Ja passt.
Der Nachteil an der abnehmbaren ist der das du eine Mitschuld bekommst wenn dir einer drauf fährt und die Kupplung nicht abgenommen ist.
Nein, das ist nicht richtig. Wenn die AHK Eingetragen ist, gehört diese auch zu den "umrissen" des Fahrzeuges. Das hat mal irgendwer am Stammtisch erzählt.... ist aber Falsch. Du bekommst keine Mitschuld und/oder sonstwas nur weil du den Schweinehaken noch am Auto hast :Auge2:
Live for this, if you don't live for something, you'll die for nothing.
Doch, wenn er abnehmbar ist und nicht abgenommen bei nicht Benutzung dann schon, weil der Schaden am gegnerischen Fahrzeug nämlich größer ausfällt
Vielleicht keine schuld im polizeilichen Sinn aber die Versicherung wird sich melden.
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Mein FAL hat das auch bestätigt,der ist schon ne weile mit dem Thema Unfall-Gutachten unterwegs.:Auge2:
Und das der Schaden durch die AHK pauschal größer ausfällt ist ja auch nicht richtig.
du hast doch den richtigen Mann fast in der Nachbarschaft :-) Vergiss die Cate Träger zu teuer und viel zu umständlich. Ich habe bereits 4 Stück gebaut und meinen seit über 10 Jahren im Einsatz. Der ist in einer Minute abgebaut. Der Tüv in Brühl hat den auch eingetragen wobei ich bei meinen neuen Bus so fahre. Der Rene Rautenberg baut sich den auch gerade nach , ist für 150 € Material.
Zur Montage ist es egal ob eine AHK verbaut ist oder nicht, der Träger wird an den gleichen Befestigungspunkten wie die AHK montiert und es ist auch egal ob du ne starre oder abnehmbare Kupplung hast.
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Und das der Schaden durch die AHK pauschal größer ausfällt ist ja auch nicht richtig.
Mein Ford Transit hat ja nicht nur den Haken sondern diesen Schrauben-Block hinten dran (wo man die Möglichkeit hat den Haken höher oder tiefer zu setzen)
Da könnte man doch bestimmt auch eine standschiene für Basteln.......
Stützlast vom Haken liegt bei 120kg.......der "Block" kann bestimmt noch mehr ab
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