekommen ist.
Punkt 2: Zusätzlich wird der Haftpflichtversicherer Dich in Regress nehmen, sofern mit Deinem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung ist. Die Regresshöhe kannst Du i. d. R. in den AGBs nachlesen.
Diese zwei Punkte haben nichts miteinander zu tun. In Regress wirst Du immer genommen, wenn Du vorsätzlich oder grob fahrlässig handelst. Das hat aber nichts mit dem Schädigen einer anderen Person zu tun.
@ Chrisatwork
Und ...Punkt 1. und 2. habe ich auch nicht angezweifelt! Pflichtversicherung und in Regressname ist ja auch gar nicht das Thema!
Problematisch wird es bei der Frage....
....ob du als Antragsteller bei der Versicherung vorsätzlich (arglistig) getäuscht hast, um einen Versicherungsvertrag zu bekommen den du eigentlich gar nicht bekommen hättest weil, ohne Betriebserlaubnis = keine Zulassungs-/Versicherungsmöglichkeit
Kann dir der Versicherer das nachweisen, kann er den Vertrag anfechten......was im Zweifel bedeutet, dass du keinen Versicherungsschutz mehr hast bzw. nie einen Schutz hattest......weil der Vertrag ggf. rechtlich gar nicht wirksam wurde (Siehe § 21 + 22 VVG)
Da die meisten von uns wohl die Enddrosselung bei Auslieferung ausdrücklich beauftragt/bestellt haben ist die Frage im Hinblick auf den Begriff "Vorsatz" nicht ganz uninteressant für den Versicherungskonzern....ob dem so ist - frag lieber einen Anwalt. Sollte nur ein Denkanstoßsein....
Klar, dass auch bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungendes Versicherungsnehmers der Versicherer gegenüber Dritten Zahlungspflichtig ist (Gesamtschuldner gemäß §116 VVG) auch bei einem „Gestörten Versicherungsverhältnis“ (§117 VVG) wie z. B. bei nicht bezahlten Beiträgen etc.
Die Versicherung bleibt quasi im Außenverhältnis an „Dritte“ innerhalb bestimmter Fristen leistungspflichtig. Im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer „leistungsfrei“.
Die einzige Frage ist weiterhin:
Könnten der geschädigte Dritte ggf. leer ausgehen, weil derVersicherer den Vertrag wegen „arglistiger Täuschung“ des Versicherungsnehmers gerichtlich anficht und Recht bekommt. Ist ja für alle „Enddrosselten“ irgendwie interessant - wennalso jemand einen Anwalt in der Familie hat…..??????
Klar, dass auch bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungendes Versicherungsnehmers der Versicherer gegenüber Dritten Zahlungspflichtig ist (Gesamtschuldner gemäß §116 VVG) auch bei einem „Gestörten Versicherungsverhältnis“ (§117 VVG) wie z. B. bei nicht bezahlten Beiträgen etc.
Die Versicherung bleibt quasi im Außenverhältnis an „Dritte“ innerhalb bestimmter Fristen leistungspflichtig. Im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer „leistungsfrei“.
Die einzige Frage ist weiterhin:
Könnten der geschädigte Dritte ggf. leer ausgehen, weil derVersicherer den Vertrag wegen „arglistiger Täuschung“ des Versicherungsnehmers gerichtlich anficht und Recht bekommt. Ist ja für alle „Enddrosselten“ irgendwie interessant - wennalso jemand einen Anwalt in der Familie hat…..??????
Wenn Du Dir jetzt Deine beiden oberen Sätze ansiehst und dann auch noch verstehst, dann hast Du ja die Antwort auf Deine einzige Frage :Auge2:
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