folgende Mail ist im Umlauf........

Regionaler IT-Service Köln
862 – 1510 IT-Sicherheit
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die u.a. E-Mail geht zur Zeit vermehrt in verschiedenen persönlichen und organisationsbezogenen Postfächern ein.
Es handelt sich dabei um eine SPAM-Email.
Ich möchte sie daher bitten, diese nicht zu beantwortet und unbearbeitet zu löschen.
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Von: Rechtsanwalt Florian Giese <giese@rechtsanwalt-giese.info>
An: xxx
Gesendet: Tue Oct 19 06:15:16 2010
Betreff: Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse videorama@rechtsanwalt-giese.info
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
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Es wird Zeit für die Prügelstrafe....und zwar zur Abschreckung öffentlich....:Haue:




Wenn ich so scheiss Mails bekomme liege ich immer unterm Tisch bei dem Mist den die da schreiben:Laugh:. Da kommt von mir nur immer*winke*. Und wie Sporty schon sagte, die ganzen Abmahnanwälte sollte man mal persönlich besuchen:Haue::Haue:>:). Uns macht man fertig wenn wa mal durchs Gemüse fahren. Aber solche Spinner dürfen in D walten und schalten??!!! Ich muss die ganze Gesätzeslage in D nicht mehr verstehen oder?:who:
Also so krass wie es in F abläuft bin ich ja nicht, aber hier müsste schonmal mehr passieren damit unsere Polis mal merken das wir das Volk sind und nicht die verkackten Polit.... die immer nur sehen das sie ihre eigenen Schäflein im trockenem haben.


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