GASGAS 2017
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Ich will!!! Aber das Moped ist nicht zugelassen und soweit ich weiss hat die Euro 3 und somit nicht mehr zulässig. Der Händler meinte die wäre noch zulässig über eine Ausnahmegenehmigung welche beantragt worden ist. Nun frage ich mich ob das stimmt...oder will er das Teil nur loswerden??? Bei den Orangen sind alle Mopeds mit Tageszulassung da hört man nix von einer Ausnahmegenehmigungen.
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[QUOTE=NOchris;561239]Ich will!!! Aber das Moped ist nicht zugelassen und soweit ich weiss hat die Euro 3 und somit nicht mehr zulässig. Der Händler meinte die wäre noch zulässig über eine Ausnahmegenehmigung welche beantragt worden ist. Nun frage ich mich ob das stimmt...oder will er das Teil nur loswerden???
Ja, für di GG 2017 gibt es eine Ausnahmegenehmigung.
Vielleicht meldet sich zu den Thema der Tim T. noch.
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Also, wenn es ein GASGAS Händler ist, dann wurde ihm früh genug vom GASGAS Vetrieb Deutschland mitgeteilt, das er für noch nicht zugelassene Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann. Der Händler musste dann dem Vertrieb die FIN mitteilen, und schon war alles gesichert.
Ich habe eine Liste mit allen Ausnahmegenehmigungen, die für die 2017er Modelle beantragt wurden.
Wenn der Händler bis jetzt noch keine bekommen hat, dann hat er sie eventuell auch nicht beantragt.
Jetzt, im Nachhinein, ist das auch nicht mehr möglich.
Ich muss auch noch ergänzen, das uns der GASGAS Vertrieb mehrfach angeschrieben hat wegen der Ausnahmegenehmigungen.
Anscheinend gab es tatsächlich Händler, die nicht verstanden haben, um was es geht und wie es abläuft.
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So schaut es aus, ausnamegenemigung vom Hersteller zeigen lassen und alles ist klar. Hat er die nicht, na dann ist das jetzt ein nicht zulassungsfähiges Moped und entsprechend günstiger.Unbekannt bekannt
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