DT 360A: Fahrzeugbrief

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    Hallo!
    Bei mir ist im Coronaherbst irgendwas im Steuerbereich verschmort, und ich habe mir mein erstes Motorrad zugelegt, eine Yamaha DT 360A Bj. 1974. Das Motorrad ist gerade aus Kanada hierher (Rhein-Neckar) unterwegs, hat aber einen Meilen-Tacho und war, soweit mir bekannt, noch nie erstregistriert.

    Um das zu ändern, bräuchte ich ein Datenblatt o.ä. zu dem Modell. Hat jemand einen Fahrzeugbrief einer DT360, von dem er mir eine Kopie machen könnte? Die Idee ist, den kopierten (anonymisierten) Fahrzeugbrief dem Prüfingenieur zu geben, der die Maschine nach § 21 StVZO prüft, damit er die technischen Daten übernehmen kann.

    Zum Hintergrund: Ein Bekannter hat auf diese Weise mehrfach Maschinen in Deutschland zugelassen. Yamaha Deutschland hat mich wegen einer Herstellerbescheinigung an die Händler verwiesen, und die sind angeblich nicht allzu motiviert, beim Besorgen eines Datenblatts zu helfen. Ob TÜV Süd/DEKRA etc. ein Datenblatt für diesen Typ haben, habe ich noch nicht geklärt.
    Viele Grüße

  • #2
    Also erstmal Glückwunsch zum Mopped! Schönes Teil! Das Bj. ist schon Mal gut für die §21 Zulassung. Mit einem Brief ging das früher ziemlich gut, mittlerweile aber kaum noch weil der TÜV gegenüber dem Straßenverkehrsamt immer öfter nachweisen muss was seine Datenquelle ist. Wenn der TÜV Süd was hat, ist das eine gute Quelle, kann man da per Anfrage klären, geht sehr fix. Yamaha könnte dir helfen, komisch das sie da keine Option haben. Honda macht das für 120 Euronen. Als aller erstes solltest du auch Mal mit dem TÜV Man deines Vertrauens reden und klären was er an Papieren möchte. Es ist nicht unmöglich das ihm eine Brief Kopie reicht, kommt wirklich auf den Prüfer an. Eine Vorbesprechung mögen die immer. Mach nen Termin mit dem zuständigen, bring Unterlagen mit soweit vorhanden und horche was geht. Offiziell nur ein originales Datenblatt, inoffiziell mitunter eine Kopie / ein Brief / ein Schein...
    Gut ist schon mal das du mit Bj. bis 11/1980 kein Abgasgutachten brauchst und reichlich Toleranz beim Schallpegel hast. Viel Erfolg und nicht verzweifeln, es wird einen Weg geben das Schätzchen auf die Straße zu bringen!


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    The Taste Of Mud :))
    Honda XR650R - Beta RR 125 AC - KTM 125 LC2 (RIP)

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    • #3
      Guck Mal hier https://nippon-classic.de/classic-bi...uer-weicheier/
      Da sind noch Leute genannt die Deutsche Papiere haben.

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      • #4
        Hey Olarf,
        vielen Dank für Deine Tipps. Auf nippon-classic hätte ich auch selbst mal kommen können; den eigentlichen Artikel hatte ich vor längerem begeistert gelesen .. Einen der Kommentarschreiber, die dort Unterstützung mit Papieren anbieten, habe ich gerade angeschrieben. Ich hoffe, er bekommt das mit.

        Zur Akzeptanz einer Briefkopie hat mir jemand aus der Region positive Erfahrungen mit einem Prüfer geschildert. Falls es so nicht klappt, bleiben noch die 2 Alternativen (Yamaha; Prüforganisation). Ich hoffe, irgendwie so wird es was.
        Viele Grüße

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        • #5
          Da drück ich Mal die Daumen, TÜV Nord bietet auch noch Datenblätter an. Gut das es bei dir positive Erfahrungen gibt, ich musste für meine Papierlose XR400 auch die Region wechseln, ein lieber XR400 hat mir da geholfen. Das wird werden, bin gespannt auf die ersten Bilder von dem Schätzchen.

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          • #6
            Woher kommst du denn?
            Vielleicht kann im Zweifel wer nen angagierten Prüfer vermitteln.

            Grade hier in der Umgebung haben viele leider keinen Bock mehr, was anderes außer der HU zu machen

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            • #7
              zum glück darf die konkurrenz vom tüv inzwischen auch §21er machen.

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              • #8
                Das stimmt, wobei es wirklich Personen, Regionen abhängig ist. Wenn so wie hier, das Straßenverkehrsamt immer wieder alle Dokumente im Original vom Prüfer verlangt, haben auch DEKRA und Co keinen Bock mehr. Trotzdem sehr gut das es kein Privileg vom TÜV mehr ist!

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                • #9
                  Zitat von b-joe Beitrag anzeigen
                  zum glück darf die konkurrenz vom tüv inzwischen auch §21er machen.
                  Aber auch nur wenn sie dir entsprechende Schulung gemacht haben.

                  Daran mangelt es zumindest bei unseren hier noch...

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                  • #10
                    Jo beim TÜV sind es auch nur wenige die es dürfen. Einer bis keiner pro Dienststelle.

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                    • #11
                      mein, selbst enduro fahrender, gtü heini war einer der ersten hier der der durfte.

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                      • #12
                        Hi,
                        ich möchte mich endlich nach so langer Zeit zurückmelden. Grund für das lange Schweigen war, dass ich noch nicht nennenswert weitergekommen bin. Die Maschine ist zwar nach zwischenzeitlichem Murks der Spedition Ende Februar doch noch wohlbehalten angekommen. Aber noch kamen ich und die Werkstatt nicht dazu, die technische Prüfung und die Zulassung anzugehen. Immerhin bekam ich mit Unterstützung eines Yamaha-Händlers die Info, dass es zur DT360, Typ RT2, die ABE Nr. 8758 gibt. Letzteres Modell wurde laut Yamaha in Deutschland verkauft. Ich weiß nicht, welche technischen Unterschiede zwischen der deutschen und meiner vermutlich US-amerikanischen (Meilen-Tacho) Version DT 360A bestanden und ob etwaige Unterschiede ein Problem bei der Verwendung der ABE darstellen, aber es ist vermutlich besser als nichts.
                        Meine Werkstatt hat einen TÜV-Prüfer an der Hand, mit dem sie sehr gut zusammenarbeitet. So wird es hoffentlich irgendwie werden.
                        Zur Ersatzbefriedigung habe ich mir in der Zwischenzeit 2 gebrauchte Motorradjacken gekauft; kann man auch ein Hobby draus machen ;-)

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