Forentreffen 2017

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  • Zitat von olarf Beitrag anzeigen
    Muss das Mopped eine Straßenzulassung haben? Wenn es keine hat, gibt es eine db Messung :)
    Die Logik die hinter der Frage steht versteh ich nicht :kratz: . Wenn es eine db Messung gibt ist die unabhängig von der Zulassung
    So fährt man aber nicht Gelände :holler: :Laugh:

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    • DB Messung können wir machen, alle die nach 20:00Uhr die Boxengasse mit mehr als 20 DB rauf und runter Brettern werden disqualifiziert

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      • Zitat von michl11 Beitrag anzeigen
        Ja... zugelassen.
        Blinker, spiegel der ganze Tüv Kram muss dran und funktionieren.
        DB eater auch montiert.
        Nr Schild muss zu jederzeit lesbar sein.

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        gelbe, nicht orange, warnweste muss immer getragen werden.

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        • Zitat von b-joe Beitrag anzeigen
          gelbe, nicht orange, warnweste muss immer getragen werden.
          und den Klapphelm nicht vergessen

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          • Und so ist auch Pflicht:

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            • oder so....

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Name: IMG_6429.jpg
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Größe: 44,5 KB
ID: 906430

              :weg:

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              • dB eater am Mann....

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                • Erleubt sind nur Kühlschränke ab 100dB! Keine mopeds!
                  Gruß engl

                  Kluge Menschen sind voller Zweifel.
                  Glaube ich.....

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                  • Zitat von engl Beitrag anzeigen
                    Erleubt sind nur Kühlschränke ab 100dB! Keine mopeds!
                    .....oder notstromaggregate. ..

                    Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk
                    Wieso ist am Ende vom "können",immer noch soviel Gelände übrig?

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                    • Hallo Leute,

                      Ich plane dieses Jahr auch wieder aufs Treffen zu kommen und werde mit ein paar anderen Forenkollegen aus der Gegend hinfahren.
                      Geplant war es meinen T5 zu nehmen und noch einen Motorradhänger dran zu hängen.
                      Jetzt ist mir aber eingefallen, dass es ja zu eventuellen Schwierigkeiten kommen könnte, da mein T5 als LKW zugelassen ist. Ich nutze ihn aber ausschließlich privat.
                      Ich habe mal was von einer Sonntags Fahrverbot Ausnahmeregelung für Sport und Freizeit gehört. Würde das in meinem Fall zutreffen oder muss ich mir noch eine Sondergenehmigung besorgen. Im schlimmsten Fall bleibt halt der Hänger daheim. Aber dann wird es ganz schön eng.

                      Beste Grüße
                      Sippie

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                      • Zitat von Sippie Beitrag anzeigen
                        Hallo Leute,

                        Ich plane dieses Jahr auch wieder aufs Treffen zu kommen und werde mit ein paar anderen Forenkollegen aus der Gegend hinfahren.
                        Geplant war es meinen T5 zu nehmen und noch einen Motorradhänger dran zu hängen.
                        Jetzt ist mir aber eingefallen, dass es ja zu eventuellen Schwierigkeiten kommen könnte, da mein T5 als LKW zugelassen ist. Ich nutze ihn aber ausschließlich privat.
                        Ich habe mal was von einer Sonntags Fahrverbot Ausnahmeregelung für Sport und Freizeit gehört. Würde das in meinem Fall zutreffen oder muss ich mir noch eine Sondergenehmigung besorgen. Im schlimmsten Fall bleibt halt der Hänger daheim. Aber dann wird es ganz schön eng.

                        Beste Grüße
                        Sippie
                        Lieber Lars,
                        Auch für Dich gilt:
                        Bemühe die Such Funktion.
                        Genau dieses Thema wurde in anderem Fréd schon ausführlich besprochen.
                        Find den aber auf die schnelle nich.

                        Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk
                        Wieso ist am Ende vom "können",immer noch soviel Gelände übrig?

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                        • Danke für die schnelle Antwort Michel,

                          Ich habe leider nichts brauchbares gefunden.
                          Tags wie "Sonntagsfahrverbot" "LKW Fahrverbot" "Transporter Hänger" gaben leider keine wirklich brauchbaren treffen.
                          Falls du den Thread wieder findest, wäre es super, wenn du Ihn mal hier reinstellst :)

                          Beste Grüße

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                          • So nach erneutem Suchen auch endlich mal fündig geworden:
                            Seite 3 der Link

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                            • Kleines Update dazu. Ich Habe den Paragraphen nochmal im Netz gegoogled und dabei nichts gefunden, was mich bestätigt:angst: Jetzt bin ich etwas verwirrt

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                              • Also doch noch nicht offiziell und überall gültig. Gut dann bleibt der Hänger wohl daheim...

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