Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts auch Motorräder in Stausituationen auf deutschen Straßen zum Stillstehen verpflichtet. Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Hindurchschlängeln zwischen stehenden Fahrzeugreihen als auch die Benutzung der Standspur verboten. Der Zweiradfahrer wird wie ein Autofahrer verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der Fahrbahn ist nicht gestattet. Ob und wenn ja wie der Gesetzgeber diesen Änderungsvorschlägen f
gruß schmuddel
wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug
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